Newbiefragen zur Verbeamtung

  • Einen freundlichen Gruß in die Runde :)


    Ich bin neu in diesem Forum und habe beim ersten "Reinlesen" den Eindruck gewonnen, dass hier oft kundiger Rat zu erlangen ist. Deshalb mein hoffnungsvoller Versuch, Antworten auch auf die nachfolgenden Fragen zu erhalten.


    Zunächst kurz zur Situation: Nachdem ich viele Jahre als Grafikdesigner meine Brötchen verdient habe, studiere ich aktuell mit dem Ziel Lehramt am Berufskolleg. Bin im zweiten Master-Semester. Einen optimistischen Blick auf das Studienende und die Zeit danach wagend betrifft die erste Frage meine derzeitigen Chancen auf eine Verbeamtung. Wenn ich das Refrendariat absolviert habe, werde ich knapp über 45 Jahre alt sein. Wie schätzt ihr da die Chancen ein? Mein Stand der Infos ist, dass zwar derzeit die Verbeamtungsgrenze in NRW bei 40 Jahren liegt. Aber eine Dozentin an meiner Uni meinte, dass angesichts des Lehrermangels und der Gefahr, NRW würde bei mit dieser Politik ein Abwandern vieler frisch ausgebildeter Lehrer in Bundesländer ohne eine solche Begrenzung riskieren, da ein Umdenken stattfindet. Zweckoptimismus? Oder realistisch? ?(


    Ich wäre auch dankbar für den Hinweis, wo die jeweiligen Altersgrenzen der verschiedenen Bundesländer nachzulesen sind.


    Eine zweite Frage habe ich bislang durch eigenes Recherchieren auch noch nicht klären können: Ein Mensch mit abgeschlossenem Studium und erfolgreich absolviertem Refrendariat – ist der bei Aufnahme seiner Lehrtätigkeit an einer staatlichen Schule dann automatisch ein Studienrat? Oder setzt dieser Titel den Beamtenstatus voraus?


    Ein schönes Wochenende,
    Tea-Al

  • Aber eine Dozentin an meiner Uni meinte, dass angesichts des Lehrermangels und der Gefahr, NRW würde bei mit dieser Politik ein Abwandern vieler frisch ausgebildeter Lehrer in Bundesländer ohne eine solche Begrenzung riskieren, da ein Umdenken stattfindet. Zweckoptimismus? Oder realistisch?

    Das sind politische Entscheidungen. Die werden ja nun nicht von der Ratio getrieben. Vor einigen Jahren hat NRW den Mangelfacherlass, der unter bestimmten Bedingungen die Verbeamtung bis 45 erlaubte, gestrichen. Wenig später wurde die Altergrenze von 35 auf 40 angehoben, weil es wohl tatsächlich Abwanderungen gab. Ich glaube kaum, dass die Grenze weiter angehoben wird.


    Die meisten Lehrer werden immer noch über ein reguläres Lehramtsstudium ausgebildet und werden lange vor dem Erreichen irgendeiner Altersgrenze verbeamtet.



    Da ich hier geblieben bin, habe ich den Überblick verloren, wie hoch die Grenzen in anderen Bundesländern mittlerweile sind. In Bezug auf Hessen war mal von 49 die Rede. Kann aber ein Gerücht sein.


    L. A

  • Eine zweite Frage habe ich bislang durch eigenes Recherchieren auch noch nicht klären können: Ein Mensch mit abgeschlossenem Studium und erfolgreich absolviertem Refrendariat – ist der bei Aufnahme seiner Lehrtätigkeit an einer staatlichen Schule dann automatisch ein Studienrat? Oder setzt dieser Titel den Beamtenstatus voraus?


    Nur bei Verbeamtung. Beamter auf Probe = Studienrat z.A., Beamter auf Lebenszeit = Studienrat. Es handelt sich um eine Amtsbezeichnung.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Herzlichen Dank für alle Antworten.


    @ Trantor: das war genau die Info, die ich suchte. Also Hessen – das gelobte Land :?: ;) Zumindest wenn es um die Verbeamtung von nicht mehr blutjungen Lehrern geht...


    Daran knüpft sich sofort eine taktische Überlegung an: wäre es eine Option, zunächst eine Anstellung an einer hessischen Schule zu suchen, um in den Genuß der Verbeamtung zu kommen – und anschließend, nach einer gewissen Zeit, wieder nach NRW zurückzukehren? In diesem Fall dürfte sich der Status ja nicht einfach in Wohlgefallen auflösen (hoffe ich doch zumindest)...


    Gibt es diese Möglichkeit?


    @ Lehrkraft A:

    Das sind politische Entscheidungen. Die werden ja nun nicht von der Ratio getrieben.

    Da hast Du wohl recht. Also, abwarten und Tee trinken, bzw. schauen, wie das Ganze in 3 Jahren aussieht. Ist natürlich eigentlich eine recht fragwürdige Angelegenheit, solche wichtigen Weichenstellungen nur von der jeweiligen Landesregierung abhängig zu machen, finde ich. Dadurch verändern sich Rahmenbedingungen, die grundlegend für eine persönliche Karriereplanung sind und entsprechend stabil sein sollten, wie das sprichwörtliche Fähnlein im Wind. Nicht gerade eine Erleichterung für Lehramtinteressierte...

  • Beamter auf Lebenszeit = Studienrat

    Wohl kaum. Ich kenne auf Lebenszeit verbeamtete, die keine Studienräte sind, sondern andere Amtsbezeichnungen tragen.

