Jeden Tag 20 min vor Schulbeginn die Schüler beaufsichtigen?

  • Hallo,


    ich habe hier hin und wieder mal was von einer "Vorviertelstunde" gelesen, aber diese in der Praxis noch nie erlebt. Würde gerne wissen, ob es in Baden-Württemberg die Regelung gibt, dass man als Klassenlehrer dazu verpflichtet werden kann, die Kinder jeden Tag vor Schulbeginn 20 min zu beaufsichtigen bzw. zu betreuen. Über Meinungen und Erfahrungsberichten speziell aus BaWü würde ich mich sehr freuen.


    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    rechtlich gesehen scheint das in Ordnung zu gehen.


    http://www.gew.telebus.de/inhalt/verl_gs.htm


    http://www.rps-schule.de/recht/rechtsprechungsuebersicht.pdf


    Falls der Klassenlehrer das regelmäßig machen muss, wird es vermutlich eine entsprechende Regelung innerhalb der Schule geben, so dass die Belastungen nicht einseitig verteilt sind.


    Möglicherweise müssen die anderen Lehrer dafür die Pausenaufsicht oder die Aufsicht nach Unterrichtsschluss führen.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das muss Bayern jede Grundschullehrerin machen, die in der 1. Std. unterrichtet. Hier hat die Vorviertelstunde allerdings 15 Minuten ^^


    Ist eigentlich ganz gut, um sich in Ruhe zu sortieren...

  • Find ich ja eigentlich ganz gut. Aber wenn ich bedenke, was ich morgens so alles erledige und richte, bis die Kinder kommen..... Wann muss ich denn dann in der Schule sein ????? Ich finde eine solche Regelung nur gut, wenn das ganze Kollegium dahinter steht.
    Bei einer Freundin an der Schule gibt es das auch- da geht aber dann die Frühaufsicht ab 7.30 Uhr durch das Gebäude und schaut in den Zimmern nach dem Rechten. Probleme gab es da wohl noch nie - obwohl ich nicht weiß, wie das rechtlich so ist.... Mmmmhhhh ?

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Hallo,
    bei uns ist das auch so. Der Lehrer, der in der 1. Stunde unterrichtet, muss eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum sein. Schlecht find ichs nicht, so kann man vieles, was sonst die ersten Minuten des Unterrichts in Anspruch nimmt, schon mal klären (Streit, Hausaufgaben abgeben, Tafel putzen...).

  • Das muss Bayern jede Grundschullehrerin machen, die in der 1. Std. unterrichtet. Hier hat die Vorviertelstunde allerdings 15 Minuten ^^


    Ist eigentlich ganz gut, um sich in Ruhe zu sortieren...


    Ist bei uns genauso - Unterrichtsbeginn 7.40 - Aufsichtspflicht ab 7.25 - aber meistens sind wir schon früher da.
    Und Pausenaufsicht haben wir auch (wer sollte auch sonst auf die Kinder aufpassen? )

  • Ich musste mich vor einigen Jahren auch daran gewöhnen, jeden Morgen vor der ersten Stunde 15 Minuten die Kinder in der Klasse zu empfangen und zu beaufsichtigen. Natürlich ist das nett für die Kinder, die direkt in die Klasse gehen können, statt auf dem Schulhof zu warten. Die Kinder nutzen die Freiarbeitsmaterialien, nehmen Spiele oder unterhalten sich. Der Anfang ist dadurch relativ ruhig. Ich weigere mich jedoch, mit meiner Arbeit wie zum Beispiel Hausaufgabenkontrolle zu beginnen und betreue auch nicht die Freiarbeit. Ich sehe den "offenen Anfang" im Grunde als versteckte Arbeitszeitverlängerung und sträube mich innerlich, in dieser Zeit mehr als Aufsicht zu machen.

  • Wir wechseln uns täglich ab, eine von uns führt jeweils mindestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn Aufsicht für jeweils 4 Klassen. Da die meisten von uns dann eh schon da sind, ist das eine relativ lockere Aufsicht, aber man fühlt sich an ´seinem` Tag zuständig für die Dinge, die auch außerhalb der Klassenräume anfallen, wenn die Kinder nach und nach ankommen. Die Kinder dürfen dann schon in die Klasse, aber es findet definitiv nur Aufsicht statt, mehr wünschen sich auch die Kinder nicht.

