Nun war ja hier schon mehrfach von der "Kreativität" einiger übereifriger SchuleiterInnen zu lesen, die versuchten, Mehrarbeitsstunden mit ausfallenden Unterrichtsstunden durch Praktika und Prüfungsphasen über das ganze Schuljahr zu verrechnen. Dass eine solche Praxis rechtswidrig ist bestätigt jetzt das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 13.10.2011 http://www.gew-online.de/dms_extern/download.php?id=231316
Verrechnung von Unterrichtsstunden
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Die Begründung (gnaz unten das Unterstrichene) finde ich richtig gut.
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