Notenerpressung funktioniert!


  • Na dann hat der Master ja einen Vorteil. Die Masterarbeit zählt nur 60% des 1. Staatsexamens. Also geht der Trend in die richtige Richtung.


    Ich denk in NRW gibts kein Staatsexamen mehr? Wie dem auch sei - unsere Kollegen mit dem neuen Staatsexamen (Vorleistungen zählen 40%) fühlen sich uns gegenüber benachteiligt.


    Aber ist es ein Grund, dass die Abiprüfungen so viel zählen, weil es im Studium oder in anderen Ländern so ist? Im Unterricht soll man sich nicht nur an das aus den letzten Minuten oder Stunden erinnern, sondern auch Hypothesen aufstellen und gedanklich verknüpfen, Experimente nach Anleitung richtig durchführen, Aufgaben bearbeiten und vorstellen oder eine fremde Sprache sprechen (Das ist ja wohl auch sehr wichtig, dass man spricht und nicht nur schreibt in Fremdsprachen.). Eine Matheaufgabe, die man im Unterricht ausrechnet und vorstellt, kann doch vom Umfang und der Schwierigkeit genau so viel sein, wie eine Aufgabe in der Klausur.


    Und das alles kann ein Schüler bei 30 Sekunden durchschnittlicher Sprechzeit im Unterricht?
    Für die Benotung des Sprechens im Fremdsprachenunterricht gibts übrigens mündliche Schulaufgaben. Die zählen dann wie eine Schriftliche Note.

  • Ich weiß nicht, ob das stimmt mit den 30 Sekunden, könnte aber im DURCHSCHNITT hinkommen. Nur einige SuS sagen mehr, z.B. wenn sie 3-5 Minuten HA vorlesen oder auch im normalen Unterricht. Geht man von 30 Sek. aus, käme man bei eine Hauptfach (4 Wochenstd.) in einem Halbjahr (15 Wochen) auf eine halbe Stunde. Das ist doch in etwa zwei Klassenarbeiten von 45min engegenzusetzen, wenn man bedenkt, dass für die halbe Stunde durchschnittliche Sprechzeit Vorarbeit in Form von HA machen, eine Aufgabe bearbeiten oder Informationen einholen nötig war. Die Vorarbeit zählt doch auch in die mündl. Note. Wenn man sieht wie die SuS arbeiten, kann man das doch auch beurteilen.


    Meine letzte Informationzu meinem "Modellversuch-Bachelor-Master-Studiengang" war, dass Master, Bachelor und Masterarbeit im Verhältnis 1:1:2 das erste Staatsexamen bilden. Da kommt man dann auf die 60%, weil die Masterarbeit auch zu 40% in den Master zählt. Aber das deckt sich ja mit 40% Vorleistungen beim "neuen Staatsexamen". Wiese fühlen sie sich benachteiligt? Meintest du nicht, bei dir hätten die Vorleistungen nichts gezählt und viele hätten im 1. Staatsexamen eine 4 gemacht oder hab ich das falsch verstanden?
    Ich finde es auch unlogisch, wieso man 10 Semester studieren soll ohne sich Gedanken über die Klausurnoten zu machen, weil sie am Ende nichts zählen. Dann bräuchte ich doch nur ausreichende Leistungen erbringen und mir in einem Fach, das mir liegt, sehr viel Mühe beim Masterarbeit schreiben geben und hätte einen super Abschluss, weiß aber nicht viel von meinen Unterrichtsfächern. Das macht für mich keinen Sinn.

  • Ich weiß nicht, ob das stimmt mit den 30 Sekunden, könnte aber im DURCHSCHNITT hinkommen. Nur einige SuS sagen mehr, z.B. wenn sie 3-5 Minuten HA vorlesen oder auch im normalen Unterricht.


    HA vorlesen darf ich nicht zur Benotung heranziehen, weil HA bei uns nicht benotet werden dürfen (was gut ist, meiner Meinung nach).


    Geht man von 30 Sek. aus, käme man bei eine Hauptfach (4 Wochenstd.) in einem Halbjahr (15 Wochen) auf eine halbe Stunde. Das ist doch in etwa zwei Klassenarbeiten von 45min engegenzusetzen, wenn man bedenkt, dass für die halbe Stunde durchschnittliche Sprechzeit Vorarbeit in Form von HA machen, eine Aufgabe bearbeiten oder Informationen einholen nötig war. Die Vorarbeit zählt doch auch in die mündl. Note. Wenn man sieht wie die SuS arbeiten, kann man das doch auch beurteilen.


    Für die Klassenarbeit fällt aber ebenfalls ein erheblicher Vorbereitungsaufwand an. Außerdem geht die Klassenarbeit immer um einen längeren Zeitraum.


