Seminararbeit = 0 NP?

  • Hallo liebe Mitstreiter,


    habe folgendes "Problem": Schüler XY war bei der Abgabe seiner Seminararbeit (BY) nicht anwesend. Mitschüler haben daraufhin seinen Laptop nach brauchbaren Infos durchforstet und alles ausgedruckt, was nach Seminararbeit aussah. Diese Freunde haben die "Arbeit" dann auch in der Schule abgeliefert (natürlich war da der offizielle Abgabezeitpunkt von 14:00 Uhr schon überschritten). Formal entspricht dieses "Ding" in keinster Weise einer Seminararbeit, es sind gerade mal 6 Seiten ohne jegliche Formatierung. Auch denke ich, dass die Unterschrift am Ende der Arbeit gefaked ist, da ja Schüler XY nicht in der Stadt war.


    Frage: Ist es legitim, dieses "Ding" mit 0 Notenpunkten zu bewerten?


    Gruß,
    dorian123

  • Ja.


    Das ist doch ein Witz, oder? Der Schüler hat persönlich die Arbeit einzureichen. So ein Gefrickel (6 Seiten Material auf Verdacht und ohne Formattierung) ist inakzeptabel.


    Gebe sowas mal an der Uni ab.


    Grüße
    Raket-O-Katz

  • Danke für die Antwort: Da hat mich mein Gefühl also nicht getäuscht.


    ABER: Was ist, wenn die Chefetage (Gründe spielen momentan keine Rolle) auf Notenpunkt(e!!!) besteht? Prinzipien treu bleiben oder nachgeben?


    Gruß,
    dorain123

  • Ich glaube in BY ist das offiziell auch so (habe ich jedenfalls gerüchteweise gehört) ;)


    Sprich: Der "arme Knabe" bekommt 0 NP und Cheffe ... naja, wir werden sehen, was Cheffe dann macht. X( Aber dann ist es meine "Schuld" (eigentlich ist es ja Schüler XYs Schuld), dass er nicht zum Abi zugelassen wird (Anmerkung: Er ist Abi-Wiederholer). Das ist schon ein blödes Gefühl. Bin echt sauer, dass er mich in so eine Situation gebracht hat.



    Jedenfalls "DANKE" für die Antwort.


    Gruß,
    dorian123

  • Sprich: Der "arme Knabe" bekommt 0 NP und Cheffe ... naja, wir werden sehen, was Cheffe dann macht. X( Aber dann ist es meine "Schuld" (eigentlich ist es ja Schüler XYs Schuld), dass er nicht zum Abi zugelassen wird.

    Naja,
    recht viel Wert scheint der "Knabe" nicht auf das Abi zu legen, sonst hätte er die Seminarbeit abgegeben.


    Den Stiefel dass du daran schuld bist, brauchst du dir wirklich nicht anzuziehen.
    Und ich geh jetzt einfach davon aus, dass dein Chef sowas auch durchschaut. ;)

  • Danke für die Antwort.


    Tja, aus irgendeinem Grund hat der Schüler beim Chef einen Stein im Brett. Am Ende bin ich dann der Buhmann und der Schüler das arme Opfer. Auf Rückhalt von oben muss ich verzichten (mit sachlicher Argumentation kommt da leider nicht weit), da gibt es nur Gegenwind.


    Da schrillen echt alle Alarmglocken, wenn ich dieser Arbeit auch nur einen NP geben soll. Das kann man doch den anderen Schülern gar nicht schlüssig klarmachen, warum man für so einen Mist auch noch Punkte bekommen soll. Außerdem sendet das ganz fatale Signale an die nächsten Seminarlinge!!


    Gruß,
    dorian123

  • Der Schüler hat den vereinbarten Abgabetermin nicht eingehalten, und er hat keine Arbeit vorgelegt, die den geforderten formalen und inhaltlichen Kriterien entspricht. Dies rechtfertigt die Bewertung mit null Notenpunkten. Wenn Du den gesamten Vorgang sauber dokumentiert hast, bist Du auf der sicheren Seite. Dein Chef kann in die Notengebung nur dann eingreifen, wenn er Dir ganz konkrete Fehler nachweisen kann.


    Was machst Du aber, wenn der Schüler Dir für das Schulversäumnis am Abgabetag ein ärztliches Attest vorlegt? Dann liegt es an Dir, ob Du ihm eine kurze Nachfrist einräumst oder nicht. Das kommt auf die an Deiner Schule geltenden Regeln an.


    Dass der Schüler "einen Stein im Brett" des Chefs haben könnte, kann Dir egal sein. Dass Dein Schulleiter sich um gefährdete Schüler sorgt, ist sein gutes Recht und seine pädagogische Verantwortung. Aber auch dabei hat er sich an die geltenden Vorschriften zu halten.


