Es passiert immer wieder, gerade zum Halbjahr, dass einige Schüler die Schule verlassen, um eine Ausbildung anzufangen oder zu einer anderen Schule zu gehen. Sie fehlen dann meist schon vorher längere Zeit und sind dann auch bei den Terminen, an denen Klausuren zurückgeben werden, nicht da. Inzwischen ist der Berg an Klassenarbeiten, die ich von diesen Schülern noch habe, relativ groß geworden. Aber muss ich die überhaupt aufheben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schüler im Nachhinein noch kommen und die Arbeiten haben wollen, aber ist das rechtlich geregelt?
Und wie sieht es aus mit Notenlisten? Mir wurde gesagt, dass man die nicht einfach ins Altpapier werfen darf. Ist das mit den Klausuren dann genauso, weil ja eine Note draufsteht?
Danke schonmal!
T.