Tagesmutti und Ferien

  • Wie ist das bei euch geregelt, "dürft" ihr in den Ferien eure Kinder zur TM geben oder wird das dann nicht bezuschusst?


    Mein Jugenamt sagte die Ferien wäre ich ja zuhause und dann bräuchte ich auch keine Tagesmutti (ebenso mittags/nachmittags). ich bekomme also nur die Zeit, in der ich in der Schule unterrichte, bezuschusst. (Dazu habe ich noch eine ausführliche Frage, aber das ein andermal)


    ich frage jetzt aktuell wg einer Freundin, die in NRW Lehrerin ist und dort dieselbe Auskunft bekommen hat. Bzw auch wieder eine ganz andere Aussage von anderer Stelle... wie ist das bei euch? Weiß jemand was dazu?


    lg

  • Da ja als Arbeitszeit bei Lehrern nicht nur die UNterrichtsstunden zählen, sondern auch noch Vor- und Nachbereitung in mindestens gleicher Anzahl dazu kommt und auch Ferienzeiten keine Urlaubszeiten sind, geht das natürlich nicht. Sie soll sich mal zeigen lassen, wo das steht. Gibts dazu nicht schriflichliches (und davon gehe ich aus), kann das natürlich nicht so geregelt werden.

  • bei der bezuschussung durch das jugendamt war bei uns (2,5 tage pro woche spielgruppe - wurde nach günstigem tagesmuttersatz abgerechnet) das einkommen ausschlaggebend.
    es war sogar so, dass die stunden, in denen das kind nicht da, aber für diese zeit angemeldet war, voll bezahlt werden mussten.
    hätte ich den knaben also in den ferien immer zu hause gelassen, wäre das eine ganze ecke teurer geworden.
    da würde ich mich aber auch noch einmal ganz genau erkundigen.

  • Ich hatte das Problem mit den Ferien nicht, musste aber meine erforderliche Stundenzahl "rechtfertigen" und habe daher die Wochenstundenzahl eines hessischen Beamten als Grundlage genommen. Das geht vielleicht auch bezüglich der Urlaubstage.

    • Offizieller Beitrag

    Für NRW gilt, dass nur der Urlaub der Tagesmutter als Betreuungszeit "ausfällt" und im Rahmen des Eigenanteils auch bezahlt werden muss.


    Ansonsten können die Kindern in den Schulferien genauso bei der TaMu betreut werden - sofern diese keine eigenen Kinder im schulpflichtigen Alter hat und dann eben in Urlaub ist.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Danke für eure Antworten... scheinbar besteht das Jugendamt aber darauf die kompletten Ferienzeit nicht übernehmen zu müssen ...


    das mit dem Urlaub der Tagesmuti betrifft aber ja nicht nur Lehrer sondern alle Eltern, denn man ist ja sozusagen Arbeitgeber und die Tagesmutti hat dann Anspruch auf bezahlten Urlaub, genauso wenn sie krank ist etc wird sie weiter bezahlt ...

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