Ups. Verlesen. Ja, das trifft auch auf Französisch und Philosophie zu - hier allerdings nicht an Abendrealschulen.
Nele
Ups. Verlesen. Ja, das trifft auch auf Französisch und Philosophie zu - hier allerdings nicht an Abendrealschulen.
Nele
Sehr hilfreich, danke!
Seitwann unterrichtest du eigentlich schon? Und hast du einsatzbedingt eines deiner drei Fächer 'schleifen lassen' müssen bzw. deutlich seltener unterrichtet als die anderen beiden?
WBKs, Abendgymnasien und Abendrealschulen sind in NRW ganz normale staatliche Schulen, auf denen man ganz normal ein allgemeingültiges Sek I/II-Referendariat machen, bzw. mit der ganz normalen staatlichen Qualifikation eingestellt werden kann.
Nele
Ich hätte auch fast mein Referendariat an einem Weiterbildungskolleg gemacht. In den beiden Bundesländern, in denen ich Referendarin war, ist es aber so, dass im Referendariat immer eine Ausbildung in der Sek.I und Sek.II stattfinden muss. Dies hätte bedeutet, dass ich an einer zweiten Schule eingesetzt worden wäre. Dort hätte ich meine Sek. I - Ausbildung erhalten.
Ahoi nochmal,
hat jemand hier 'ne Ahnung, ob man im Nachhinein noch einen Grund für das Verhauen einer Prüfung geltend machen kann, wenn dieser tatsächlich schwerwiegend ist und mit einem Attest/Dokument nachgewiesen werden kann?
Ich hab dem Kultusministerium diesbezüglich bereits zwei E-Mails und ein Fax geschickt - bislang noch keinerlei Reaktion.
Was meint ihr, wie stehen da die Chancen ... und wie könnte ich zusätzlichen Druck ausüben?
Was soll denn das für ein Grund gewesen sein? Fehlende Zurechnungsfähigkeit? Bist du während der Prüfung bewusstlos geworden?
Im Ernst: Wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen kann, muss man das VOR Beginn der Prüfung bekanntgeben und eine ärztliche Bescheinigung unverzüglich nachreichen. Alles andere wäre doch völlig fern jeder Lebensrealität. Wie willst du mit deiner Einstellung an der Schule Prüfungen bei Schülern abnehmen?
Wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen kann, muss man das VOR Beginn der Prüfung bekanntgeben und eine ärztliche Bescheinigung unverzüglich nachreichen.
genau das lernen die Schüler schon während ihrer Schulzeit.
Es geht hier nicht um meinen gesundheitlichen Zustand, sondern um jenen meiner Mutter, der mir knapp eine Woche vor den schriftlichen Prüfungen mitgeteilt wurde und mich relativ stark beeinträchtigt hatte. Zu den drei schriftlichen in Französisch hab ich mich hingezwungen. Doch da war ich mir schon darüber im Klaren, dass es in die Hose gegangen und das Ablegen der übrigen Prüfungen sinnlos sein würde.
aber das kannst du doch nicht nachträglich geltend machen!
Ahoi nochmal,
hat jemand hier 'ne Ahnung, ob man im Nachhinein noch einen Grund für das Verhauen einer Prüfung geltend machen kann, wenn dieser tatsächlich schwerwiegend ist und mit einem Attest/Dokument nachgewiesen werden kann?
Ich hab dem Kultusministerium diesbezüglich bereits zwei E-Mails und ein Fax geschickt - bislang noch keinerlei Reaktion.
Was meint ihr, wie stehen da die Chancen ... und wie könnte ich zusätzlichen Druck ausüben?
Wenn du nachweisen kannst, dass du unzurechnungsfähig warst. Was um diese Zeit sehr schwer nachweisbar ist. Sieh den Tatsachen ins Auge: du hast dich strunzdumm (Entschuldigung für die Ausdrucksweise) verhalten, indem du zu den Englischprüfungen und den mündlichen Französischprüfungen nicht angetreten bist, obwohl du dir mit einem Blick in die LPO hättest ausrechnen können, dass die Chancen, trotzdem zu bestehen, sehr hoch sind (immerhin reicht dazu 4,5 und die Sprachwissenschaft zählt zwar 7fach, aber das sind halt dann doch bloß 7/25 der Note, und die beiden anderen schriftlichen machen eben auch 7/25 aus...). Du hast es verbockt, weil du ganz offensichtlich nicht mal zwei Sekunden lang nachgedacht hast. Was man als erwachsener Mensch halt tun sollte, vor allem weil es beim Staatsexamen halt doch um eine lebensentscheidende Prüfung geht, in gewisser Weise.
Edit: übrigens war ein guter Freund von mir während der Prüfungen in einer psychischen Krise, die wirklich heftig war und für die er nichts konnte. Er ist trotzdem hingegangen. Hat sich "Aufpasserdienste" von Freunden organisiert, die ihn morgens geweckt und dann im Prüfungsraum abgeliefert haben. Und er hat bestanden. Es ist schlimm, wenns deiner Mutter schlecht geht - aber das ändert nichts an deiner Prüfungsfähigkeit.
Mit ungetrübtem Urteilsvermögen war's zu der Zeit halt Essig. Und eine so geballte Kumpel-Offensive konnte ich nicht kurzfristig auf die Beine stellen. Die waren allesamt selbst voll ausgelastet. Ich kann jetzt auch keine großen Argumente mehr vorbringen, möchte euch aber noch für euren Input danken. Meine Motivation für die Neuauflage wäre nunmal einfach wesentlich höher, wenn ich in beiden Hauptfächern antreten dürfte. Wie auch immer: die Tipps bzgl. späterer Bewerbungen an anderen Schulformen stufe ich als ausgesprochen hilfreich ein. Heute in einem Telefongespräch mit einer Kollegin ging's peripher nochmal um Privatschulen. Sie hat mir beherzt dazu geraten. Auf der anderen Seite heißt es aber immer wieder, dass gerade in diesem Bereich massiv abgebaut wird. Kann vielleicht einer von euch etwas Licht in die Sache bringen?
Werbung