    Meine letzte Informationzu meinem "Modellversuch-Bachelor-Master-Studiengang" war, dass Master, Bachelor und Masterarbeit im Verhältnis 1:1:2 das erste Staatsexamen bilden. Da kommt man dann auf die 60%, weil die Masterarbeit auch zu 40% in den Master zählt.


    Das hört sich ja kompliziert an....


    Aber das deckt sich ja mit 40% Vorleistungen beim "neuen Staatsexamen". Wiese fühlen sie sich benachteiligt? Meintest du nicht, bei dir hätten die Vorleistungen nichts gezählt und viele hätten im 1. Staatsexamen eine 4 gemacht oder hab ich das falsch verstanden?


    Nein, das hast du nicht falsch verstanden. Aber unsere Leute nach neuer Staatsexamensordnung meinen, dass das unfair ist, weil ihre Vorleistungen hauptsächlich unsere mündlichen Prüfungen ersetzen, und bei den mündlichen Prüfungen war es viel einfacher, gute Noten zu bekommen, als bei den Schriftlichen (vor allem, weil man da eben den Prüfer kennt....). Dass sie jetzt deutlich mehr Chancen haben, gute Noten abzugreifen, weil ihre "mündlichen Prüfungen" über 6 Semester gehen, sehen sie nicht so ganz ein. Und bei uns war es eben so, dass z.B. in der Einführung in die Sprachgeschichte die meisten Leute schlechte Noten hatten - was ja egal ist, solang man eine 4 schafft - und dann in der entsprechenden Klausur aber ganz gut waren (außer dieses Mal, weil die Klausur quasi nicht bearbeitbar war in der Zeit, die zur Verfügung stand....). Da zählt ja dann dementsprechend nur die gute Klausurnote. Bei den "Neuen" zählt aber schon die schlechte Note aus der Einführung.....


    Ich finde es auch unlogisch, wieso man 10 Semester studieren soll ohne sich Gedanken über die Klausurnoten zu machen, weil sie am Ende nichts zählen. Dann bräuchte ich doch nur ausreichende Leistungen erbringen und mir in einem Fach, das mir liegt, sehr viel Mühe beim Masterarbeit schreiben geben und hätte einen super Abschluss, weiß aber nicht viel von meinen Unterrichtsfächern. Das macht für mich keinen Sinn.


    Du glaubst jetzt aber nicht im Ernst, dass wir nur eine Arbeit schreiben und dann fertig sind???? Die Zulassungsarbeit zählt bei uns 12,5%, die erziehungswissenschaftlichen Prüfungen auch 12,5% und die beiden Fachnoten je 37,5%. Wir haben 3 Prüfungen in Erziehungswissenschaften (Psychologie, Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik) und dann noch 14 Fachprüfungen (zumindest bei meiner Kombi, kann leicht variieren). Bei unseren "Neuen" fallen 2 erziehungswissenschaftliche Prüfungen weg (gelten als abgedeckt durch die Vorleistung) und sie haben auch nur noch 8-10 Fachprüfungen, die aber fast alle schriftlich sind. Nur in Fremdsprachen gibts noch eine mündliche Prüfung in Landeskunde und Sprechfertigkeit.

  • ich bin gerade fertig mit dem Studium in NRW (Münster), Bachelor - Master, ich war der zweite Jahrgang damals, der startete...


    Mir wurde, was auch Teil des Überbrückungszeitraums war, neben dem Master-Zeugnis ein erstes Staatsexamen für Lehrämter ausgestellt, weil man sich bei den Bezirksregierungen für ein Referendarit noch nicht mit dem MasterZeugnis bewerben konnte. Das soll bald auch behoben werden...


    Ich habe irgendwann aufgehört, mir zu überlegen, welche Note jetzt wo wie viel reinspielt, man verliert irgendwann den Überblick und sieht einfach nur noch zu, der Prüfungswut der neuen Studiengänge zu entsprechen! Also da hatte ich zumindest nicht noch den Kopf zu ;)


    Bei uns zählte die Masterarbeit aber meines Wissen nicht im Ansatz so viel, wie hier beschrieben. Bei uns wurde die Examensnote aus Teilleistungen der unterschiedlichen Studiengänge berechnet, unglaublich kompliziert. Die Bachelorarbeitsnote wurde bei uns überhaupt nicht im Examen berücksichtigt. Nur die Fachnoten (1 Fach, 2 Fach, Erziehungswissenschaft) + Masterarbeit.


    Ich glaube aber, dass die Unis das unterschiedlich handhaben...