  • Hallo,


    bei uns ist die "Vorviertelstunde" der offene Anfang. Jede Lehrkraft ist verpflichtet 15 Minuten vor Unterricht in ihrer Klasse zu sein und den offenen Anfang zu betreuen bzw. die Kinder sollen dann frei arbeiten oder individuell gefördert werden: also 5x15Minuten =1,5 Schulstunden unbezahlte Zusatzarbeit pro Woche).


    Das hat vor vielen Jahren die Schulkonferenz entschieden und daran kann nichts gerüttelt werden.


    Zählt der offene Anfang denn bei anderen Schulen als Unterrichtsstunde, die voll vergütet bzw. angerechnet wird?


    Alema

  • Das muss Bayern jede Grundschullehrerin machen, die in der 1. Std. unterrichtet. Hier hat die Vorviertelstunde allerdings 15 Minuten ^^
    Ist eigentlich ganz gut, um sich in Ruhe zu sortieren...

    ...oder um Geld einzusammeln, nachgemachte Hausaufgaben anzuschauen, Briefe der Eltern zu lesen, Entschuldigungen einzusammeln etc.


    die Kinder sollen dann frei arbeiten oder individuell gefördert werden: also 5x15Minuten =1,5 Schulstunden unbezahlte Zusatzarbeit pro Woche).
    Das hat vor vielen Jahren die Schulkonferenz entschieden und daran kann nichts gerüttelt werden.
    Zählt der offene Anfang denn bei anderen Schulen als Unterrichtsstunde, die voll vergütet bzw. angerechnet wird?

    Nein, es wird bei uns nicht angerechnet. Aber ich finde es ist ein Unterschied, ob ich die Zeit nutzen kann um organisatorische Dinge zu erledigen oder wirklich Unterricht bzw. Förderung machen muss. Das geht eigentlich gar nicht. Entweder sammle ich Geld ein und lese Entschuldigungen, hake Listen ab etc. oder ich erkläre einem Kind eine Aufgabe. Wenn beschlossen wird, dass die Schüler bereits arbeiten, fände ich das nicht in Ordnung. Ich weiß aber, dass es gerade in der GS üblich ist, dass die Schüler gar nicht "ankommen" dürfen sondern gleich loslegen müssen,weil sie sonst den Wochenplan nicht schaffen. Das finde ich ziemlich daneben, für Schüler und Lehrer.


    Gruß
    Anna

  • Wir haben ab Viertel vor 8 eine HOfaufsicht draußen, aber gehen erst um 8 mit den Kindern rein, d.h. nur einer ist morgens mit AUfsicht dran, aber jeder ist verpflichtet 15 min. vor dem UNterricht und nach dem Unterricht da zu sein.

  • Wir haben ab Viertel vor 8 eine HOfaufsicht draußen, aber gehen erst um 8 mit den Kindern rein, d.h. nur einer ist morgens mit AUfsicht dran, aber jeder ist verpflichtet 15 min. vor dem UNterricht und nach dem Unterricht da zu sein.

    Analog bei uns - alles andere würde ich auch als kostenlose Arbeitszeitverlängerung ablehnen! Man muss ja dann trotzdem noch früher da sein, selbst wenn der offene Anfang da ist - ist der also um 7:45 - müsste ich ja nen Fahrtzeitpuffer, Kopierzeit o.ä. wieder mit einkalkulieren...



    Geld einsammeln, HA kontrollieren, Elternbriefe, Entschuldigungen - DAS ist alles Schulalltag! (Klar nervt son Kleinkram, aber den dann unbezahlt in meiner freiwillig an der Schule verbrachten FREIzeit zu erledigen? NÖ! Seh ich nicht ein.

  • Geld einsammeln, HA kontrollieren, Elternbriefe, Entschuldigungen - DAS ist alles Schulalltag! (Klar nervt son Kleinkram, aber den dann unbezahlt in meiner freiwillig an der Schule verbrachten FREIzeit zu erledigen? NÖ! Seh ich nicht ein.


