Notenerpressung funktioniert!

  • Hallo,


    ich bin neu hier, erstmal also Hallo an alle.


    Ich bin PKB Kraft gewesen und muss euch mal erzählen, es läßt mich einfach nicht los, was mir in der Woche widerfahren ist.


    Ich habe die Halbjahresnoten fertig gemacht, den Schülern präsentiert.
    Zwei Tage später stand eine Mutter vor der Tür und machte mich an, dass sie statt 13 nun 14 Punkte für ihr Kind verlangte.
    Grund für die nur 13 Punkte war eine nicht bewertete Hausarbeit, die zu spät eingereicht wurde und somit nicht mehr zur Bewertung herangezogen wurde.


    Die Mutter war nun beim Mittelstufenleiter und drohte mit einer Klage gegen die Schule und ich sollte die Hausarbeit dazubewerten. Der Mittelstufenleiter hatte Angst vor der Klage und nun soll ich doch so gütlich sein, die Note heraufzustufen, damit die Mutter "endlich Ruhe gibt."


    Das hab ich auch getan. Rechnerisch blieb das aber auch bei 13 Punkten, vorher 12,5 nun 13,1. Also alle Mühen der Mutter umsonst.


    Dasselbe in einem anderen Fach, nur weil ein Schüler eine 5, sonst nur Einser hatte, sollte ich die Note nach oben stufen auf eine Vier. Der Schüler war fast nie da, wenn dann hat er nichts gemacht. Die Note ist mehr als nur gerechtfertigt. Grund zur Aussage, ist dass dann die Eltern die Schule verklagen würden.



    Ich bin entsetzt................ist die Schule so erpressbar, dass ich nun "Kuschelnoten" geben soll, Noten, die nicht ansatzweise der Realität entsprechen, damit die Eltern Ruhe geben?


    Das gibts doch einfach nicht. Ist das die Zukunft?

  • Hallo,
    toll, wenn einem die Leitung da so 'in den Rücken fällt!'


    Aber im Ernst: es gibt doch auch immer noch die mündliche Note? Mitarbeit? Verhalten? Unterrichtsbeteilung?
    Die Eltern sitzen ja wohl nicht als Mäuschen im Unterricht. Und du schreibst: er war fast nie dah, hat nichts gemacht... Die Noten fließen doch auch in die Bewertung und sind von Eltern nie wirklich nachvollziehbar. Und sowieso nicht fürs eigene Kind :)


    Ich würde mich da auf den Teil der mündlichen Note beziehen...


    Viele Grüße, carofil

  • Das Problem ist, dass die Mutter auch noch Elternvertreterin ist.......und kräftig auf die Tränendrüse drückt. Das Kind hat Zöliakie und Zucker.....


    Also ganz ehrlich, ich bin etwas abgedämpft den Tag aus der Schule raus, wenn das Kollegium erpressbar ist, glaube ich nicht, dass ich weiterhin an dieser Schule bleibe. Ich suche mir beim nächsten Mal eine andere Schule. Ich glaube auch nicht, dass eine Klage vor Gericht durchgekommen wäre. Ich bin einfach entsetzt. Da wird einem doch die Glaubwürdigkeit geraubt. Wozu auf Lehramt studieren, wenn die Eltern eh doch alles besser wissen und sich die Regeln selbst legen. Und immer schön mit Anwalt drohen.........wegen einer 1-. Das muss man sich mal durch den Kopf gehen lassen..........ich bin immer noch sauer, man merkts, oder?! X( :S :cursing: :evil: :whistling:

  • Zitat janee :

    Zitat

    ist die Schule so erpressbar, dass ich nun "Kuschelnoten" geben soll,
    Noten, die nicht ansatzweise der Realität entsprechen, damit die Eltern
    Ruhe geben?

    Ja ! 8)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Es ist leider so, zu mir hat ein Schulleiter mal gesagt:"Wissen Sie, es tut weder dem Lehrer noch dem Schüler weh, wenn Sie eine 2 geben!", und das war ernst gemeint.


