Mit Nacht und Wochenendzuschlag so wie in anderen Sparten? Gälte das auch für Elternsprechtage, etc.?
Ja. Warum denn nicht?
ZitatDerzeit gilt für Lehrerinnen ja nicht mal konsequent das Mutterschutzgesetz (z.B. Abendarbeit). Elternabende muss man ja dennoch halten und bislang habe ich noch keinen SL erlebt, der Eltern"abende" am Nachmittag erlaubt hätte.
Auch hier könnte man ganz gut eine richtige und durchsetzungsfähige Gewerkschaft gebrauchen, die eine Musterklage einer betroffenen Kollegin unterstützen würde.
Nele