Hallo,
wenn man im Laufe des Schuljahres ab und an wegen eines grippalen Infektes gefehlt hat, vielleicht einmal 3 Tage, dann nach 2 Monaten wieder 2 Wochen (je nach Schweregrad) und man später durch psychische Belastung, Burn-out (oder wie man das sonst nennen kann) 6-8 Wochen ausfällt, aber in dem Zeitraum gleichzeitig die "Chance" bekommt und nutzt, in Form einer Therapie/Coatching sich wieder neu zu stärken und auch erkennbar ist, dass es nur eine "Auszeit" ist und keine langfristige Dauererkrankung, kann man da schon zum Amtsarzt bestellt werden und sogar als dienstunfähig, im Sinne von "Ausscheiden aus dem Beruf" erklärt werden? Muss man "Angst" um seinen Beamtenstatus haben? Oder ist der "kurze" Zeitaum des Ausfalls noch nicht relevant für weitere Vorgehensweisen? Danke für Antworten!
LG