Hallo zusammen,
im Mai steht meine erste Revision an.
Mich interessiert, ob man bei dieser ersten Revision durchfallen kann und/oder, ob
die Probezeit durch eine schlechte Beurteilung verlängert werden könnte.
Ich hoffe, jemand kann mich beruhigen!
Hallo zusammen,
im Mai steht meine erste Revision an.
Mich interessiert, ob man bei dieser ersten Revision durchfallen kann und/oder, ob
die Probezeit durch eine schlechte Beurteilung verlängert werden könnte.
Ich hoffe, jemand kann mich beruhigen!
Meine SL will mich auch bald besuchen. Sie sagte, ich soll das alles locker sehen und ja keine Stunde wie im Ref planen. Sie möchte ganz normalen Alltagsunterricht sehen und wird in der Beurteilung ja sicherlich nicht nur diese eine Stunde zu Grunde legen, sondern das ganze Drumherum. So wird es jedenfalls bei mir sein.
Das unangenehme bei mir ist, dass ich seit zwei Wochen eine neue Schulleitung habe. Bei der alten SL hätte ich mir keine Sorgen gemacht.
Aber die neue SL kennt mich eben noch nicht wirklich und erwartet zwei völlig durchgeplante Stunden eben wie im Ref.
Ich fühle mich dadruch einfach unter Druck gesetzt, auch wenn ich eigentlich weiß, was ich kann. Sonst wäre ich nicht da, wo ich jetzt bin. Dennoch würde ich gerne wissen, was eben schlimmstenfalls passieren könnte, wenn die beiden Stunden nicht so werden, wie sich meine neue Schulleitung das vorstellt.
Kann man dort überhaupt durchfallen? Oder verlängert sich dann nur die Probezeit?
Es gibt unterschiedliche Beurteilungsstufen, abhängig davon ob es sich um die Revision nach der Hälfte der Probezeit handelt, oder die am Ende der Probezeit. So ganz 100%ig bekomme ich das nicht zusammen, und meine Unterlagen dazu habe ich leider grad nicht zur Hand.
Ich meine (ohne Gewähr!!!!) bei der ersten Revision gäbe es die drei Beurteilungsstufen: "bewährt", "eingeschränkt bewährt" und sinngemäß: "Eignung kann noch nicht festgestellt werden". Durchfallen kannst du bei der ersten Revision nicht so wirklich; aber mir ist ein Fall bekannt, wo die Revision wiederholt wurde; und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es SL gibt, die auch ein Gutachten mit "eingeschränkt bewährt" abschließen.
Ich hoffe, ich habe das jetzt richtig aus meiner Erinnerung wiedergegeben und es hilft dir weiter.
Hallo Sternchen,
ich kann dir nur berichten, wie es bei mir damals war. Ich hatte 2 Revisionen, einmal im Angestellten- und später im Beamtenverhältnis, jeweils vor Ablauf der Probezeit. Auch ich hatte dabei 2 unterschiedliche Schulleiterinnen.
Ich berichte mal von der "Beamtenrevision", NRW "anno 2003" ;-):
Es gab die Beurteilungsstufen "besonders bewährt", "bewährt" und "nicht bewährt".
Nur bei "nicht bewährt" fiel man durch. Hierbei verlängerte sich die Probezeit und man hätte nach einer gewissen Zeit noch einen Versuch gehabt. In diese Verlegenheit kam ich aber Gott sei Dank nicht; ich hatte jedes Mal ein "besonders bewährt" bekommen - mit der Empfehlung "auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit" (die dann vom Schulamt nur noch abgenickt werden musste; das Schulamt schickte dann die Urkunde).
Mach dich mal nicht verrückt! Auch die neue SL wird dir ganz sicherlich wohl gesonnen sein und wird nicht die "Haare in der Suppe" suchen, denn schließlich geht es hier ja auch immer um das "Image" der Schule. Jeder SL will doch auch "glänzen" mit "seinen" guten Kollegen!
Du hast doch deine eigene Klasse, kennst deine "Pappenheimer"! Mach einen professionellen Unterrichtsentwurf (bzw. 2) und zeige Stunden innerhalb einer Thematik, in der du dich sicher fühlst. Ich kann dir sehr empfehlen, offene Unterrichtssituationen zu zeigen!
Mach einen Stationslauf, eine Werkstatt o. ä. Hierbei kannst du dich aus dem Fokus zurückziehen und zeigen, wie du einzelne Schüler berätst und anleitest, wie du eine Reflexionsrunde führst.
Beschreibe alles ausführlich im Entwurf, bereite die Schüler entsprechend vor. Was die SL dann sehen will, ist, dass die Kinder selbstständig arbeiten können, was ja die Früchte deiner Arbeit sind!
Weiterhin gab es bei mir noch ein Kolloquium, wo es u. a. um schulrechtliche Themen ging, wie z. B. das Elternmitwirkungsgesetz, also alles Dinge, die wir im Grunde eh wissen müssten. Leihe dir in der Schule die BASS aus oder frage nach einem Exemplar aus dem Vorjahr (grundsätzliche Dinge ändern sich ja nicht so schnell).
