Naja interessant - bei mir im Vertrag steht, daß nach erfolgreicher Teilnahme an der PEf ein Dauerbeschäftigungsvehältnis angeboten wird....
( und Aussage der Bez.-Reg- war, daß der o.g. Vertrag bereits zu einem unbefristeten Vertrag im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 OBAS gilt. )