Nichterteilung einer Zeugnisnote

  • Hallo,


    ich hatte gestern eine Diskussion über die Erteilung von Zeugnisnoten, bzw. in diesem Falle über die Nichterteilung. Ich wurde im Schulgesetz NRW nicht befriedigend fündig und möchte nur eure Expertise.
    Meines Wissens kann man einem Schüler eine Zeugnisnote, ich formuliere es mal salopp, verweigern, wenn er soviele entschuldigte Fehlstunden hat, dass eine Leistungsbemessung nicht möglich ist, z.B. in Sport bei einer langwierigen Verletzung. In demdiskutiertem Fall waren die Fehlstunden sorgfältig entschuldigt, zum Herbst hin wurde eine Leistungstendenz als Note bekannt gegeben, da ausreichend SoMi und eine Klausur vorlag. Bei der letzten Klausur fehlte der Sch., allerdings ärztlich attestiert. Die Gesamtfehlstunden lagen bei nicht ganz 20%, waren aber, wie gesagt, alle attestiert. Mich verwirrte es, dass der Sch. erstmal keine Note bekommen soll und ich halte es für rechtlich problematisch, da hier doch Einspruch von seiten des Sch. , der Fachabi (Klasse 12.1) machen möchte, geltend gemacht werden kann, oder?


    Vielen Dank


    Danae

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens (müsste aber zuhause genauer nachsehen) gibt es die Nichterteilung einer Note erst ab einer Fehlquote von 50%. (Oder war es ein Drittel?) Da wäre er also noch weit von entfernt.


    kl. gr. Frosch

  • Ich habe das gefunden (Quelle:
    http://www.schulministerium.nr…g/Leistungsbewertung.html)
    l)




    "Bei längeren entschuldigten Fehlzeiten sind nicht erbrachte Leistungsnachweise nach der Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist (§ 6 Abs. 4 APO-S I).
    Eine Regelung, nach der eine Beurteilung der Leistung nur dann möglich ist, wenn die Schülerin oder der Schüler an einer bestimmten prozentualen Mindestzahl von Unterrichtsstunden teilgenommen hat, besteht nicht."


    edit: Mist, das gilt für die Sek I, für die Sek. II habe ich nichts gefunden

  • Grundsätzlich ist mit einem entsprechenden Vermerk auf dem Zeugnis möglich, dem Schüler keine Note zu erteilen. In deinem Fall hört sich die Begründung aber sehr dürftig an. Warum kann der Schüler die benotete Klassenarbeit nicht in einer anderen Stunde nachschreiben??? Das muss aber schon drinsitzen.

  • Die Klausur wurde kurz vor Toreschluss geschrieben. Der Nachschreibtermin hätte auf dem Tag der Zeugniskonferenzen gelegen, da war dann der Kollege nicht da. Eine solche Koinzidenz passiert ja schon mal. Besteht denn die Möglichkeit einer Anfechtung der Nichterteilung?

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