  • Hat bei mir auch funktioniert. Die Mutter hat sich bis zum Landesverwaltungsamt beschwert und auf Anweisung des Direktors habe ich die Noten geändert. Also, unsere Schulleitung und unser Schulamt ist erpressbar, weil die nämlich Angst vor Klagen haben. Und den Druck wieder nach unten geben. Bei mir war eine Hausarbeit, die ich mit 0 Punkten (in der 13. Klasse) bewertet habe, weil alles aus Wikipedia war. Jedoch hatte ich mir (bei 24 Hausarbeiten!!) eine Korrekturfrist von 4 Wochen plus 1 Woche Ferien genehmigt. Mir wurde gesagt, dass Hausarbeiten "unterrichtsbegleitende" Bewertungen sind, die "zeitnah" zurückgegeben werden müssen!! Das hat mich damals 2 Wochen Schlaf gekostet und ich habe gelernt!! Unsere Schulleitungen sind erpressbar!!! Und ich das letzte Glied in der Kette, das gehorchen muss!!



    P.S. Das war 1/2 Jahr vor Guttenberg-Plag. Und jeden Tag muss ich daran denken, dass das meine SChulleitung nachgeben hatte!!! Kein Wunder, dass es dann im Studium zu Plagiaten kommt, wenn man schon im Abitur damit durchkommt!!!

    • Offizieller Beitrag

    Hat bei mir auch funktioniert. Die Mutter hat sich bis zum Landesverwaltungsamt beschwert und auf Anweisung des Direktors habe ich die Noten geändert. [/i]


    Ist das bei Euch rechtens? Mir kann mein Schulleiter gar nichts sagen bezüglich der Bewertung.

  • Jedoch hatte ich mir (bei 24 Hausarbeiten!!) eine Korrekturfrist von 4 Wochen plus 1 W


    Jedoch hatte ich mir (bei 24 Hausarbeiten!!) eine Korrekturfrist von 4 Wochen plus 1 Woche Ferien genehmigt. Mir wurde gesagt, dass Hausarbeiten "unterrichtsbegleitende" Bewertungen sind, die "zeitnah" zurückgegeben werden müssen!!

    Zeitnah ist doch sobald wie möglich. Oder nicht? Und wenn es bei dem Aufwand nun einmal 5 Wochen dauert, ist es doch auch dann egal, ob die Arbeit ein Plagiat ist oder nach 2 Tagen. Abgeschrieben ist abgeschrieben!
    In welcher Frist ist denn die Durchsicht vorgeschrieben, wenn der schwammige Begriff uns zum Nachteil ausgelegt wird, ist es doch 1 Stunde nach Abgabe der Arbeit. Total realitätsfern!
    Ich kann verstehen, dass du dich total über die SL ärgerst. Jetzt weißt du leider, dass du keinerlei Rückhalt hast.

  • Anweisung des Direktors habe ich die Noten geändert.

    Machen Sie immer alles, was der Direktor möchte?


    Ich würde mir zunächst Rückendeckung verschaffen (schauen, was die Rechtslage hergibt) und so lange wie möglich strampeln, bevor ich bei so etwas dabei wäre. Kann ja sein, dass jemand die Mühen, die eine Klage mit sich bringt, fürchtet. Aber vielleicht gibt es noch anderes, das einen solchen stören könnte.


    Haben Sie Ihrem Schulleiter schon ein Exemplar von "Michael Kohlhaas" geschenkt? Vielleicht mag er ja die Kleist'sche Sprache auch.


    L. A

  • Mien vorheriger Schulleiter hat auch mal eine Notenänderung einer schülerin von mir verlangt. Die Eltern riefen ihn ständig an, da ich ihren Wünschen nicht entsprach. Ich habe ihm gesagt, dass ich das nur mache, wenn er mir dies als Dienstanweisung schriftlich mit seiner Unterschrift gibt. Da er das unmöglich konnte blieb die Note. Ich konnt e diese auf Verlagen sehr gut begründen und die Sache war erledigt.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

    • Offizieller Beitrag

    Um noch einmal Hoegg heranzuziehen:


    Das Eingriffsrecht des Schulleiters in die Notengebung einer Lehrkraft ist in der Regel sehr begrenzt und beschränkt sich auf Fälle, in denen offensichtliche formale oder sachliche Mängel bei der Notengebung durch die betroffene Lehrkraft existieren.
    Der Schulleiter kann normalerweise nicht einfach so per Dienstanweisung im Einzelfall eine Notenänderung durchsetzen, vor allem dann nicht, wenn die Note unter formal korrekten Umständen erteilt wurde und lediglich die Akzeptanz der Note seitens Schüler und Eltern fehlt.


    Gruß
    Bolzbold

Werbung