    Mhh, ich habe eine Unterrichtsverpflichtung von 28h Wochenstunden. Bezahlt werde ich für eine Vollzeitstelle, ich glaube es sind 40 h. Und in dieser Zeit muss ich Unterricht vor- und nachbereiten und eben auch HA kontrollieren, Elternbriefe einsammeln, Entschuldigungen lesen und abhaken ... das gehört zu meinem Job! Und den erledige ich irgendwann zwischen 7.30 Uhr und 16 Uhr. Da habe ICH keine Freizeit ... wenn man von der Mittagspause absieht. Wenn ich nicht bis 16 Uhr in der Schule sein möchte, dann kann ich auch gern 14 Uhr gehen (tue ich persönlich aber nicht) und arbeite dann halt am Abend noch mal zwei Stunden.


    Ich habe immer den Eindruck, dass viele Lehrer nur die Unterrichtszeit als Arbeitszeit sehen. Die 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn sind doch auch Arbeitszeit! Und mitnichten Freizeit! Ich weiß, wie es gemeint ist. Finde aber die Art der Kommunikation immer sehr ungünstig. Es führt zu Irritationen im Umfeld und das könnte man durch fest vorgeschriebene Anwesenheitszeiten (und die Vermeidung von Gejammer darüber!) vermeiden. Aber wollen wir das wirklich?


    Zur Grundsatzfrage: Ja, wir haben eine offene Eingangszeit von 15 Minuten. In dieser Zeit muss jeder Lehrer in seinem Zimmer sein. Teilweise trifft es den Klassenlehrer, teilweise den Fachlehrer ... je nach Stundenplan. Diese Zeit wird genutzt um sich von den Geburtstagsgeschenken, vom toten Meerschwein oder dem Streit mit der Schwester erzählen zu lassen. Wenn das die Zeit zulässt. Man gestaltet in der Zeit natürlich auch das Tafelbild, kontrolliert das Klassenbuch, sortiert die Kopien ... was halt im Job eines Lehrer alles so anfällt und dazu gehört. Ich finde diese Eingangsphase gut und richtig.


    LG, Sunny

  • Nein, nein, so war das nicht gemeint sunny.
    (im übrigen wäre ich die Erste, die laut "juchu" schreien würde, bei festen Arbeitszeiten-in ganz bestimmten Konzepten)


    Aber es ist doch so: Es kommen immer neue Vorgaben, die Zeiten werden immer weiter ausgeweitet - immer "einfach so" - sind ja nur Kleinigkeiten (z.B. Fachklassen mit 40 Kindern wegen Zusammenlegungen, Integrationsmaßnahmen praktisch ohne Unterstützung [2 Std. je Woche, fällt permanent aus], Sprachfördermaßnahmen im KiGa der Erstklasslehrer, einige müssen ihre Klassenräume selbst putzen, nach neuestem gesetz müssen wir allen Kindern, die nicht krank gemeldet wurden hinterher telefonieren etc.).
    Es ist ja nicht so, dass man vorher irgendwie zu wenig gearbeitet hätte oder so. mit Vollzeit auf eine Arbeitszeit von 42 (danke, hessen!) - das wäre traumhaft, schafft bei uns im Kollegium aber längst niemand (selbst mit Ferieneinbeziehung, da schreiben wir fleißig Konzepte).


    Still und leise wird damit nämlich doch die Arbeitszeit hochgeschraubt - und alle Lehrerinnen sagen freudig "Ja - es ist doch so gut für die Kinder!". Ja, wenn es so gut für die Kinder ist, dann bezahlt diese Zeit und streicht dafür Aufgaben/Stunden an anderer Stelle!

  • Schmeili, ich weiß, dass es anders gemeint ist. Ich denke auch, dass der Verwaltungsaufwand und all die vielen Kleinigkeiten extrem viel Raum einnehmen. Aber bitte nicht immer "das mache ich alles in meiner Freizeit". Wir haben einen Arbeitsauftrag über die normale Unterrichtsverpflichtung hinaus. Und diesen nehmen wir gern und umfangreich wahr. Daher sollten wir uns den Ruf nicht (noch mehr) durch solche Äußerungen "verderben".


