Hallo ihr Lieben!
Zum Halbjahr bin ich nach einem Jahr Elternzeit wieder mit halber Stelle Teilzeit in Elternzeit eingestiegen (sprich 14 Stunden, BuLa NDS). Nachdem ich mich letzte Woche pflichtbewusst trotz Erkältung (ich weiß, das soll man nicht, aber neue Stelle und so..) in die Schule geschleppt habe, sind nun diese Woche drei Kollegen krank, für die natürlich Vertetung gemacht werden muss. Ich bin auch dazu eingeteilt.
Habe mich noch nie mit der rechtlichen Seite von Vertretung beschäftigt und möchte gern wissen, wieviel Vertretungsstunden "erlaubt" sind, wie sie vergütet werden, oder werden sie z. B. abgefeiert?
Was zählt denn zu den Vertretungsstunden? Nur die, die ich zusätzlich zu meinen 14 gebe? Oder auch solche, in denen ich z.B. zwei Klassen zu betreuen habe (z. B. morgen habe ich in meiner normalen Englischstunde in Klasse 3 noch die Kinder aus Klasse 4 dabei), oder anstatt Förderunterricht mit zwei Kindern eine Deutschstunde mit mehr Vorbereitung geben muss.
Sollte man bestenfalls die Stunden notieren? Hat jemand eine feine Liste? Und was macht man am Ende des Halbjahres (Monats) damit?
Wo kann ich die entsprechenden Gesetze dazu nachlesen?
Viele Grüße
Katrin