    Ich halte es inzwischen so, dass ich sehr formal geworden bin, also bei Fehltagen immer schön die Schreiben der Schule raus schicken, mit Androhung einer Ausschulung (ok, geht nicht in jeder Schulform), aber dann habe ich immer gute Argumente auch gegen Schulleiter und Eltern, wenn ich aufzeigen kann:"Sie als Eltern wurden doch informiert über die Fehlzeiten.", das hat auch schon so manches Elternteil, der vorher auf dicke Muskeln gemacht hat, ganz schnell wieder auf den Boden gebracht.


    Aber im Grunde hast Du Recht, die Schulen haben Angst vor Klagen - normalerweise müßte in der Schulleitung immer ein Verwaltungsmann sitzen, der sich den Formalien annimmt und auch juristisch abschätzen kann, was geht auf dem Klagewege durch und was nicht, denn oftmals wird sich zu schnell vor Drohgebärden der Eltern versteckt - auch aus schulpolitischen Gründen, man möchte ja auch nicht in der Presse mit so was auftauchen...

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

  • An meiner Ausbildungsschule (Grundschule) war das ähnlich. Kaum drohte ein Elternteil mit dem Anwalt, gab die Schulleitung kleinbei und die Eltern wurden zufrieden gestellt. Sei es bei Versetzungen, Vermerken in die Schülerakten (trotz massiver Verstöße) oder sonst was... Ich konnte es auch nie nachvollziehen. Traurig, aber wahr.

  • Für solche Fälle gibt's dann die Rechtsabteilung der Schulbehörde. Solche Fälle würden bei uns an die weitergeleitet werden. Dann abwarten und aussitzen. Die Behörde ist zwar manchmal ein zahnloser Tiger, aber auch schon echt ein harter Brocken für so manche Notenerpressungsklage. 8) Ich geh auch mal stark davon aus, dass ein Schulleiter sich bei einer Klage an seinen Vorgesetzten wenden es weiterleiten muss. Ist halt unangenehm und macht Arbeit. Als Lehrer sollte man daher immer alles gut dokumentieren, damit man auch negative / positive Leistungen beweisen kann. Aber mal davon abgesehen sind auch die klagenden Eltern in der Beweispflicht. Mir hat mal ein Vertreter aus der Schulbehörde gesagt, dass die Erfolgsaussichten bei Elternklagen sehr gering sind, wenn die Schule alle Formalitäten einhält. Und erpressen lassen sollte man sich eh nie.

  • das Problem ist, dass die meisten SL sich zu wenig mit Recht auskennen, als dass sie sowas beurteilen könnten - wenn die ein bißchen Mumm hätten, würden sie den Eltern gegenüber doch entsprechend auftreten.
    Ist doch absolut lächerlich - wenn es um 4/5, Versetzung oder sowas geht, ist es ja noch verständlich - aber 1/1- ist doch absolut lächerlich! Damit würde die Mutter doch auch bei Gericht nicht durchkommen. Aber natürlich hat der SL Schiss, weil sie auch noch im Förderverein sitzt. Wenn xy sich beschwert, ist das egal, ist es aber jmd., der was für die Schule macht, sieht die Sache gleich ganz anders aus - hab ich auch schon erlebt.
    Ich gebe dir recht, dass diese Situation wirklich z. K. ist und einem das Lehrerdasein gründlich verleiden kann - leider wird es einer anderen Schule aber auch nicht grundlegend anders sein, fürchte ich. Oder du suchst dir eine Schule, an der Noten keine Rolle spielen.
    An welchem Schultyp bist du - Gymnasium, nehm ich mal an? Und was ist eine PKB-Kraft?

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

    • Offizieller Beitrag

    das Problem ist, dass die meisten SL sich zu wenig mit Recht auskennen, als dass sie sowas beurteilen könnten - wenn die ein bißchen Mumm hätten, würden sie den Eltern gegenüber doch entsprechend auftreten.


