Hallo zusammen,
man kann doch unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Beitragserstattung bei der Rentenversicherung stellen, oder?
Verstehe ich das richtig: Wenn man weniger als 5 Jahre als Angestellter tätig war und dann verbeamtet wird, kann man sich einen Teil der Beiträge erstatten lassen?
Oder ist das völlig falsch?
Ich werde noch nicht so ganz schlau aus den Infos, die ich im Internet finde.
Vor allem interessiert mich, ob es denn überhaupt Sinn macht, sich das ausbezahlen zu lassen bzw. was sind die konkreten Nachteile, die dadurch entstehen?
Kennt sich da jemand mit aus und kann das auch für Laien wie mich erklären?
Danke!
LG
Shadow
Frage - Beitragserstattung Rentenversicherung
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