    Dadurch verändern sich Rahmenbedingungen, die grundlegend für eine persönliche Karriereplanung sind und entsprechend stabil sein sollten, wie das sprichwörtliche Fähnlein im Wind. Nicht gerade eine Erleichterung für Lehramtinteressierte...

    Langfristige Personalplanung gibt es zumindest im nordrhein-westfälischen Bildungswesen nicht. Dazu bräuchte man zunächst eine langfristig ausgelegte Bildungspolitik. Dazu bräuchte man Konzepte. Da setzt der geneigte Landespolitiker doch lieber auf heiße Luft und kurzfristige Symptombekämpfung.


    wäre es eine Option, zunächst eine Anstellung an einer hessischen Schule zu suchen, um in den Genuß der Verbeamtung zu kommen – und anschließend, nach einer gewissen Zeit, wieder nach NRW zurückzukehren? In diesem Fall dürfte sich der Status ja nicht einfach in Wohlgefallen auflösen (hoffe ich doch zumindest)...


    Gibt es diese Möglichkeit?

    Im Prinzip ja, aber ...


    Zunächst mal gehören Sie nach der Verbeamtung mit Leib und Seele Ihrem Dienstherren (also in diesem fiktiven Beispiel dem Land Hessen). Und der entscheidet, wo Sie welche Tätigkeit ausführen. Da kann man nicht "einfach so" nach NRW wechseln. Für einen Länderwechsel braucht es einen einigermaßen gewichtigen Grund. "Ich wollte eigentlich eh lieber in NRW arbeiten" ist keiner.


    Als selbst mit Grund, kann da etwas schief gehen. Ich habe von einem fall gehört , dass ein hessischer A13er zur Pflege eines Elternteils nach NRW wechseln wollte. NRW hat das geprüft und entschieden, dass man den Kollegen gerne nehme, jedoch die Voraussetzung für eine Besoldung nach A13 nicht vorlägen, sondern nur eine A12er-Stelle in Frage käme.


    Ich habe keine Ahnung, ob das rechtens ist und wie es ausgegangen ist. Aber gehen Sie mal davon aus, dass in NRw nicht alle völlig verblödet sind. Wenn Sie auf die Idee kommen, kommt darauf auch ein anderer. Und dann lassen die sich schon etwas einfallen.


    L. A

    Einmal editiert, zuletzt von Lehrkraft A ()

  • Wohl kaum. Ich kenne auf Lebenszeit verbeamtete, die keine Studienräte sind, sondern andere Amtsbezeichnungen tragen.

    Diese Unterhaltung ist ein weiterer Beleg für den "clash of cultures". Für den Mathematiker Lehrkraft A ist das Gleichheitszeichen etwas anderes als für den Lehr- und Lernexperten Mikael.


    Zur Sache: Verbeamtete Lehrer des höheren Dienstes haben die Amtsbezeichnungen Studienrat, Oberstudienrat, Studiendirektor, Oberstudiendirektor.

  • Es ging doch hier offensichtlich um das EINGANGSamt für das Berufskolleg.


    Aber man kann das Haar in der Suppe auch dort suchen, wo gar keine Suppe ist... Oder so ähnlich.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich habe von einem fall gehört , dass ein hessischer A13er zur Pflege eines Elternteils nach NRW wechseln wollte. NRW hat das geprüft und entschieden, dass man den Kollegen gerne nehme, jedoch die Voraussetzung für eine Besoldung nach A13 nicht vorlägen, sondern nur eine A12er-Stelle in Frage käme.


    Hm, zeugt seitens des Landes NRW zumindest mal von einem gewissen Verhandlungsgeschick, finde ich. Denn ob man so ein Angebot ablehnt, müsste jeder Einzelne im Vorfeld wohl genauer prüfen. Sprich: dem Nachteil der geringeren Besoldungsstufe (macht 400-500 EUR weniger, pro Monat wohlgemerkt) muss realistischerweise dann der Vorteil der freien Landeswahl entgegengesetzt werden. Ist zwar oft "nur" eine mentale Angelegenheit (anders natürlich im o.g. Beispiel, klar), aber dadurch ja nicht zwangsläufig unwichtig.


    Ich könnte zumindest spontan gar nicht mal sagen, wie meine Entscheidung da ausfiele.


    Mittels der Erfahrungsstufen ließe sich der finazielle Verlust, je nach Vita und entsprechender Einstufung, ggf. noch etwas ausgleichen...


    Da muss ich mal in mich gehen.


    Gruß in die Runde und Danke für die rege Beteiligung an diesem Thema :)

  • Von A13 (Hessen) nach A12(NRW) hat mit Verhandlungsgeschick des Landes nichts zu tun. Ausschlaggebend ist die Schulform. Ist der Lehrer Realschullehrer wird er in Hessen nach A13 bezahlt. In NRW gibt es aber an Realschulen nur "A12". Also wird man entsprechend nach A12 bezahlt. So war das bei einer Kollegin von RLP nach NRw auch. Auch die Bezahlung unterliegt dem Föderalismus.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Für den Mathematiker Lehrkraft A ist das Gleichheitszeichen etwas anderes als für den Lehr- und Lernexperten Mikael.

    Was schon reichlich merkwürdig ist. Wie kann denn ein Gleichheitszeichen etwas anderes bedeuten als Gleichheit?


    L. A

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