    Ich empfehle Dir, selbst aktiv zu werden: Berichte den ganzen Vorgang Deinem Schulleiter so schnell wie möglich. Sollte er versuchen, Dich unter Druck setzen, dann weise ihn darauf hin, dass die Verantwortung für eine Note ausschließlich bei Dir als Fachlehrer liegt. Besteht er dennoch auf Punkten für die nicht geleistete Seminararbeit, solltest Du den Fall der Schulaufsicht melden - und bei Deinem Urteil bleiben.


    (Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Schulleiter seinen Job verlor, weil er einem gefährdeten Abiturienten eine Prüfungsaufgabe schon am Tag vor der Prüfung zukommen ließ. Der Fall liegt aber schon mehr als 35 Jahre zurück.)


    Damit Du meinen Ratschlag einordnen kannst: Ich bin ein pensionierter Schulleiter eines Gymnasiums aus Baden-Württemberg.


  • Was machst Du aber, wenn der Schüler Dir für das Schulversäumnis am Abgabetag ein ärztliches Attest vorlegt? Dann liegt es an Dir, ob Du ihm eine kurze Nachfrist einräumst oder nicht. Das kommt auf die an Deiner Schule geltenden Regeln an.


    Naja mit der Nachfrist is wohl nix - laut Schulordnung muss die Seminararbeit am ersten Unterrichtstag im November abgegeben werden, das ist also eine ganze Weile her.


    @dorian: Na also bei so was kann der Schulleiter dich doch kaum zwingen - die Mindestseitenvorgabe liegt doch bei 8, oder? Und wenn da keinerlei Formalien eingehalten sind... Also zumindest wenn der Mensch in bisschen rational ist, muss er doch einsehen, dass da einfach nix geht...

    • Offizieller Beitrag

    Aber dann ist es meine "Schuld" (eigentlich ist es ja Schüler XYs Schuld), dass er nicht zum Abi zugelassen wird (Anmerkung: Er ist Abi-Wiederholer).


    Falsch. Oder: Ganz genau!
    Nicht du hast daran Schuld, sondern ER.


    Andere Schüler konnten den Termin und die Formalia auch einhalten.
    Und gerade als Wiederholer hätte er doch besonders sorgsam an der Abi-Zulassung mitwirken sollen.


    Die Signalwirkung, die nun von einer Punkteabgabe ausgehen würde, wäre fatal.


    Wieso kommt das erst jetzt, Ende Januar, zur Sprache?

  • Tja, die Arbeit liegt schon eine ganze Weile herum, weil ich mich gar nicht traue, dieses "Ding" gründlich zu korregieren. Auch stand mal im Raum, dass der Schüler die Schule verlässt. Irgendwie plättet mich diese ganze Sache, zumal die Entscheidung tatsächlich bei mir liegt: Gebe ich 0 NP, ist der Knabe nicht zum Abi zugelassen und "darf" gehen. Gebe ich ihm aber einen NP, sieht die Sache anders aus. Aber wie gesagt, da schrillt bei mir so manche Sirene.


    Zum Abgabetermin: Cheffe hat gemeint, dass man am Abgabetag im Prinzip bis 23:59 abgeben kann und dass die Fristen (z.B. 10:00 Uhr oder 14:00 Uhr) nur von der Schule festgelegt werden. Heißt: Da die Arbeit im Laufe des Tages von seinen Freunden abgegeben wurde, muss sie zumindest schon mal anerkannt werden. Auch das halte ich für seltsam.


    Hier noch mal ein paar Eckdaten:
    1. Abgabetermin nicht eingehalten!
    2. Unentschuldigt gefehlt!
    3. Arbeit besteht aus 6 Seiten (ohne Seitenzahlen)!
    4. Schriftgröße = 14 Pt oder mehr!
    5. Keine Formatierungen
    6. Es fehlen Quellenangaben (Plagiat?)
    7. Es fehlt eine Bibliographie.
    8. Keine inhaltliche Struktur vorhanden!
    9. Knackpunkt: Sprachlich ist es sehr gut, meiner Meinung nach zu gut (Plagiat?), denn einige Wörter musste sogar ich nachschlagen (Englisch). Ich denke, dass das der Punkt ist, wo Cheffe mir dann "die Pistole auf die Brust setzen" kann. Ala "Dann geben Sie doch den einen NP auf die Sprache". Was meint ihr denn dazu :?:


    Gruß,
    dorian123

    • Offizieller Beitrag

    wenn eine Arbeit nach der Deadline abgegeben wird, gilt sie als nicht abgegeben und kann auch die Sprache keinen NP mehr bekommen.


    bei einer Fristsetzung an der Uni wird das sehr rigoros gehandhabt. Der Schüler hatte zeit genug, wie alle anderen, rechtzeitig abzugeben. Er selber ist ja noch nicht mal gekommen.


    dazu alle anderen Formalia, die nicht stimmen. Wozu gibt es die Vorgaben, wenn man sich eh nicht nach richten muss?


