Hallo,
ich hatte gestern eine Diskussion über die Erteilung von Zeugnisnoten, bzw. in diesem Falle über die Nichterteilung. Ich wurde im Schulgesetz NRW nicht befriedigend fündig und möchte nur eure Expertise.
Meines Wissens kann man einem Schüler eine Zeugnisnote, ich formuliere es mal salopp, verweigern, wenn er soviele entschuldigte Fehlstunden hat, dass eine Leistungsbemessung nicht möglich ist, z.B. in Sport bei einer langwierigen Verletzung. In demdiskutiertem Fall waren die Fehlstunden sorgfältig entschuldigt, zum Herbst hin wurde eine Leistungstendenz als Note bekannt gegeben, da ausreichend SoMi und eine Klausur vorlag. Bei der letzten Klausur fehlte der Sch., allerdings ärztlich attestiert. Die Gesamtfehlstunden lagen bei nicht ganz 20%, waren aber, wie gesagt, alle attestiert. Mich verwirrte es, dass der Sch. erstmal keine Note bekommen soll und ich halte es für rechtlich problematisch, da hier doch Einspruch von seiten des Sch. , der Fachabi (Klasse 12.1) machen möchte, geltend gemacht werden kann, oder?
Vielen Dank
Danae