Formulierung der Herabsetzung einer Klausur Jg. 13 Deutsch NRW

  • Ich habe eine Klausur (Deutsch, Jg. 13) vorliegen, die eine Vielzahl von sprachlichen Verstößen, das heißt mehr als haufenweise Zeichensetzungsfehler, aber auch viele Grammatikfehler und auch Ausdrucksschwächen. Diese Vielzahl v.a. was die sprachliche Richtigkeit angeht, übersteigt nach meiner Einschätzung deutlich das, was sich mit einem Notenspektrum von 0-3 Punkten für sprachliche Richtigkeit laut des Bewertungsrasters wie im Abitur bewerten lässt, sodass ich die Klausur am Ende, nach Ermittlung der Note anhand des Punktrasters um eine halbe Note herabsetzen möchte.


    1) Kann ich dies so schreiben: "Nach § 34 (3) APO-GOst wurde die Endnote auf Grund einer
    Vielzahl an sprachlichen Verstößen um eine halbe Notenstufe herabgesetzt."?


    2) Wie schreibt ihr so etwas auf? Erst "Es wurden X von 100 Punkten erreicht", dann den Vermerk der Herabsetzung, dann die Note, oder wie?

  • Ich habe das bei den strengen Bedingungen in Hessen ja ständig, teilweise bis zu drei Notenpunkten, was eine ganze Notenstufe ausmacht. Im Abitur würde ich bei der Formulierung auch pingelig sein, aber bei normalen Klausuren schreibe ich ehrlich gesagt nur hinter die Gesamtpunktzahl in Klammern die Abzüge, hier aufgrund des Fehlerquotienten.


    Ich finde deine Formulierung absolut ok.

  • Hallo Aktenklammer,


    ich formuliere es ganz ähnlich: Aufgrund gehäufter Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit wird deine/ Ihre Klausur nach §13 (2) APO-GOSt um 1 (oder 2) Notenpunkte abgewertet. Ich würde mich nur auf Paragraph 13 beziehen, denn bei dem geht es ganz allgemein um die Leistungsbewertung in der Oberstufe und §34 bezieht sich nur auf die Abiturprüfung (und ich da du aus NRW schreibst, vermute ich, dass es sich noch nicht um eine Abiklausur handelt).


    Viele Grüße
    FrauLehrerin

  • Hallo Aktenklammer,


    ich formuliere es ganz ähnlich: Aufgrund gehäufter Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit wird deine/ Ihre Klausur nach §13 (2) APO-GOSt um 1 (oder 2) Notenpunkte abgewertet. Ich würde mich nur auf Paragraph 13 beziehen, denn bei dem geht es ganz allgemein um die Leistungsbewertung in der Oberstufe und §34 bezieht sich nur auf die Abiturprüfung (und ich da du aus NRW schreibst, vermute ich, dass es sich noch nicht um eine Abiklausur handelt).


    Viele Grüße
    FrauLehrerin

    Ah, ok, danke für den Hinweis!

  • Ich würde mich hier gerne einklinken mit einen ähnlichen Anliegen.


    Englisch-Leistungskurs mit Klausur unter Abiturbedingungen ("Vor-Abi"). Eine Klausur ist formal sehr zu bemängeln. Soll heißen: (1) sehr unleserliche Schrift, so dass einige Begriffe gar nicht entzifferbar sind und andere nur beim 5. Leseversuch, (2) wüst und schludrig durchgestrichen wurde, (3) Seiten falsch beschrieben sind (Rückseite zu 1 ist Seite 3 etc.), (4) Rand nicht eingehalten und alles in allem ein saumäßiger, gehetzter Eindruck besteht, obwohl 300 Minuten Bearbeitungsezeit waren und der Kurs vorab eine Art "Zeiteinteilungsfahrplan" erhalten hatte.


    Ich möchte 1 Punkt von der Gesamtnote abziehen. Die Kollegin aus dem anderen Leistungskurs (ebenfalls Sprache) hat das bereits getan. Die dritte Kollegin (auch hier Leistungskurs Sprache) wird sich uns anschließen.


    Wie kann man das am Ende des Gutachtens für den Kandidaten nachvollziebar begründen?


    Grüße vom
    Raket-O-Katz


    Edit: PS: Hier in NDS gilt das Ausdrucksvermögen mehr als der Inhalt (Fach Englisch). Zum Ausdrucksvermögen zählen Sprachrichtigkeit, Wortwahl, Satzbau, thematischer Wortschatz etc.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe eine Klausur (Deutsch, Jg. 13) vorliegen, die eine Vielzahl von sprachlichen Verstößen, das heißt mehr als haufenweise Zeichensetzungsfehler, aber auch viele Grammatikfehler und auch Ausdrucksschwächen. Diese Vielzahl v.a. was die sprachliche Richtigkeit angeht, übersteigt nach meiner Einschätzung deutlich das, was sich mit einem Notenspektrum von 0-3 Punkten für sprachliche Richtigkeit laut des Bewertungsrasters wie im Abitur bewerten lässt, sodass ich die Klausur am Ende, nach Ermittlung der Note anhand des Punktrasters um eine halbe Note herabsetzen möchte.


    1) Kann ich dies so schreiben: "Nach § 34 (3) APO-GOst wurde die Endnote auf Grund einer
    Vielzahl an sprachlichen Verstößen um eine halbe Notenstufe herabgesetzt."?


    2) Wie schreibt ihr so etwas auf? Erst "Es wurden X von 100 Punkten erreicht", dann den Vermerk der Herabsetzung, dann die Note, oder wie?


    Hallo AK,


    schau Dir doch mal die offiziellen Bewertungsbögen vom ZA an. Dort steht zunächst die Punktzahl und die daraus resultierende Note. Danach ist eine Zeile für eben diese Herabstufung gemäß § 34 (3) zu finden.
    Statt des 34er Paragraphen musst Du aber den §13 (2) nehmen, weil dieser in der Qualifikationsphase anzuwenden ist - die Konsequenz ist aber dieselbe.


    Ansonsten kannst Du das identisch mit den Bögen des ZA machen - das sollte in jedem Fall richtig sein.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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