    Besonders interessant finde ich im Übrigen Punkt 6.......

  • Danke für die Antwort.


    Wie gesagt, Cheffe meint, dass die Arbeit am richtigen Tag abgegeben wurde, die Uhrzeit spiele da keine so große Rolle ?( Gibt es evtl. jemanden, der dazu Stellung beziehen kann :?:


    Tja, Punkt 6 lässt mich verzweifeln. Da kann der Schüler ja alles hinschreiben. Aber ganz objektiv muss ich wohl sagen: Ohne Quellenbeleg zählt auch eine brilliante Arbeit nicht wirklich. Oder sehe ich das irgendwie falsch?


    Gruß,
    dorian123


  • 9. Knackpunkt: Sprachlich ist es sehr gut, meiner Meinung nach zu gut (Plagiat?), denn einige Wörter musste sogar ich nachschlagen (Englisch). Ich denke, dass das der Punkt ist, wo Cheffe mir dann "die Pistole auf die Brust setzen" kann. Ala "Dann geben Sie doch den einen NP auf die Sprache". Was meint ihr denn dazu :?:


    Gibts denn für die Seminararbeit nicht auch so eine Art Sperrklausel wie für die Schulaufgaben? Also Inhalt ungenügend, dementsprechend kann die Sprache nicht als sehr gut gewertet werden, sondern allenfalls als ausreichend, und da der Schüler zeigen sollte, dass er wissenschaftlich arbeiten kann, was er nicht gezeigt hat, zieht es das Ganze noch mal runter? Außerdem musst du einer Arbeit ohne Quellenangaben doch eigentlich eh 0 Punkte geben. Gerade nach Guttenberg muss ein pädagogisches Zeichen gesetzt werden, dass sowas nicht durchgeht.....

  • Hast du schon mal ein paar Sätze oder Satzfragmente in Anführungszeichen in Suchmaschinen eingegeben, um eine (einfache) Plagiatskontrolle durchzuführen?

  • Habe auch schon wegen der Sperrklauseln gefragt, aber es konnte mir leider keiner eine Antwort geben. Ich sehe es übrigens auch so: Die Seminararbeit soll das wissenschaftliche Arbeiten zeigen, das ist aber hier in keinster Weise der Fall.


    Wäre trotzdem hilfreich, wenn man noch ein paar Infos bezüglich Sperrklausel und Fristsetzung bekommen könnte. Kann mir da jemand weiterhelfen :?:


    Gruß,
    dorian123

  • Was ist, wenn die Chefetage (Gründe spielen momentan keine Rolle) auf Notenpunkt(e!!!) besteht? Prinzipien treu bleiben oder nachgeben?

    Was soll das heißen, dass jemand auf etwas "besteht"? Wenn das Ding ungenügend ist, ist es ungenügend. Ist die Chefetage damit nicht einverstanden, wird sie wohl auf den säumigen Schüler zugehen müssen. Am besten unter Einbeziehung einer Zeitmaschine.


    Sprachlich ist es sehr gut, meiner Meinung nach zu gut (Plagiat?), denn einige Wörter musste sogar ich nachschlagen (Englisch). Ich denke, dass das der Punkt ist, wo Cheffe mir dann "die Pistole auf die Brust setzen" kann. Ala "Dann geben Sie doch den einen NP auf die Sprache". Was meint ihr denn dazu

    Sie können die Bewertung mit null Punkten sehr wohl begründen, auch und insbesondere gegenüber der Person, die Sie "Chef" nennen. Tun Sie das. Auf Nachfrage zu diesem Punkt, können Sie eben auch ausführen, dass das Sprachlichen im Rahmen des Möglichen gewürdigt wurde (eben gar nicht). Lassen Sie sich nicht auf eine Ja-aber-Diskussion ein. Fangen Sie nicht an zu schachern oder sich zu rechtfertigen.


    Ansonsten bitten Sie Ihren Chef doch einfach, Ihnen schriftlich zu geben, welche Note er gern hätte.


    Viel Spaß



    Des weiteren möchte ich darum bitten, Sorgfalt in der Verwendung mathematischer Schreibweisen walten zu lassen. Eine Seminararbeit mit 0 Punkten zu bewerten ist das eine, das andere wäre, dass eine Seminararbeit das Gleiche ist wie 0 Notenpunkte.



    Danke.



    L. A

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