Krankenversicherung Kinder

  • Ich bin Lehrerin (A12) und in der privaten Krankenversicherung + Beihilfe. Mein Mann ist gesetzlich krankenversichert. Unser Kind ist seit 10 Jahren über meinen Mann familienversichert. Jetzt will die AOK plötzlich einen Einkommensnachweis von mir. Anscheinend wollen sie unseren Sohn aus der Familienversicherung nehmen und ich soll ihn über mich privat versichern. Meine Frage ist nun: Kennt jemand die genauen Einkommensgrenzen ab wann mein sein Kind in die private Versicherung nehmen muss bzw. bis wann es über den Ehepartner familienversichert bleiben kann. Ich will ihn nicht privat versichern, weil mir dieser Papierkrieg mit den Rechnungen und der Ärger mit der Beihilfe schon für mich reicht. Kennt sich jemand aus?


    Danke Eusebia

  • Diesen Einkommensnachweis musste ich schon immer abgeben, eigentlich sind die Krankenkassen dazu verpflichtet. Mit A12 dürftest du nicht über die Grenze kommen.


    Bei Wikipedia steht:


    Ein in Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebendes GKV-Mitglied kann ein Kind nur über sich familienversichern, wenn

    • der Partner gesetzlich versichert ist oder
    • das Gesamteinkommen des privat versicherten Partners regelmäßig im Monat höchstens ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt (2011: 4125,00 €) und sein Gesamteinkommen regelmäßig höchstens so hoch wie das des Mitglieds ist. (§ 10 Absatz 3 SGB V)
  • Was bedeutet "... und sein Gesamteinkommen regelmäßig höchstens so hoch ist wie das des Mitglieds."?
    Ich verdiene mehr als mein Mann.


    Das bedeutet, dass dein Einkommen regelmäßig höher ist als das deines Mannes, die GKV muss dein Kind daher nicht familienversichern. Dein Kind hat doch einen Beihilfeanspruch von 80% (so ist es zumindest bei uns) und du musst nur noch die fehlenden 20% privat versichern lassen.

  • Oder muss vielleicht beides zutreffen? Da steht ja schließlich nicht ODER, sondern UND.


    •das Gesamteinkommen des privat versicherten Partners regelmäßig im Monat höchstens ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt (2011: 4125,00 €) und sein Gesamteinkommen regelmäßig höchstens so hoch wie das des Mitglieds ist. (§ 10 Absatz 3 SGB V)

  • Oder muss vielleicht beides zutreffen? Da steht ja schließlich nicht ODER, sondern UND.


    •das Gesamteinkommen des privat versicherten Partners regelmäßig im Monat höchstens ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt (2011: 4125,00 €) und sein Gesamteinkommen regelmäßig höchstens so hoch wie das des Mitglieds ist. (§ 10 Absatz 3 SGB V)


    Ja, das und ist wichtig. Wer mehr verdient ist nämlich nciht wirklich wichtig, wenn du unterhalb der Grenze bist.

  • Oder muss vielleicht beides zutreffen? Da steht ja schließlich nicht ODER, sondern UND.


    •das Gesamteinkommen des privat versicherten Partners regelmäßig im Monat höchstens ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt (2011: 4125,00 €) und sein Gesamteinkommen regelmäßig höchstens so hoch wie das des Mitglieds ist. (§ 10 Absatz 3 SGB V)


    Hast du gelesen was ich oben geschrieben habe? Ja, das " und" ist wichtig und da du einen Teil der Aussage nicht erfüllst, nämlich regelmäßig höchstens so viel wie dein Mann zu verdienen, muss die GKV dein Kind nicht familienversichern.

  • 8| Wer hat nun recht? ?( ?( ?( Susannea oder Silja??? Ihr widersprecht euch nämlich.


    Entweder BEIDES muss gelten, d.h. das Kind kann in der Familienversicherung bleiben, weil ich ja nicht so viel verdiene - also Unterhalb der Grenze liege.


    Oder Silja hat recht, und es reicht die Tatsache, dass ich mehr als mein Mann verdiene???

  • Oder Silja hat recht, und es reicht die Tatsache, dass ich mehr als mein Mann verdiene???


    Das dein Mann mehr verdient ist eigentlich uninteressant alleine. DA wird ja immer behauptet, dass der mehr verdienende die Kidner versichern muss und das ist definitv falsch!


    Man sieht eben auch wieder, Quelle ist wikipedia :rolleyes:


    Hier mal eine etwas seriösere Quelle ;)


    Zitat

    Eine Mitversicherung von Kindern ist aber ausgeschlossen, wenn von den miteinander verheirateten Eltern lediglich der Elternteil mit dem niedrigen Einkommen gesetzlich krankenversichert ist und das Gesamteinkommen des höherverdienenden Elternteils die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt.

    http://www.finanztip.de/recht/…-familienversicherung.htm


    Klartext, es ist interessant, ob der höher verdienende über der Grenze leigt, ist er nicht drüber, ist es egal, das er mehrverdient!

  • Die Jahresentgeltgrenze ist aber gefragt gewesen und die habe ich auf die Schnelle bei Wiki gefunden. Die ändert sich nämlich jedes Jahr. Ansonsten hat Susannae recht, man muss unter dieser Grenze sein, alles andere ist egal.

  • Achtung, das hängt vom Land ab. Hier in Hessen ist mein Kind nur 55% beihilfeberechtigt.

    Kann man irgendwo nachlesen, wie die Prozentsätze in den einzelnen Bundesland bzw. beim Bund selber sind?


    Feliz

  • Die Jahresentgeltgrenze ist aber gefragt gewesen und die habe ich auf die Schnelle bei Wiki gefunden. Die ändert sich nämlich jedes Jahr. Ansonsten hat Susannae recht, man muss unter dieser Grenze sein, alles andere ist egal.


    Natürlich wollte ich insgesamt wissen, ob mein Kind über meinen Mann versichert bleiben kann. Ich dachte das hängt NUR von einer Einkommensgrenze ab. Danke für die Info!


    Dein "Hast du gelesen was ich oben geschrieben habe?" hättest du dir sparen können!!! Natürlich hatte ich das gelesen, aber ich hatte berechtigte Zweifel. Wie sich herausgestellt hat, hattest du ja auch unrecht.


    http://www.finanztip.de/recht/…-familienversicherung.htm


    Klartext, es ist interessant, ob der höher verdienende über der Grenze leigt, ist er nicht drüber, ist es egal, das er mehrverdient!


    Susannea, danke für die klärende Info. Dann brauche ich mir ja keine Sorgen mehr machen. :)

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