Hallo,
wir verbeamtete Lehrer müssen Nebentätigkeiten ja genehmigen lassen. Gilt das auch für ein Fernstudium?
Gruß
Jooge
Hallo,
wir verbeamtete Lehrer müssen Nebentätigkeiten ja genehmigen lassen. Gilt das auch für ein Fernstudium?
Gruß
Jooge
Es bringt dich jetzt nicht wirklich weiter, aber eine Nebenbeschäftigung muss jeder abhängig Beschäftigte genehmigen lassen
*Klugsch...modus wieder aus*
Es bringt dich jetzt nicht wirklich weiter, aber eine Nebenbeschäftigung muss jeder abhängig Beschäftigte genehmigen lassen
*Klugsch...modus wieder aus*
Stimmt für hessische Beamte nicht ganz, künstlerische und kulturelle Nebentätigkeien müssen hier nur angemeldet werden, dürfen aber nicht untersagt werden.
Zur Ausgangsfrage: In Hessen zumindest ja, außer das Studium wäre (wie meins z.B.) vom Institut für Qualitätssicherung als Weiterbildung anerkannt.
Eine Nebentätigkeit hat entweder Erwerbscharakter oder ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Beides trifft auf ein Studium nicht zu.
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Nebentätigkeit
Gruß !
aber eine ehrenamtliche Tätigkeit muss doch nicht genehmigt werden, oder?
Doch. Oder je nach Bundesland zumindest angemeldet.
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