Hallo,
ich habe hier hin und wieder mal was von einer "Vorviertelstunde" gelesen, aber diese in der Praxis noch nie erlebt. Würde gerne wissen, ob es in Baden-Württemberg die Regelung gibt, dass man als Klassenlehrer dazu verpflichtet werden kann, die Kinder jeden Tag vor Schulbeginn 20 min zu beaufsichtigen bzw. zu betreuen. Über Meinungen und Erfahrungsberichten speziell aus BaWü würde ich mich sehr freuen.
Danke.