Hallo!
Anscheinend bin ich zu doof für den nach Geburt meines Kindes zu stellenden Elternzeitantrag.
Zur Info: Voraussichtlicher Geburtstermin 23.4.12 (davon gehe ich hier jetzt mal aus); 1 Jahr Elternzeit ist geplant
Vielleicht könnt ihr mir bei folgenden Punkten helfen:
1. Ich weiß, dass Ferien für das eine Jahr Elternzeit nicht ausgespart werden können. Wenn das Kind am 23.4.12 geboren wird, rechne ich 8 Wochen Mutterschutz hinzu. Die Elternzeit würde dann am 23.6. starten, aber am 23.4.13 enden, denn der Mutterschutz würde angerechnet. Stimmt das?
2. Ist es ratsam eine Übertragung von 12 Monaten (bis Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes) pro forma zu beantragen? Wenn ja, welche Vorteile hat das bzw. welche Gründe sprechen hierfür?
3. Erwerbstätigkeit während der Elternzeit (Elternteilzeit): Wann macht es Sinn innerhalb der Elternzeit teilzeit zu arbeiten? Ich will nach der Elternzeit ca. 16-18 Std. arbeiten. Tue ich das in Elternzeit als Teilzeitbeschäftigte bei verlängerter Elternzeit oder nach Beendigung meiner geplanten einjährigen Elternzeit? Was für Vor-/Nachteile hat Teilzeit in Elternzeit? (z.B. Auswirkungen auf Ruhezeitbezüge)
4. Stelle ich mich sehr dumm an (dann ist es natürlich Schwangerschaftsdemenz;) 8|) oder wart ihr ähnlich verwirrt? By the way: es ist mein erstes KInd;)).
Ich danke euch sehr!
Liebe Grüße,
Amy