Hallo zusammen,
ich wechsle derzeit meine Privathaftpflichversicherung und sitze gerade vor einem Beitragsrechner (noch als Angestellte). Dort ist die Möglichkeit eine PLUS Erweiterung auszuwählen, die unter anderem diesen Abschnitt beinhaltet:
"Verlust von zu beruflichen, ehrenamtlichen Zwecken überlassenen fremden Schlüssel bis 50.000 € mit 250 € Selbstbeteiligung. Die Mitversicherung ist auf max. 3 berufliche Schlüssel begrenzt. Kein Versicherungsschutz besteht für Schlüssel, die der Ausübung der beruflichen Tätigkeit unmittelbar dienen. "
Zu welchem Teil dieses Abschnitts gehört denn unser Schulschlüssel (mit unserem kann man Eingangstüren, Klassenzimmer, Lehrerzimmer, Kopierzimmer) öffnen? Ist es eigentlich ein "zu beruflichen [...] Zwecken überlassener fremder Schlüssel" oder in "der Ausübung der beruflichen Tätigkeit keit unmittelbar dienender" Schlüssel? (So oft, wie ich den nutze, würde ich ihn ja schon fast als unmittelbar dienend bezeichnen, aber ich glaube, hier ist doch was anderes gemeint, oder?)
Klar, habe ich auch schon mal meinen Schlüssel gesucht, wenn man den in Gedanken beiseite gelegt oder nicht aus der Tür gezogen hat. Aber bisher hat er sich immer wieder gefunden. Lohnt es sich dafür 15 EUR mehr zu investieren? Hat jemand Erfahrungen?