Klassenfahrt mit mehreren Übernachtungen als Vertretungslehrerin

  • Hallo,


    ich würde gerne wissen, ob man sich als Vertretungslehrerin "weigern" kann, eine mehrtägige Klassenfahrt durchzuführen, auch wenn in dem entsprechenen Bundesland selbige Pflicht ist. Mit ist schon klar, dass für Vertretungslehrer die gleichen Regelungen gelten wie für alle anderen Lehrer, aber man muss ja auch mal sehen, dass man als Vertretungslehrer ständig an verschiedenen Schulen ist, und wenn es blöd läuft und man jedes Jahr eine vierte Klasse bekommt, muss man auch jedes Jahr eine Abschlussfahrt durchführen, die man noch selbst zu bezahlen hat?! Ist das dann einfach mein persönliches Pech?


    LG

  • Natürlich kannst du dich weigern. Wer sollte dich auch dazu zwingen können, eine Klassenfahrt selber zu bezahlen?


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich kannst du dich weigern. Wer sollte dich auch dazu zwingen können, eine Klassenfahrt selber zu bezahlen?


    Vom selbst zahlen steht aber im Ausgangspost nichts. Wir haben da einen (wenn auch sehr knappen) Topf. Darüber hinaus gibt es zumindest in Hessen eine Anweisung, dass bei Klassenfahrten eventuelle Freiplatzregelungen zu nutzen sind. Sollte da also keine finanzielle Eigenbeteiligung nötig sein, kann man sich IMO nur in Ausnahmefällen weigern.

  • Sollte da also keine finanzielle Eigenbeteiligung nötig sein, kann man sich IMO nur in Ausnahmefällen weigern.

    Keine Eigenbeteiligung sollte ja nun das Allerselbstverständlichste überhaupt sein. Es geht doch vielmehr darum, ob abgesichert ist, wie die massiven Überstunden bezahlt werden! Es ist ja schließlich ein "rund um die Uhr" Job für die Zeit.
    Solange die nicht bezahlt werden, beziehungsweise anders abgegolten werden (Stundenerlass etc.) fahre ich sicher nicht auf Klassenfahrt. Im Zweifel bin ich dann eben krank.
    Generell fänd ich es schon mal schön als Erfahrung, aber mit Sicherheit opfere ich keine Freizeit dafür.

  • Keine Eigenbeteiligung sollte ja nun das Allerselbstverständlichste überhaupt sein. Es geht doch vielmehr darum, ob abgesichert ist, wie die massiven Überstunden bezahlt werden!


    Willkommen in der Realität!


    In Berlin bekommst du maximal die Aufstockung auf eine volle Stelle, wenn du nur Teilzeit arbeitest für die Fahrt. Zu zahlen hast du die Fahrt natürlich selber und Überstunden gibts dafür auch keine!

  • In Berlin bekommst du maximal die Aufstockung auf eine volle Stelle, wenn du nur Teilzeit arbeitest für die Fahrt. Zu zahlen hast du die Fahrt natürlich selber und Überstunden gibts dafür auch keine!

    Das ist natürlich extrem bitter. Als Vertretungslehrer ist man sicherlich in stärkerer Weise abhängig und handelt sich eventuell Nachteile ein, wenn man sich da vehement quer stellt. Im Endeffekt sind das mal wieder Dinge, bei denen man ausgenutzt wird, weil man in einem Abhängigkeitsverhältnis ist, oder von einem, wenn man bereits verbeamtet ist, erwartet wird aus Gutmenschlichkeit Arbeitskraft zum Nulltarif zu bieten.
    An sich finde ich so eine Reise pädagogisch durchaus sinnvoll, würde das unter richtigen Bedigungen auch machen, aber warum zur Hölle soll man für diese Form der Arbeit nicht bezahlt werden?
    Da hilft doch nur konsequentes Verweigern.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Da hilft doch nur konsequentes Verweigern.


