GK Philosophie Vorabiklausur NRW

  • Hallo!


    Meine Frau verzweifelt gerade an folgender Frage und kann dazu in ihren Unterlagen nichts finden:


    Müssen für die Vorabiklausuren mehrere Klausurvorschläge eingereicht werden? (Und wenn ja, wie viele?) Kann man das Ganze irgendwo nachlesen?
    Hoffe, jemand von euch kennt sich damit aus!


    VG

    Die Wahrheit liegt im Blickwinkel des Betrachters.

  • Mein alter Kenntnisstand: Nein, das ist nicht zwingend vorgeschrieben (und auch nur begrenzt sinnvoll: wenn es einen Nachschreiber gäbe, müssten dem auch zwei Vorschläge unterbreitet werden).


    Korrektur:

    Zitat

    "Muss das Auswählen von Aufgaben in der 13.2 Klausur (Klausur unter Abiturbedingungen) geübt werden?
    In den Fächern, die eine Aufgabenauswahl für Schülerinnen und Schüler vorsehen, werden in der letzten Klausur vor dem Abitur prinzipiell Auswahlmöglichkeiten vorgegeben, die allerdings nicht den Vorgaben der Abiturprüfung entsprechen müssen."


    Quelle


    Jetzt bin ich verwirrt, denn die o. g. Information habe ich von unserer OS-Leitung.

  • Wenn in der Abiturklausur eine Aufgabenauswahl durch die SuS vorgesehen ist, dann muss dies auch in der Vorabiklausur so sein.
    Als Quelle wurde uns dabei


    http://www.amazon.de/Verordnung-Bildungsgang-Abiturpr%C3%BCfung-gymnasialen-Oberstufe/dp/380280564X?tag=lf-21 [Anzeige]


    angegeben.


    Direkt aus der APO-GOSt oder der VVzAPO-GOSt lässt sich das nicht schließen.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Euch vielen Dank für die Blitzantworten!


    Damit ist zwar der Sonntag nicht gerettet ;) - aber die Frage wohl geklärt.

    Die Wahrheit liegt im Blickwinkel des Betrachters.

  • die Vorabi-Klausuren müssen unter Abitur-Bedingungen geschrieben werden - in einem Fach, in dem es im Abitur eine Auswahl gibt, müssen wir auch eine Auswahl anbieten. In Deutsch werden wir also zwei Klausuren anbieten (müssen), die auch halbjahresübergreifend sind und somit themenübergreifend sind. In den Fremdsprachen ist dies ebenso.

  • Ist in Philosophie natürlich auch nicht anders als in anderen Fächern. Ich hätte da noch ne hübsche Klausur. Falls deine Frau ein bisschen tauschen möchte, genügt eine PN. ;)

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Wenn in der Abiturklausur eine Aufgabenauswahl durch die SuS vorgesehen ist, dann muss dies auch in der Vorabiklausur so sein.
    Als Quelle wurde uns dabei


    http://www.amazon.de/Verordnung-Bildungsgang-Abiturpr%C3%BCfung-gymnasialen-Oberstufe/dp/380280564X?tag=lf-21 [Anzeige]
    angegeben.
    Direkt aus der APO-GOSt oder der VVzAPO-GOSt lässt sich das nicht schließen.


    Ja, aber das ist doch nur ein Kommentar - der hat keine bindende Rechtsgültigkeit.


    Rechtsgültigkeit hat, wenn die Gesetzes- und Erlasslage nicht eindeutig ist, die Dezernentenweisung. Ich würde bei dieser Frage den Dienstweg entlang gehen, d.h. meinen Schulleiter fragen, der dann zu entscheiden hätte, bzw. die Weisung des Dezernenten einholen müsste. Die Handhabung könnte von Bezirksregierung zu Bezirksregierung durchaus unterschiedlich sein - soetwas gibt es.


    Nele

  • Bei Philos Quelle ist es aber eindeutig, finde ich.

    Ja, aber das ist doch nur ein Kommentar - der hat keine bindende Rechtsgültigkeit.


    Rechtsgültigkeit hat, wenn die Gesetzes- und Erlasslage nicht eindeutig ist, die Dezernentenweisung. Ich würde bei dieser Frage den Dienstweg entlang gehen, d.h. meinen Schulleiter fragen, der dann zu entscheiden hätte, bzw. die Weisung des Dezernenten einholen müsste. Die Handhabung könnte von Bezirksregierung zu Bezirksregierung durchaus unterschiedlich sein - soetwas gibt es.


    Nele

  • Bei Philos Quelle ist es aber eindeutig, finde ich.


    Ja, das ist richtig. Ich hatte diesen Verweis nicht gelesen. Und da sämtliche Verkündigungen des Ministeriums, egal in welcher Form, Erlasscharakter haben, ist die Sache auch rechtlich eindeutig.
    Was allerdings mit dem Zusatz "müssen nicht den Vorgaben der Abiturprüfung entsprechen" gemeint ist, soll wohl wieder mal im Auge des Betrachters liegen. :)


    Nele

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