Private Klassenfahrt?

  • Genau das ist Eigenverantwortung.

    Das hatte sich dieser Lehrer auch gedacht:
    http://nachrichten.t-online.de…stellt-/id_19398828/index


    Es ging für Ihn nochmal gut aus - aber den Staatsanwalt hatte er trotzdem im Nacken.


    Und - Eltern können Hyänen sein, wenn ihrem Nachwuchs was zustößt. Da habe ich schon gerne die rechtliche Absicherung durch den Dienstherrn ;)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Was soll das sein? Entweder es ist privat, dann sollte man es mit aktuellen Schülern nicht machen. Oder es ist eine genehmigte Fahrt. dann gelten die gleichen Regeln, wie sonst auch. Egal, welche Tage davon betroffen sind.


    Die entscheidende Frage ist doch, welchen (pädagogischen) Zweck denn diese Fahrt erfüllt. Danach sollte die Schulleitung entscheiden. Weiterhin wäre noch zu klären, wie diese "außerordentliche" Fahrt zu finanzieren ist. Immerhin haben es nicht alle Schüler/Eltern gleich dicke.


    L. A

    Sorry, aber diese Antwort ist so hilfreich wie ein kropf

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • denke, diese Antwort war wirklich hilfreich!

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Das hatte sich dieser Lehrer auch gedacht:
    http://nachrichten.t-online.de…stellt-/id_19398828/index


    Es ging für Ihn nochmal gut aus - aber den Staatsanwalt hatte er trotzdem im Nacken.


    Und - Eltern können Hyänen sein, wenn ihrem Nachwuchs was zustößt. Da habe ich schon gerne die rechtliche Absicherung durch den Dienstherrn ;)


    Mir persönlich wäre das alles viel zu viel Konstruktion und Rumeierei. Bei 10.Klässlern erst recht. :thumbdown:
    Deshaslb würde ich -als Fan von klaren Verhältnissen- sagen: entweder eine Schulfahrt mit vollem Versicherungsschutz und schulinternen Verhaltenskodices oder gar keine Fahrt.

    sehe ich das auch! und ich werde sowieso nur mit einer 2. Lehrkraft und voller absegnung durch die sl fahren. und ich habe es auch unter dem aspekt gesehen, dass die sus dort eine gaudi zu geringeren kosten als bei einer privatfahrt machen wollen. daraus würde eh nix werden, da ich ihnen volles programm anbieten würde. na gut, n bißchen hab ich mich auch geschmeichelt gefühlt, dass sie unbedingt mit mir fahren wollen.:)

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Um nochmal auf die eigentliche Frage zurück zukommen, bei uns war auch von einem damals noch jungen Referendar das Thema "London", als mehrtägige Fahrt angesprochen worden. Es ist mit seinem Vorschlag, durchaus berechtigt, an die Fachleitung Englisch herangetreten um das Thema in die nächste Gesamtkonferenz einzubringen, wo Wandertage etc. besprochen und beschlossen werden. Dieser Vorschlag "Landeskundliche Exkursion London" wurde mit einer erstaunlichen Mehrheit angenommen und wird nun schon seit 8 Jahren, jedes Jahr im Januar, mit 3 Kollegen und 30 Schülern der 10.Klassen durchgeführt. Da wir jedoch immer 4 -5 zehnte Klassen haben, kann sich jeder Schüler melden der mit möchte und die Klassenleiter entscheiden nach Lern - und Sozialverhalten wer mitfährt. So kommen immer um die 30 Schüler zusammen und die landeskundliche Exkursion kann statt finden. Und ich denke, dass dies ein großer Beitrag zum Englisch-Unterricht ist, auch wenn ich selber dieses Fach nicht unterrichte. 350 € kostet das pro Person (inkl. Bus, Frühstück, Übernachtungen u. allen Eintrittskosten...)


    LG


    Dodo

  • Zitat von »alias« Als Beamter (=Vertreter der Staatsgewalt) wärst du verpflichtet, einzugreifen.
    Das bin ich aber sehr geneigt in Frage zu stellen! Ich meine den Teil mit "Vertreter der Staatsgewalt"


    Neigungen in allen Ehren, aber wer das in Frage stellt, muss sich im Gegenzug fragen lassen, wie er dazu kommt, hoheitliche Aufgaben als Lehrkraft wahrzunehmen. Bei solchen "Neigungen" wird ab heute nicht mehr bewertet, zertifiziert, Unterricht auf der Basis freiheitlich-demokratischer Grundordnung vermittelt, fremder Leute Kinder in deren Auftrag zu Staatsbürgern erzogen und so weiter - das bedeutet: Beamtentum ade, Lehrkraft im Angestelltenverhältnis kommt aber auch nicht in Frage - wegen rechtlicher Gleichstellung! - Und der Dienstherr dachte, er hätte da einen Profi...


    Nun zur eigentlichen Frage: Wenn die Schulfahrt als solche nicht stattfinden kann - Schulleitung muss entscheiden und dann mithaften - würde ich die Trickserei lassen. Eltern fragen im Haftungsfall nicht, wie engagiert du bist, sondern wie du den Schaden bezahlst. Bei der Altersgruppe kommen neben Drogen, Alk und Unfällen ja auch ungewollte Elternschaft in Frage - die Alimente zahlst du. Willst du das?

Werbung