Hallo ihr,
ich bin verbeamtete Grund- und Hauptschullehrerin im Bundesland Baden-Württemberg.
In meiner Region ist eine für mich interessante Stelle an einer privaten Grundschule ausgeschrieben. Bevor ich eine Bewerbung an die Schule schicke, habe ich folgende Frage:
Galt für den Antrag auf Beurlaubung in den Privatschuldienst ausschließlich der 09. Januar als Antragsfrist? Denn die Stelle ist erst seit circa einer Woche ausgeschrieben und so wäre eine Beurlaubung vorausschauend überhaupt nicht möglich gewesen.
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Mayine