    Aber dafür gibt es doch die Justiziare bei den Schulämtern (denke, das gibt es außerhalb Hessens auch), die die Schulleiter beraten. Außerdem wird doch wohl Schulrecht im Auswahlverfahren für Schulleiter geprüft, oder? Bei meinem letzten Auswahlverfahren für Abteilungsleiter war die Hälfte Schulrecht.

  • Zitat

    Das Kind hat Zöliakie und Zucker.....


    Ist damit eine entsprechende Einschränkung der Teilnahme am Unterricht ärztlich attestiert?


    Ansonsten sollten alle Formalien eingehalten und Leistungen der Schüler gut dokumetiert sein.
    Kein Gericht wird sich in deine pädagogische Freiheit reinhängen, aber u.U. sehr wohl die Einhaltung der Formalien überprüfen (sind genügend schriftliche/mündliche Noten entsprechend den Verordungen gemacht worden, sind Klassenarbeiten rechtzeitig vorher angekündigt worden etc.).


    Wenn das alles ok ist, laß sie klagen, so ein verlorener Prozeß ist eine besonders gute Reputation für eine Elternvertretung.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

    • Offizieller Beitrag

    Bevor es vor Gericht geht, wird ja der Widerspruch von der Schulleitung beschieden. Wenn die Schulleitung den Widerspruch zurückweist, geht das Ganze an die nächsthöhere Schulbehörde.


    Erpresst werden kann auch hier nur derjenige, der sich erpressen lässt. Es mag Schulleitungen geben, die dem Druck von Eltern zu schnell nachgeben und entsprechend auf Kollegen "einwirken".
    Dennoch gilt folgender Grundsatz:


    Wenn Noten nicht aus sachfremden Erwägungen erteilt wurden, hat die Schulleitung kein Recht, in die Notengebung eines Kollegen einzugreifen. Gerichtlich angreifbar ist letztlich nur der Verwaltungsakt der Versetzung oder Nichtversetzung, wobei die dafür relevanten Noten dann natürlich auch anfechtbar werden. Dann kann es natürlich vorkommen, dass andere (sic!) mögliche formale Verstöße zugunsten des Widerspruchs ausgelegt werden - also paradoxerweise die Dinge, über die man sich im Widerspruch nicht beschwert hat.


    Das kostet Zeit und Nerven, letztlich kann uns aber niemand etwas anhaben, wenn uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Ich hätte natürlich auch keine Lust, eine Gegendarstellung zum Widerspruch zu formulieren oder meine Noten auf drei DIN A4 Seiten zu begründen, um das Ganze dann doch von der Schulbehörde um die Ohren gehauen zu bekommen. Aber hier den Weg des geringsten Widerstands zugehen, fördert doch eben das vom TE beklagte Verhalten der Eltern. Irgendwann wissen die Eltern, mit wem sie es machen können und mit wem nicht.


    Einer Klage könnten wir alle an sich gelassen entgegen sehen, weil es wenn überhaupt nur unsere Notengebung bzw. den Verwaltungsakt einer (Nicht)Versetzung betrifft, jedoch faktisch nie uns selbst als Personen.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Bevor es vor Gericht geht, wird ja der Widerspruch von der Schulleitung beschieden. Wenn die Schulleitung den Widerspruch zurückweist, geht das Ganze an die nächsthöhere Schulbehörde.


    Also, mindestens i Hessen nicht. Wie Du ja schon geschrieben hast, können Schulleitung und Schulaufsicht nicht in die Notengebung eingreifen. Daher können sie in dieser Sache auch nicht bescheiden. Wir haben das erst kürzlich an unserer Schule durchexerziert. Da war der Kläger allerdings ein erwachsener Studierender der Fachschule für Betriebswirtschaft.

  • Nein, Notenerpressung funktioniert nicht.


    Ein Abteilungsleiter hat mal versucht, mich zu beschwatzen. Ich habe mir sein Gesülze und das der Mutter angehört. Die Note war vorher und hinterher die gleiche. Wie auch hätte sie sich ändern sollen. Aspekte zu den Leistungen, die ich nicht schon beachtet hätte, konnten Sie nicht vorbringen. Eher im Gegenteil. Die Mutter wurde nicht müde, die Defizite der Tochter zu explizieren.

