Hallo,
mal eine Frage an die Schulrechts- und Haushaltsexperten: Ab welchem Wert (egal ob selbst durch die Schule angeschafft oder als Spende der Schule zur Verfügung gestellt) müssen Gegenstände (Bücher, Karten, DVDs, Computer, Mobiliar, ...) inventarisiert werden?
Oder gibt es eine andere Regelung, etwa, dass elektrische Geräte egal welchen Werts inventarisiert werden müssen?
Irgendwann waren das - glaube ich - mal 800 DM, aber ich meine, dass der Betrag für die Schulen "nach unten" korrigiert wurde. Wo kann man vielleicht sogar die aktuelle Regelung nachlesen?
Was mich auch interessieren würde: Wie ist das bei euch an den Schulen mit der Inventarisierung geregelt: Wer macht das (Schulassisstent, Sekretariat, Fachleitung, Hausmeister, ...)?
Vielen Dank schonmal.
LG
Bear