    Dann solltest du aber auch "konsequent" verweigern und nicht einfach krank sein.
    Ich befürchte mal, dass du nur zwei- oder dreimal spontan vor einer Klassenfahrt ausfällst (wo dann entweder wer anders einspringen muss, die Kollegen ohne die fahren oder die Klassenfahrt ausfällt), dann stehst du aufgrund deines unkalkulierbaren Verhaltens ganz unten in der Nahrungskette des Kollegiums.
    (Nein, nicht wegen der Weigerung, sondern wegen der "spontanen" Weigerung.)


    kl. gr. Frosch

    • Offizieller Beitrag

    Kein Kollege kann zu einer Klassenfahrt gezwungen werden, die er selbst zu bezahlen hat.


    Ansonsten muss man sich daran gewöhnen, dass unsere Bezahlung eine Art Aufwandspauschale ist, die ganz gleich, welche und wie viele Arbeiten in einer Woche oder einem Monat anfallen, alles abdeckt.


    Gruß
    Bolzbold

  • Ich bin eben davon ausgegangen, dass man sich eben nicht verweigern kann, sobald man nichts "dazu bezahlen muss", was ja eigentlich der Witz ist, weil das natürlich absolute Grundvoraussetzung ist. Das klärt aber eben nicht die Überstunden / zusätzlichen Belastungen im Rahmen der Fahrt:


    kann man sich IMO nur in Ausnahmefällen weigern.

    Wenn man sich also absolut nicht weigern kann, sprich rechtliche Sanktionen ins Haus stünden wegen einer Verweigerung, weil einem die Überstunden etc. nicht bezahlt werden, dann würde ich halt krank sein. Auf jeden Fall arbeite ich nicht eine Woche fulltime, gebe meine ganzen normalen Freizeitaktivitäten auf, um dann auch noch nicht bezahlt zu werden.


    dann stehst du aufgrund deines unkalkulierbaren Verhaltens ganz unten in der Nahrungskette des Kollegiums.

    Ein Kollegium, das von mir ernsthaft erwartet unentgeltliche Mehrarbeit zu leisten kann mich von mir aus "ganz unten ansiedeln". Kritik aus dem Kollegium wegen unkalkulierbarem Verhalten sehe ich prizipiell ein, solange klar ist, dass die Kritik auf der Unkalkulierbarkeit und nicht auf der prinzipiellen Weigerung von unbezahlter Mehrarbeit basiert.
    Zuverlässig bin ich eigentlich schon, habe schon immer alle Abgabetermine eingehalten, mich an Vereinbarungen gehalten und so weiter.
    Ich müsste dann eben klipp und klar sagen, dass man von mir keine unbezahlten Klassenfahrten erwarten darf. Wenn es dann trotzdem die Anweisung von oben gibt, dürfte ein Nichtteilnehmen meinerseits durchaus kalkulierbar sein und keinen vom Sockel werfen.


    Mit Chemie / Physik bin ich eh nicht der Kandidat für Klassenfahrten. Ich gebe stattdessen eben Physikunterricht und verbringe den Abend zuhause so, wie ich das möchte. Das ist ja bei Klassenfahrten auch ein Problem. Was ist zum Beispiel, wenn ich beim Fußball am Sonntag, einem Tag der sogar gesetzlich vor Arbeit geschützt ist (Sonntagsruhe!), ein wichtiges Punktspiel habe und genau da liegt die Klassenfahrt drüber, bei der ich zur Arbeit zwangsverpflichtet bin?
    Nene, da würde mir erstens Geld für das Fußballspiel durch die Lappen gehen (nicht die Welt, aber immerhin ein bisschen bekommt man schon), was mir bestimmt wieder nicht ersetzt würde, und zweitens wäre es für mein Standing in der Mannschaft auch nicht gerade sinnvoll. Das kann so nicht funktionieren, dass einfach bestimmt wird wann und wo ich zu sein habe.

