Guten Tag!
Ich habe mal eine Frage zum "lieben Geld". Folgende Situation: Meine Partnerin und ich sind beide in NRW als Lehrer tätig. Sie: Studienrätin, A 13 – Ich: Lehrer SEK I, A 12. (Beide Beamte.) Nun meine ganz unromantische Frage: Wie würde es sich auswirken, wenn wir verheiratet wären. Hat jemand Erfahrungswerte?
VG
Steuerliche Vorteile durch Heirat?
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naja ihr kommt in ne bessere Steuerklasse als verheiratete ...
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naja ihr kommt in ne bessere Steuerklasse als verheiratete ...
Und das ist der Irrglaube, denn die Steuerklasse 4/4 entspricht 1/1Ob es überhaupt eine Vorteil ist, hängt von der Summe der Einkünfte ab, denn es wird dann nach der Splittingtabelle und nicht der "normalen" versteuert. Aber es muss nicht automatisch eine Verbesserung sein, es kann auch sein, dass man trotzdem genauso viele Steuern zahlt, wie vorher auch.
Rechnet man nämlich hier mal nach, A12 gibt ein Jahresbrutto von ca. 36370 (bei Stufe 3), netto bleiben 29265.
A13 ergibt brutto 40750, netto 32070 sind also also Summe 61335, an gezahlten Steuern also 15785, nach Splittingtabelle sind aber ca. 17.000 zu zahlen. Also isteine Heirat steuerlich nicht unbedingt günstiger. Aber durch eine Heirat erhält einer den Familienzuschlag, was das Brutto schon ansteigen lässt, womit man evtl. doch günstiger rauskommt.Also ich denke, hier wird sich durch eine Heirat insgesamt nicht viel ändern!
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Gibt es in NRW nicht einen Zuschlag für Verheiratete? Der ist zwar, meine ich, nicht so wahnsinnig hoch, aber ich meine, den gäbe es. Ob das jetzt natürlich der Grund sein soll zu heiraten...
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Zunächst vielen Dank für die Antworten!
Susannea: Das mit der Splittingtabelle (ist das in NRW auch so?) verstehe ich so, dass sich das erst steuerlich lohnt, wenn der Verdienst noch höher ist (richtig?). Du rechnest in deinem Beispiel mit Stufe 3. Bei uns ist es so, dass sie in Stufe 6 ist und ich in Stufe 7. Wie sähe es dann aus, bzw. wo kann ich Einblick in eine solche Splittingtabelle nehmen?
katta: Nein, natürlich nicht. Wir überlegen derzeit grundsätzlich, wie wir unser Leben mittelfristig gestalten wollen und da kamen wir u.a. auch auf diese Fragestellung.
Flipper79: Ein wenig differenzierter hätte deine Antwort wohl sein dürfen
Kennt jemand genauere Zahlen zum Familienzuschlag, bzw. wie setzt der sich zusammen?
VG
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hallo,
ich kann immer nur diese seite empfehlen.
dort kann man alle variationen "durchspielen".http://oeffentlicher-dienst.in…mte/nw?id=beamte-nrw-2012
dort könnt ihr schauen wie sich 3/5 oder 4/4 auswirken.
ihr seht genau wieviel ihr mehr bekommt durch den familienzuschlag, wie es mit kindern wäre usw.
hier siehst du die genauen familienzuschläge:http://www.lbv.nrw.de/beztab/b…milienzuschlag_010112.pdf
lg coco
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Familienzuschlag NRW:
http://www.lbv.nrw.de/beztab/b…milienzuschlag_010112.pdf
Stufe 1 bekommt man als Verheirateter; sind beide Partner im öffentlichen Dienst, bekommt ihn jeder zur Hälfte. Stufe 2 gibt es bei einem Kind. Alles Weitere ist auf der Seite beschrieben.
edit: coco war schneller
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@coco77 und magister999: Vielen Dank! Damit sind meine Fragen geklärt!
VG
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Stufe 3 ist die niedrigste, die in der Besoldungsgruppe möglich ist, deshalb die als Beispiel: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/ gib Tabellen und Rechner her.
Hier ist die Splittingtabelle, wo man sich das auch angucken kann, was es ausmacht:
http://www.steuerlinks.de/uplo…splittingtabelle-2011.pdfDie lohnt sich eben vor allem auch bei großen Unterschieden im Einkommen, das ist ja beieuch nicht so.
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Hallo,
ihr könnt wählen zwischen 3/5 und 4/4. Wenn beide ca. gleich verdienen ist meistens 4/4 die günstigere Variante.
lg
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Wenn du vom Steuervorteil auf 5 Jahre hochgerechnet dann noch die Kosten für die Trauung/Hochzeitsfeier/Brautkleid/Flitterwochen abziehst, wird das ganze ne ziemliche Nullnummer, außer du bist hoffnungslos romantisch und hast schon immer von der Ehe geträumt. Aber dann stellt sich ja auch die Frage nach dem Steuervorteil nur bedingt.
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Also ich denke, hier wird sich durch eine Heirat insgesamt nicht viel ändern!
Klingt plausibel. Die ursprüngliche Idee beim Splitting war ja wohl, dass das Einkommen des Hauptverdieners auf zwei Personen umgelegt wird. Wenn beide voll verdienen, gibt's wenig umzulegen.
