Ich habe eine Klausur (Deutsch, Jg. 13) vorliegen, die eine Vielzahl von sprachlichen Verstößen, das heißt mehr als haufenweise Zeichensetzungsfehler, aber auch viele Grammatikfehler und auch Ausdrucksschwächen. Diese Vielzahl v.a. was die sprachliche Richtigkeit angeht, übersteigt nach meiner Einschätzung deutlich das, was sich mit einem Notenspektrum von 0-3 Punkten für sprachliche Richtigkeit laut des Bewertungsrasters wie im Abitur bewerten lässt, sodass ich die Klausur am Ende, nach Ermittlung der Note anhand des Punktrasters um eine halbe Note herabsetzen möchte.
1) Kann ich dies so schreiben: "Nach § 34 (3) APO-GOst wurde die Endnote auf Grund einer
Vielzahl an sprachlichen Verstößen um eine halbe Notenstufe herabgesetzt."?
2) Wie schreibt ihr so etwas auf? Erst "Es wurden X von 100 Punkten erreicht", dann den Vermerk der Herabsetzung, dann die Note, oder wie?