Hallo,
eigentlich bin ich Grundschullehrerin. Nachdem ich aber lange Zeit keine feste Stelle ergattern konnte, hatte ich mich auf eine Stelle im Sek I-Bereich (Hauptschule) beworben. Seit 3 Jahren bin ich dort nun, inzwischen seit über einem Jahr auch auf Lebenszeit verbeamtet. Mir gefällt es dort sehr, allerdings keimt manchmal der Wunsch nach der Rückkehr zu den Kleinen auf.
Nun wird unsere Schule wohl bald geschlossen, da im Ort eine Sekundarschule entstehen soll. Da ich nicht warten möchte bis man mich dann bis ans letzte Eckchen des Bezirks versetzt (habe 3 Kinder mit 1, 4 und 6 Jahren und bin somit räumlich nicht sehr flexibel), denke ich an eine Bewerbung auf eine Konrektorenstelle nach. Nicht nur damit ich wegkomme - ich möchte das schon gerne. Ich bin auch jetzt schon beim Stundenplan tätig und habe diverse weitere Ämter inne.
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Brauche ich (falls ich die Stelle bekomme) eine Freigabeerklärung der Schulaufsicht/Schulleitung? Oder kann ich ohne gehen?
2. Ich müsste ja eine weitere Revision machen (U-Besuch, Beurteilung und Beratung eines UB´s, Leitung einer Konferenz und Kolloqium). Diese wird noch an der alten Schule durchgeführt. Nun habe ich allerdings große Bedenken, dass meine SL nicht objektiv an diese Angelegenheit gehen würde. Muss die Revision unbedingt an der alten Schule erfolgen? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten. Ich habe nämlich kein Interesse an einer schlechten Beurteilung in meiner Akte.
lg
flecki