    Der Mittelstufenleiter hatte Angst vor der Klage

    Sein Problem. Er kann der Mutter Baldrian oder Johanniskraut geben, damit sie sich beruhigt und nicht klagt. Ich habe Angst zu verarmen und trotzdem schenkt mir keiner 'ne Million.


    die Note heraufzustufen, damit die Mutter "endlich Ruhe gibt."


    Das hab ich auch getan.

    Hätte ich schon nicht. Sie hatten Gründe, eine Teilleistung nicht zur Bewertung heranzuziehen. Hat sich an denen etwas geändert so ganz ohne Zeitmaschine?


    Rechnerisch blieb das aber auch bei 13 Punkten, vorher 12,5 nun 13,1.

    Klingt nach einer sehr arithmetischen Sicht auf die Dinge. Sollte man eh nicht tun, sondern eben unter Einbeziehung aller Aspekte die Gesamtleistung würdigen. Je mehr man mit den Noten rechnet, um so eher kommen sowohl Schüler als auch Eltern auf die Idee einem etwas vorzurechnen und einem erklären zu wollen, was denn nun herauskäme. Noten bilden nunmal keine metrische Skala.


    Einmal kam eine Schülerin auf mich zu und wollte mir erklären, dass ich mich verrechnet habe. Sie habe die Note mal nachrechnen lassen und käme auf etwas besseres. Ich habe dann mal nachgefragt,und im Laufe des Gespräches herausgefunden, dass sie das arithmetische Mittel aus allen Klausur- und Testnoten hat bilden lassen (selber konnte sie das wohl nicht ausrechnen). Sie hat auch recht schnell eingesehen, dass die Gleichsetzung mehrstündiger Klausuren mit Kurztests nicht so der Brüller ist.


    L. A

    Einmal editiert, zuletzt von Lehrkraft A ()

  • Sie hat auch recht schnell eingesehen, dass die Gleichsetzung mehrstündiger Klausuren mit Kurztests nicht so der Brüller ist.

    Die Vernunft siegt! Zum Glück können wir uns darauf noch verlassen! ;)

    • Offizieller Beitrag


    Einmal kam eine Schülerin auf mich zu und wollte mir erklären, dass ich mich verrechnet habe. Sie habe die Note mal nachrechnen lassen und käme auf etwas besseres. Ich habe dann mal nachgefragt,und im Laufe des Gespräches herausgefunden, dass sie das arithmetische Mittel aus allen Klausur- und Testnoten hat bilden lassen (selber konnte sie das wohl nicht ausrechnen). Sie hat auch recht schnell eingesehen, dass die Gleichsetzung mehrstündiger Klausuren mit Kurztests nicht so der Brüller ist.


    L. A


    Ich habe bei meinen Notenbesprechungen im eine Excel-Tabelle offen. Da kann man oft zeigen, dass gewissen Notendiskussionen sinnlos sind, weil sie die Endnote gar nicht verändern würden.

  • Ich habe bei meinen Notenbesprechungen im eine Excel-Tabelle offen. Da kann man oft zeigen, dass gewissen Notendiskussionen sinnlos sind, weil sie die Endnote gar nicht verändern würden.

    Was man nicht so alles offen haben kann. Ich verstehe aber nicht, was Sie da machen. Kann Excel die Gesamtleistung würdigen? Wie? Oder wird da doch nur wieder gerechnet und Sie liefern denen, bei denen die Änderungen einer Teilleistungsnote rechnerisch die Änderung der Gesamtnote ergäben nur Munition?



    Im übrigen diskutiere ich nicht über Noten, weil ich nicht über Noten diskutiere. Da brauche ich keine Tabelle für. Wenn Schüler diskutieren möchten, können sie das machen, sie müssen sich halt nur einen Diskussionspartner suchen.


    L. A

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