Schwanger am Ende des Referendariats?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Dann muss ich doch Hartz IV kriegen,oder?


    Wie oft denn noch:
    NEIN.
    Dann wird das Gehalt deines Freundes mitberechnet. Womit du rechnen kannst, ist Kinder- und Erziehungsgeld.
    Wenn du Pech hast, ist nach dem Ref. die PKV zu teuer, und auf eine GKV hast du keinen Anspruch.


    Für eine geplante Schwangerschaft wär mir das alles auch zu heikel....

  • Was spricht denn dagegen, einfach noch ein halbes Jahr länger zu warten und mit dem Kinderkriegen loszulegen, wenn du eine feste Stelle (im Ideallfall sogar die Verbeamtung) in der Tasche hast? Mir wäre das auch alles zu heikel. Und ein halbes Jahr länger warten ist ja auch keine Ewigkeit.

    "I propose we leave math to the machines and go play outside."
    (Calvin and Hobbes, Bill Waterson)

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe vor dem Referendariat JAHRELANG für das Arbeitslosengeld 'eingezahlt', hätte aber auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt, das sagte man mir am Ende des Referendariats beim Arbeitsamt.

    Man muss bewusst seine Rechte eröffnen und dann unterbrechen.


    Chili

    • Offizieller Beitrag

    ja, weswegen dann die "ganze Arbeit" um den Antrag sich manchmal selbst für einen Tag lohnt, weil damit später einiges gerettet ist.
    Wenn meine Beratung vor ein paar Monaten richtig ist, rette ich mich dadurch nach dem Ref nicht nur vor ALG 2, sondern auch vor der PKV, sollte ich mich im Ref in der PKV versichern. Weil mein Anwartschaftszeitraum in der GKV lange genug ist und ich ALG 1 hätte.


    Chili

  • ja, weswegen dann die "ganze Arbeit" um den Antrag sich manchmal selbst für einen Tag lohnt, weil damit später einiges gerettet ist.
    Wenn meine Beratung vor ein paar Monaten richtig ist, rette ich mich dadurch nach dem Ref nicht nur vor ALG 2, sondern auch vor der PKV, sollte ich mich im Ref in der PKV versichern. Weil mein Anwartschaftszeitraum in der GKV lange genug ist und ich ALG 1 hätte.


    Chili


    Danke dir, dass könnte mir nämlich dann bei einem 3. kidn vor dem Ref noch das Mutterschaftsgeld retten und damit hinterher einen neuen Anspruch auf ALGI entstehen lassen.


  • Danke dir, dass könnte mir nämlich dann bei einem 3. kidn vor dem Ref noch das Mutterschaftsgeld retten und damit hinterher einen neuen Anspruch auf ALGI entstehen lassen.


    Na das sind ja wahrhaftig tolle Motive Kinder zu bekommen. ?( Und PKV ist einfach besser als GKV für mich.


    Also ich würde auch lieber auf ne Festanstellung warten ... schon allein um den Kind auch etwas bieten zu können.

  • Na das sind ja wahrhaftig tolle Motive Kinder zu bekommen. Und PKV ist einfach besser als GKV für mich.


    Also ich würde auch lieber auf ne Festanstellung warten ... schon allein um den Kind auch etwas bieten zu können.


    Ganz ehrlich, PKV kommt für mich nicht in Frage (und ist hier ja auch gar nicht möglich) und warum Motive für Kinder? Was hat denn dann ein geretteter Anspruch mit dem Kinderkriegen zu tun, kannst du mir das verraten?


    Und eine Stelle hier zu bekommen ist gr kein Problem, nur obs gleich eine feste Stelle wird, ist nicht klar. Und um dem Kind was bieten zu können (was ich übrigens den anderen beiden auch bieten kann), brauche ich keine Stelle!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Susannea!


    Seid ihr in Berlin nicht angestellt im Ref?
    Oder ist es auch noch dazu eine Mischform "angestellt" aber ohne Beiträge in die Sozialversicherung?