    Man kann gern über die allgemeine Belastung sprechen, über sinnvolle und sinnlose Zusatzaufgaben und Möglichkeiten der Reduzierung prüfen und ggf. auch einfordern. Ich finde nur konkret diese Aussage sehr schwierig. Vor allem für den weniger involvierten Zuhörer oder Mitleser.


    LG, Sunny

  • Jetzt muss ich aber auch nochmal nachfragen.


    Bei mir an der Schule ist die Situation so:
    8 Uhr ist Unterrichtsbeginn, d.h. ab 7.45 Uhr muss ich im Klassenzimmer sein.
    Allerdings werden die Kinder bei uns ab 7.30 Uhr beaufsichtigt. Jeden Morgen muss eine andere Kollegin zusätzlich Aufsicht von 7.30 bis 7.45 Uhr machen.


    Ist das normal?
    Wir haben schon mehrfach in Konferenzen darüber gesprochen, aber niemand kennt sich aus und dann kommt immer das Totschlagargument: "Das ist halt schon immer so!" :cursing:
    Ein weiteres Argument ist, dass es angeblich mit der verlässlichen Grundschule zu tun hat. ?(

  • Jetzt muss ich aber auch nochmal nachfragen.


    Bei mir an der Schule ist die Situation so:
    8 Uhr ist Unterrichtsbeginn, d.h. ab 7.45 Uhr muss ich im Klassenzimmer sein.
    Allerdings werden die Kinder bei uns ab 7.30 Uhr beaufsichtigt. Jeden Morgen muss eine andere Kollegin zusätzlich Aufsicht von 7.30 bis 7.45 Uhr machen.


    Ist das normal? (


    Wir haben die Frühaufsicht durch den "Offenen Anfang" ersetzt und erfüllen damit die Aufsichtspflicht - 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn - .
    Einzelne Kinder sind, weil die Arbeitszeiten der Eltern entsprechend sind auch schon einige Minuten vorher an der Schule.Diese Kinder kommen in die Eingangshalle und warten dort bis die Klasse aufgeschlossen wird. Das hält sich jedoch in Grenzen und wir haben dafür keine aufsichtsführende Lehrerin. Unsere Botschaft an die Eltern ist,dass die Kinder (im Normalfall) nicht früher als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule sein sollen.
    Der Link den Primarballerina eingestellt hat, deckt sich damit.

  • Bei uns gibt es auch eine Frühaufsicht - d.h. 15 Minuten vor dem ersten Klingelnl dürfen die Kinder in die Aula und werden dort beaufsichtigt. Mit dem ersten Klingeln gehen sie dann ins Klassenzimmer. Dort sollte dann schon der Lehrer sein. Nach 5 Minuten klingelt es wieder und der Unterricht beginnt.


    Allerdings sollte jeder Kollege, der zur ersten Stunde Unterricht hat, spätestens 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Haus sein. Bei uns heißt das, dass wir meist im Lehrerzimmer sind, Kopien machen, Postfach leeren etc.

  • Bei uns wird es auch so gehandhabt, dass es eine Pausenaufsicht gibt. Die Schüler versammeln sich früh auf dem Hof. Nur bei schlechtem Wetter können sie in die Aufsichtsräume. Jeden Tag macht ein anderer Kollege Aufsicht. Lehrer, die einen längeren oder sogar langen Anfahrtsweg haben, werden meist außenvor gelassen und dafür bei Hof - oder Essenaufsichten eingeteilt. Mir ist das immer ganz recht gewesen. Es kann ja doch etwas dazwischen kommen bei langen Strecken. Ansonsten verpflichtet sich jeder Lehrer eigentlich von selbst, mind. 15min vor Unterrichtsbeginn da zu sein. Mir wäre das auch zu stressig, käme ich erst mit dem Klingelzeichen an. Die Zeit nutze ich zum Kopieren, Klassenbuch eintragen oder auch einfach nur zum Austausch mit den Kollegen. 5min vor Einlass begebe ich mich in meinen Klassenraum.
    Schön finde ich bei der genannten 15min Klausel, dass Zeit für organisatorische Dinge bleibt. Das fällt bei uns leider weg und ich muss immer alles zwischendurch erledigen.

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