Hallo.
Kann man während des laufenden Schuljahres in Elternzeit gehen? Es geht jetzt nicht um die Zeit nach der Geburt. Früher war es glaube ich Erziehungszeit.
Danke!!!
Hallo.
Kann man während des laufenden Schuljahres in Elternzeit gehen? Es geht jetzt nicht um die Zeit nach der Geburt. Früher war es glaube ich Erziehungszeit.
Danke!!!
Bist du angestellt? DAnn kansnt du es natürlich. Bei Beamten könnte es sein, dass da wieder irgendwelche netten Begründungen dagegen kommen vom AG.
An meiner Schule (allerdings SH) ist gerade ein verbeamteter Kollege kurz vor Weihnachten in die Elternzeit gegangen. Soweit ich weiß, gab es dabei keinerlei Probleme.
Ich glaube auch nicht, dass es Probleme gibt (zumindest ist es an meiner Schule so, dass Mamas und Papas auch während des Schuljahrs in Elternzeit können)
Als ich (verbeamtet) noch "Rest-Elternzeit" übrig hatte und sie für eine Auszeit zu Hause brauchte,
konnte ich die problemlos zu einem von mir gewählten Zeitpunkt nehmen.
Ich habe sie dann mit Beginn des neuen Schuljahres genommen, hätte sie aber auch jederzeit "spontan" nehmen können.
Auch ohne gerade ein Kind geboren zu haben.
Das hängt vielleicht auch vom jeweiligen Regierungsbezirk / Schulamt ab
Ich habe Elternzeit während des Schuljahres genommen. Die Elternzeit muss normalerweise seitens des Dienstherren genehmigt werden - Du darfst eben nur die Ferien nicht aussparen bzw. der Abstand des Beginns oder Endes der Elternzeit zu irgendwelchen Ferien muss die Länge eben dieser betreffenden Ferien betragen. (Und ich kann mich da noch an einige sehr "nette" Gespräche mit meinem Sachbearbeiter bei der Bez-Reg. erinnern...)
Meine zweite Hälfte der Elternzeit nehme ich irgendwann im zweiten Halbjahr - für die Schulen ist das sicherlich doof, weil das kollegiumsintern vertreten werden muss (sofern man keine sechs Monate fehlt), aber wenn das Beamtenrecht eher auf die Gefahr potenziellen Rechtsmissbrauchs bei der Elternzeit schielt (deswegen ja das Verbot des Aussparens der Ferien) als auf die Praktikabilität, sagt das ja auch schon viel aus...
Gruß
Bolzbold
Also zumindest bei den Vätermonaten kann das einem eigentlich keiner vorschreiben. Und da geht es ja auch nach Lebensmonaten.
Bolzbold:
Ich konnte meine "Restelternzeit" direkt im Anschluss an die Sommerferien nehmen, musste keinen Abstand halten.
Und das, obwohl ich weniger als ein Jahr Elternzeit nehme.
Wieso wird das so unterschiedlich geregelt? Gerade im Hinblick auf die Vertretungssituation in der Schule.
Wenn das Ende der Elternzeit mit dem Ende des Anspruchs auf Elterngeld fällt, dann gilt die Ferienregelung nicht mehr - das ist die einzige Ausnahme in NRW.
Ansonsten haben alle Sachbearbeiter vermutlich einen gewissen Ermessensspielraum. Unser Kind kam Anfang Juni - und ich habe mit dem Tag der Geburt trotz der Nähe zu den Sommerferien meinen ersten Monat Elternzeit genehmigt bekommen. Beim zweiten wurde mir aber sehr deutlich gesagt, dass ich die "Ferienregelung" da aber strikt einzuhalten hätte...
Gruß
Bolzbold
Also zumindest bei den Vätermonaten kann das einem eigentlich keiner vorschreiben. Und da geht es ja auch nach Lebensmonaten.
Doch - da gilt auch in NRW die Regelung mit dem Anfang und Ende der Elternzeit in Bezug auf die Ferien. Wer von beiden Partnern die Elternzeit nimmt, ist dabei unerheblich.
Gruß
Bolzbold
Wenn das Ende der Elternzeit mit dem Ende des Anspruchs auf Elterngeld fällt, dann gilt die Ferienregelung nicht mehr - das ist die einzige Ausnahme in NRW.
Ich habe zum Zeitpunkt meiner Restelternzeit überhaupt kein Elterngeld bezogen, denn diese restliche Elternzeit lag im 5. Lebensjahr des Kindes.
Der Geburtstag des Kindes ist zudem weit entfernt von den Sommerferien.
Habe ich einfach eine sehr freundliche Sachbearbeiterin gehabt?
Ich habe zum Zeitpunkt meiner Restelternzeit überhaupt kein Elterngeld bezogen, denn diese restliche Elternzeit lag im 5. Lebensjahr des Kindes.
Der Geburtstag des Kindes ist zudem weit entfernt von den Sommerferien.
Habe ich einfach eine sehr freundliche Sachbearbeiterin gehabt?
Das kann sein - aber die Freundlichkeit wäre angesichts Deiner Konstellation gar nicht nötig gewesen, weil es keine rechtlichen Kollisionen zu geben schien.
Gruß
Bolzbold
Verstehe ich das richtig, dass ich ggf. die Elternzeit mit Elterngeldbezug unterbrechen könnte, ggf arbeiten könnte und dann später den Teil mit Elterngeld nehmen könnte?
Oder verstehe ich es leider falsch?
Verstehe ich das richtig, dass ich ggf. die Elternzeit mit Elterngeldbezug unterbrechen könnte, ggf arbeiten könnte und dann später den Teil mit Elterngeld nehmen könnte?
Oder verstehe ich es leider falsch?
Das verstehst du falsch
Elterngeld steht dir nur in den ersten Lebensmonaten zu (das kannst du zwar strecken, aber das ist hier mal egal), den Bezug des Elterngeldes musst du einmal festlegen, dabei ist eine Unterbrechung möglich. Der Elterngeldbezug endet spätestens mit dem 14ten Lebensmonat des Kindes. Du hast also nur die Möglichkeit kurz (ein paar Monate) arbeiten zu gehen.
Die drei Jahre Elternzeit, die vom Elterngeldbezug zu unterscheiden ist, kansnt du dagegen für mehrere Jahre unterbrechen und dann z.B. nach der Einschulung noch ein Jahr nehmen. Natürlich ohne Bezüge.
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