Hallo,
kurz zu meiner Situation: Ich habe im November mein 2. Staatsexamen an einer Hauptschule in Bielefeld gemacht. Nun bin ich zurück in meinen kleinen Heimatort gezogen. Feste Stellen gab es leider keine zur Auswahl. Auf meine Initiativbewerbung hat sich "nur" eine Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung gemeldet. Es geht nun um einen befristeten Vertrag (volle Stelle). Allerdings könnte ich, wenn es mir gefällt, auch nach dem halben Jahr dort bleiben, wenn ich mich dazu bereit erkläre eine Förderschullehrbefähigung durch z.B. den berufsbegleitenden Masterstudiengang zu erwerben.
Dann würde ich eine feste Stelle bekommen und verbeamtet werden. Das ginge wohl auch auf anderen Wegen, wäre aber nur eine "abgespeckte Variante".
Nun meine Fragen. Weiß jemand, ob ich die Beamtenstelle (und das A13-Gehalt?) bekomme, sobald ich eine feste Stelle angeboten bekomme mit der Bedingung, die Lehrbefähigung zu erwerben, oder erst wenn diese Befähigung schon erworben wurde? Denn 1. um diese zu erwerben muss ich 1 Jahr Berufserfahrung haben und 2. dauert der Studiengang mindestens 6 Semester.
D.h. ich wäre 4 Jahre im Angestelltenverhältnis.......
Es wäre toll, wenn jemand ähnliches durchlebt hat und berichten kann.