Der Familienzuschlag in NRW ist eher gering. Wenn beide im öffentlichen Dienst sind, bekommt jeder jeweils nur die Hälfte. Da könnt ja sonst jeder kommen. Sollte einer nicht mehr oder weniger arbeiten, könnte es wieder interessant werden (Elternzeit?).
Neben den finanziellen Vorteilen bietet aber dieser Vertrag einige Momente, die man zivilrechtlich nicht hinbekommt. Da wäre z.B. die Entscheidung über Behandlungen, falls einem etwas passiert. Die nächsten Verwandten bei einem Unverheirateten sind nämlich im Zweifelsfall die Eltern oder Geschwister. Die leben aber vielleicht gar nicht mit dem Patienten zusammen.
Insofern könnte sich eine Eheschließung auch außerhalb des Nennwertes lohnen.
Wenn du vom Steuervorteil auf 5 Jahre hochgerechnet dann noch die Kosten für die Trauung/Hochzeitsfeier/Brautkleid/Flitterwochen abziehst,
Wenn man nur auf fünf Jahre plant, sollte man vielleicht auch die Kosten für eine Scheidung mit einbeziehen. Ansonsten muss man nur die Gebühren fürs Standesamt kalkulieren. Der übrigen Tinnef ist für die Rechtswirksamkeit des Vertrages entbehrlich.
L. A
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Wenn man nur auf fünf Jahre plant, sollte man vielleicht auch die Kosten für eine Scheidung mit einbeziehen.
Das hatte ich schon getippt, dann aber wieder gelöscht
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Moin moin,
interessant wird das ganze natürlich auch, wenn es um Elterngeld geht, da sich dieses ja auf das Netto des letzten halben Jahres (meine ich) bezieht. Durch geschickte Verteilung der Steuerklasse (3 für den in Elternzeit gehenden, 5 für den anderen Partner) kann sich dadurch das Elterngeld doch etwas erhöhen, ohne das Verluste durch höhere Steuern auftreten, da man sich das zuviel gezahlte Geld ja durch die Einkommensteuererklärung wieder holen kann.Auch interessant ist eine Heirat, wenn ein Partner besonders viel zum Absetzen hat (Renovierungskosten einer vermieteten(!) Wohnung oder Hauses bspw.), da sich ja nun das Gesamte zu versteuernde Einkommen verringert und sich somit durch die Steuerprogression eine höhere Rückzahlung ergeben kann.
Gruß, Zephyr -
Der Tipp von Zephyr mit dem Wechsel in 3/5 ist für die Erhöhung des Elterngelds sinnvoll. Man kann auch zum Beispiel Werbungskosten für die Fahrten zur Arbeit schon monatlich steuerlich geltend machen, damit erhöht sich auch das Nettoeinkommen. Das hatte ich gemacht, weil ich viel fahren musste.
Und wieder zurück zum Thema, aber nur für mich beantwortet: Nein, heiraten lohnt sich steuerlich nicht (wirklich).
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interessant wird das ganze natürlich auch, wenn es um Elterngeld geht, da sich dieses ja auf das Netto des letzten halben Jahres (meine ich) bezieht.
Nein, es ist das letzte Jahr. -
Nein, es ist das letzte Jahr.
Stimmt. Außerdem nützt das Splitting 3/5 nur bedingt, die meisten Verheirateten haben enorme Steuernachzahlungen für das Elterngeld.
Ganz unromantisch kann ich bis jetzt als Fazit sagen, dass man unverheiratet bessere Chancen hat und wenn es nur um die Vergabe der Kitaplätze (U3-Mangelware) geht. Da stehen bei uns die Verheirateten ganz hinten an (erst die AEs, dann Hartz4ler, damit sie dem Arbeitsmarkt (theoretisch) zur Verfügung stehen, dann verheiratete Mütter, da ja theoretisch der Vater als Hauptverdiener reicht...)
Ich denke, heiraten muss man wollen, lohnen im finanziellen Sinn wird es sich nicht.
Die gescheiterte Ehe einer Freundin (nach 3 Ehejahren) bedeutete ca. 8000,- Hochzeitskosten + bislang ca. 10000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten, wobei die Scheidung wegen Unstimmigkeiten noch nicht mal ausgesprochen ist. Man muss sich also schon sehr sicher sein, dass es ein Bündnis fürs Leben ist...
Wenn man aber ganz sicher ist, dass man heiraten will, macht es natürlich Sinn, die standesamtliche Trauung einer für Sommer geplanten Hochzeit noch schnell auf Dezember des Vorjahres vorzuverlegen, um den Steuervorteil für beide Jahre mitzunehmen. Aber jetzt im Januar ist das ja eh hinfällig.Persönlicher Tipp: Hör auf zu rechnen. Spätestens bei der Kinderfrage bekommst du ansonsten Depressionen
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wenn man das klassische Hausfrauenmodell lebt - Frau zu Hause bleibt, Klasse 5 nimmt und Mann arbeitet und Klasse 3 nimmt. Dürfte bei euch aber nicht in Frage kommen, da ihr bei in etwa gleich verdient - dann habt ihr 4/4 (hatte ich mit meinem Ex auch) und das ist genauso ungünstig wie bei Singles die Klasse 1. In dem Jahr, in dem man heiratet, kriegt man allerdings steuerliche Vergünstigungen.
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