Verrechnung von Unterrichtsstunden

  • Nun war ja hier schon mehrfach von der "Kreativität" einiger übereifriger SchuleiterInnen zu lesen, die versuchten, Mehrarbeitsstunden mit ausfallenden Unterrichtsstunden durch Praktika und Prüfungsphasen über das ganze Schuljahr zu verrechnen. Dass eine solche Praxis rechtswidrig ist bestätigt jetzt das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 13.10.2011 http://www.gew-online.de/dms_extern/download.php?id=231316

  • Die Begründung (gnaz unten das Unterstrichene) finde ich richtig gut. :)

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

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