  • Ansonsten muss man sich daran gewöhnen, dass unsere Bezahlung eine Art Aufwandspauschale ist, die ganz gleich, welche und wie viele Arbeiten in einer Woche oder einem Monat anfallen, alles abdeckt.

    Das kann ja nur ein schlechter Scherz sein. Demnach könnte man von oben ja Anweisungen bekommen 60 Stunden Wochen zu schieben fürs gleiche Gehalt. Das wäre ja einmalig im Lehrerberuf, das kann ich mir so nicht vorstellen.

  • Mit Chemie / Physik bin ich eh nicht der Kandidat für Klassenfahrten.


    Da muss ich dich leider enttäuschen. Es werden immer Begleitpersonen gebraucht, sodass so gut wie jeder drankommt, auch wenn du keine eigene Klassenleitung hast. In der Oberstufe betreust du u.U. eine Studienfahrt.

  • Da muss ich dich leider enttäuschen. Es werden immer Begleitpersonen gebraucht, sodass so gut wie jeder drankommt, auch wenn du keine eigene Klassenleitung hast. In der Oberstufe betreust du u.U. eine Studienfahrt.


    Ich dneke auch, in der Oberstufe waren gerade das die Lehrer für die Kursfahrten mit den Fächern und schon in KLasse 11 war unser KLassenlehrer ein Lehrer, der Biologie und Chemie hatte. Also ähnlich deiner Kombination und demnach natürlich dafür vorgesehen war.

  • Zitat

    Ansonsten muss man sich daran gewöhnen, dass unsere Bezahlung eine Art Aufwandspauschale ist, die ganz gleich, welche und wie viele Arbeiten in einer Woche oder einem Monat anfallen, alles abdeckt.


    Äquivalente Veträge gibt es in der Wirtschaft in Form von AT-Veträgen. Für die gelten aber nach wie vor alles gesetzlochen Arbeitsmarktregelungen.


    Zitat

    Das kann ja nur ein schlechter Scherz sein. Demnach könnte man von oben ja Anweisungen bekommen 60 Stunden Wochen zu schieben fürs gleiche Gehalt.


    Es gibt gesetzliche Regelungen für den Arbeitmarkt, ich denke nicht, dass das Beamtenrecht da so einfach schlechter stellen kann.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

    • Offizieller Beitrag

    @Silicium: du hast aber schon gelesen, was ich geschrieben habe, oder? Hatte extra unter meinen Beitrag noch eine Zusammenfassung Für dich geschrieben.

    Zitat


    Ein Kollegium, das von mir ernsthaft erwartet unentgeltliche Mehrarbeit zu leisten kann mich von mir aus "ganz unten ansiedeln". k


    Also nochmal: du würdest nach 2-3-Mal diese Aktion nicht unten angesiedelt, weil du dich weigerst, sondern weil du dich spontan und kurzfristig weigerst und einfach ausfällst und die Kollegen damit hängen lässt. um das reine "ich will nicht auf Klassenfahrt gehen" geht es dabei gar nicht.


    kleiner gruener Frosch

  • auch wenn in dem entsprechenen Bundesland selbige Pflicht ist.

    Welches Bundesland wäre das denn? Aus welcher Regelung (Gesetz, Ordnung, Erlass) leitet sich denn die Pflicht ab?



    Was die Eigenbeteiligung anbetrifft, so gabe es da zumindest für die nordrhein-westfälischen Angestellten ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Hamm(?), dass die Verzichtserklärung für diese sittenwidrig und somit nichtig sei -- ich entsinne mich aber nur ungenau. Das war, meine ich, hier auch schon Thema. Vielleicht hat da jemand einen Link parat.


    sondern weil du dich spontan und kurzfristig weigerst und einfach ausfällst und die Kollegen damit hängen lässt.

    Das lässt sich ja vermeiden. Die einmalige Erklärung, prinzipiell nicht zu fahren, dürfte reichen. Damit sind dann auch zukünftige Anfragen schon beantwortet.


    L. A

    4 Mal editiert, zuletzt von Lehrkraft A ()

Werbung