Wenn du noch spezielle Dinge wissen möchtest, bin ich dir gerne behilflich, soweit ich kann.
Toi toi, du machst das schon!
VG Lea
ZitatWeiterhin gab es bei mir ein Kolloquium
Ich wundere mich immer (und irgendwo finde ich das auch total ärgerlich), wie unterschiedlich Revisionen ablaufen können. Ein Kolloquium musste ich nämlich nicht machen, nur vier Unterrichtsbesuche.
Hallo EffiBriest,
ja, so ist das halt im Bildungssüppchen mal 16... Ich finde das ebenso ärgerlich!
Das betrifft ja nicht nur die Revision, sondern die Lehrerausbildung, Lehrereinstellung, Lehrerarbeit im Allgemeinen...
VG Lea
bei der ersten Revision gäbe es die drei Beurteilungsstufen: "bewährt", "eingeschränkt bewährt" und sinngemäß: "Eignung kann noch nicht festgestellt werden".
Genau! Das Revisionsverfahren wurde nämlich umgestellt. Bei der ersten Beurteilung gibt es kein "besonders bewährt" mehr. Das ist erst bei der zweiten Revision der Fall. Allerdings werden diese zunächst immer pro Forma abgelehnt und zurückgegeben. Für den Schulleiter ist es ein erheblicher Aufwand das Gutachten mit dieser Beurteilung zu erstellen, weil die Formulierungen eher unüblich sind. Nur wenn der Schulleiter nicht lockerlässt, kommt diese Beurteilung durch. Ein "bewährt" ist aber in den meisten Fällen drin.
Lea: Warum war denn deine Revision in einem Angestelltenverhältnis???? Bei der Revision geht es doch nur um die Überprüfung, ob dem Beamtentum nichts entgegensteht. Ohne feste Stelle demnach grundlos.
Hallo Cambria,
in den Jahren 2000-2002 wurden in NRW sämtliche Junglehrer, die eine Planstelle bekamen, zunächst in Zwangsteilzeit (hieß wirklich so!) mit 3/4-Stelle im Angestelltenverhältnis eingestellt, mit der Option auf Übernahme in das Beamtenverhältnis nach 5 Jahren. Das war eine "Super-Spar-Idee" der damaligen rot-grünen Regierung! :X:
Dementsprechend gab es auch im Angestelltenverhältnis eine Probezeit, vor Ablauf dieser wir eine Revision ablegen mussten, um im unbefristeten Angestelltenverhältnis arbeiten zu können. Gott sei Dank wurde diese unsägliche Zwangsteilzeit 2003 durch Bemühungen von VBE und GEW gekippt! Gleichzeitig wurde die 5-Jahres-Frist aufgehoben und wir wurden sofort verbeamtet - natürlich auch wieder zunächst auf Probe mit sich anschließender Revision.
Interessant, dass das Revisionsverfahren inzwischen wieder geändert wurde. Das kommt dann wohl demnächst auf eine junge Kollegin unserer Schule zu. Klingt nicht gerade erbaulich, was du beschreibst...
VG Lea
Hallo,
müssen die Stunden für die Revision zu Themen sein, die man nicht im Referendariat innerhalb der Prüfung bzw. eines Unterrichtsbesuches gezeigt hat oder ist das egal?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
ich denke, die Themen darfst du schon machen, die gehören ja nunmal auch zum Pflichtprogramm, was in der Klassenstufe dran kommen muss. Bedenklich wäre es aber, einen alten Entwurf einfach nochmal wieder hervorzukramen und genau so zu machen. Aber ein Thema kann ja auch mit einer anderen Zielsetzung/Fragestellung, anderen Methoden und unter Abstimmung auf die jetzigen Lernvoraussetzungen in deiner Klasse ganz anders gestaltet werden. Wenn aber ein Arbeitsblatt eben auch bei deiner neuen Klasse besonders gut passt - warum nicht? Hauptsache man sieht, dass du dir passend zu deinen Schülern, der sowieso laufenden Reihe, aktuellen Beispielen etc. passende Gedanken gemacht hast.
Bei uns sind auch schon mal Revisionen nicht gut gelaufen. Aber sofort weg vorm Fenster, weil ungeeignet, war da auch nicht die Folge. Es wurde z.B. die Probezeit verlängert und Fortbildungen in bestimmten Bereichen angeraten bzw. verpflichtend gemacht. Ein Mensch kann sich ja immer noch entwickeln, muss dies aber auch durch Initiative (z.B. könnte man Kollegen hospitieren lassen, Fortbildungen machen, ...) und später entsprechende Ergebnisse auch nachweisen.
Darüber hinaus wird sich deine Schulleitung sicher mal umhören, welchen Eindruck du bisher so gemacht hast. Darüber ist man dann ja auch noch in den meisten Fällen abgesichert.
Mach dich nicht verrückt - und viel Erfolg!
Vielen Dank für deine Hilfe
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