    @Andere:


    Merkt ihr nicht, dass es nicht um Tricksen geht, "wir" haben uns durch jahrelanges Arbeiten (und nicht nur 4 Stunden Jobben für die Zigaretten im Studium) nunmal den ALG 1-Anspruch erarbeitet und der Staat spart sich während des Refs einfach eine Menge Geld, indem wir nicht mal die Möglichkeit haben, in die Sozialkasse einzuzahlen?
    Wir ARBEITEN (im Ref), dürfen aber danach kein ALG 1 bekommen?


    Die Staatsobrigkeit sollte manchmal aufhören.
    Ja, es ist nicht das Beste der Welt, sich absichtlich (oder ohne nachzudenken) in ALG 2 reinzumanövrieren. Aber ALG 1 ist auch unser Recht, FALLS es eben keinen direkten Job im Anschluss gibt.


    Chili

  • Seid ihr in Berlin nicht angestellt im Ref?
    Oder ist es auch noch dazu eine Mischform "angestellt" aber ohne Beiträge in die Sozialversicherung?


    Nein, im Ref bist du hier auch verbeamtet auf Zeit. Aber danach wird nicht mehr verbeamtet. Also bist du wieder normal in der GKV.
    Also wozu im Ref in die PKV rüber?

    • Offizieller Beitrag

    Um auf den Ausgangsthread und die Sachlage zurückzukommen:


    Verstehe ich das richtig, dass die TE und ihr Freund keine "Bedarfsgemeinschaft" bilden wollen, damit er nicht zur Unterstützung der TE und des gemeinsamen Kindes herangezogen werden kann, weil der Freund der TE sich sein Auto zusammensparen will?


    Wäre es ferner falsch, das so zu verstehen, dass die Solidargemeinschaft (unter anderem auch ich) nun mittelbar für das Auto des Freundes aufzukommen hat?


    (Ich lasse mich gerne korrigieren.)


    Gruß
    Bolzbold

  • Das Referendarsgehalt meines Freundes ziehen die doch dann bei der Bemessung des Anspruchs nicht mit ran, oder? Ist ja eh nicht so viel - leider ;)




    Warum nicht?
    Ich kann hier nur meine Meinung wiederholen, die ich auch in entsprechenden Elternforen bei Nichtlehrern mit ähnlichen Verhältnissen wie euch vertrete:
    Warum kann man den Kiwu nicht anstellen, bis man finaziell in der Lage ist, selbst für seine Familie zu sorgen?
    Ihr klingt dem beruflichen Lebenslauf nach nicht wie ein Paar Anfang 40 das nun die letzte Gelegenheit nutzt.
    Mach doch eins nach dem anderen, ohne schon im Vorfeld darauf zu bauen, alles an Zuschüssen abzugrasen, was irgendwie geht.
    Keiner ne Stelle. Keiner ne abgeschlossene Berufsausbildung...
    Ich sehe da jetzt keinen Unterschied zu den "Spezialfällen" ohne akad. Hintergrund, die unter ähnlich guten Voraussetzungen in die Umsetzung des Kiwu gehen.
    Oberstes Ziel - auch für deinen Partner - muss doch sein, die eigene Brut selbst ernähren zu können.

  • @ Bolzbold: Ich verstehe es auch so.
    @ Susannae: Mir geht es v.a. um die Einstellung des TE:



    Die TE fragt sich, was wäre, wenn sie keine Stelle bekommt. Der Kindsvater möchte lieber für ein Auto sparen, also wäre es schlecht, wenn er unterhaltspflichtig ist. Ergo soll lieber Vater Staat zahlen.
    Weder der TE noch der Kindsvater hat eine feste Stelle --> Somit besteht die Gefahr, dass beide erst mal ohne Gehalt sind (da keine Vertretungsstelle). --> TE möchte ALG 2 kassieren (und das ist nicht viel)

  • @ Susannae: Mir geht es v.a. um die Einstellung des TE:


    DAnn wäre es aber schön, wenn du auch nur das zitierst und nicht meine Antwort darauf ;)


    Was hier die meisten davon halten, dass das Auto für den Partner wichtiger ist, als sein eigenes Kind, denke ich, brauchen wir nicht zu erwähnen. *ironieon* Und klar zahlen wir das dann alle sehr gerne ;) *ironieoff*

  • :thumbup:

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