Hallo!
Gleich zu Anfang: Ich weiß, dass es ein Thema mit dem Inhalt Freikarten für die Didacta schon gab und meine "Anfrage" hätte da bestimmt auch rein gepasst. Aber ich wollte gerne etwas mehr "Spotlight", weil ich echt ein bisschen sauer bin.
Ich habe, ohne nachzufragen, von einem Verlag eine Freikarte bekommen, da ich da schon länger Abonent bin. Jetzt hat mein SL uns heute eine dienstliche Anweisung der Schulbehörde (ich weiß nicht, ob das jetzt der juristisch richtige Begriff war) vorgelesen, nach der wir Freikarten für die Didacta (ja, da wurde die diesjährige Didacta namentlich erwähnt) von Verlagen nicht benutzen dürfen, da wir uns sonst nach dem beamtengesetz Strafbar machen!
Jaja ich weiß, Wulf und so. Aber irgendwo muss doch auch Schluss sein! Ich will da hin um mir von meinem privaten Geld Unterrichtsmarterial zu kaufen!!! Wenn das so ist, dann werde ich das nicht mehr tun und eben aus dem Buch unterrichten. Da wären ja vielleicht auch interessante Vorträge, aber nein, kostenlos darf ich sie nicht hören! Finde nur ich das so absurd?????
Ach ja, die Karten tragen einen Barcode und der SL meinte, wenn die Karten auf unseren Namen ausgestellt sind könnte nachher nachvollzogen werden, wer die Karte benutzt hat. Folglich geht nicht mal verschenken, denn dann würde der Beschenkte sie ja auch unter meinem Namen einlösen...
Bin gerade echt ein bischen sauer...
Was sagt ihr dazu? Hat es in eurer Landesschulbehörde auch solche Schreiben gegeben? SOll wohl auch das erste mal gewesen sein, sagen die älteren Kollegen...