Private Klassenfahrt?

  • Hi zusammen,


    ich möchte mit meinen SUS gerne ein paar Tage nach London fahren - bzw. sie mit mir (EF, 10, Gym). Nun sind aber pro Sj immer nur bestimmte Fahrten vorgesehen und diese gehört nicht dazu. Seht ihr eine Möglichkeit, die Fahrt trotzdem "durchzukriegen" - wenn man sie z. B. aufs WE oder irgendwelche Feiertage legt? Allerdings wäre es ja dann fast privat, und ich weiß nicht, wie das mit der Versicherung dann ist.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Sonnenkönigin ()

  • meine kollegin (letztes schuljahr 4.klasse) hat eine zwei-tages-fahrt nach amiens gemacht, mit einem kultur-reise-unternehmen - ich denke, das ist sicher möglich.

    Wenn das Leben einfach wäre, wäre es ja langweilig!
    Oder nicht?

  • Ich hab sowas auch mal gemacht (langes Wochenende um den 3. Oktober herum) und wir haben es zwar offiziell als "Privatfahrt" laufen lassen, die Schule hat uns aber unterstützt und Lehrer und Schüler/innen ab 10:00 Uhr vom Unterricht freigestellt.

  • fast privat

    Was soll das sein? Entweder es ist privat, dann sollte man es mit aktuellen Schülern nicht machen. Oder es ist eine genehmigte Fahrt. dann gelten die gleichen Regeln, wie sonst auch. Egal, welche Tage davon betroffen sind.


    Die entscheidende Frage ist doch, welchen (pädagogischen) Zweck denn diese Fahrt erfüllt. Danach sollte die Schulleitung entscheiden. Weiterhin wäre noch zu klären, wie diese "außerordentliche" Fahrt zu finanzieren ist. Immerhin haben es nicht alle Schüler/Eltern gleich dicke.


    L. A

  • Ich habe das auch schon gemacht, allerdings nicht ins Ausland.


    Das geht problemlos. Du solltest das aber auf jeden Fall als Schulfahrt machen, selbst wenn die Teilnahme freiwillig ist. Das ist wohl aus den versicherungstechnischen Gründen notwendig, z.B. wenn Dir ein Unfall passiert, ist das dann ein Dienstunfall, da ist ja die Absicherung viel besser. Außerdem kannst Du (einen Teil Deiner) Reisekosten absetzen, ist doch auch ganz gut.
    Aber auch sonst ist es wichtig, dass die Fahrt offiziell schulisch bleibt.


    Mein Chef hat das noch nie verhindert, er freut sich doch auch, wenn Fahrten stattfinden.


    Für die Sommerferien allerdings solltest Du das nicht vorsehen; zuerst sind alle begeistert, wenn es nach London geht! Aber dann kommen doch so einige, die dann doch nicht mitfahren können / wollen, und ich persönlich denke mittlerweile auch, dass es doch ganz angenehm ist, sechs Wochen mal nichts mit Schülern zu tun zu haben. :)


    Hamilkar

  • Machen kann man viel und sinnvoll mag das auch sein.


    Falls auf dieser "privaten" Fahrt jedoch irgendetwas passiert, hast DU ein Problem an der Backe.
    Dann bist du gegen zivilrechtliche Schadenersatzforderungen der Eltern / Klagen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht etc. nicht abgesichert.


    Ein (am besten von einem Anwalt abgesegnetes() von den Eltern unterzeichnetes Schreiben, das dich von allen Haftungen freistellt, ist das mindeste. Ob es vor Gericht Bestand hätte, ist jedoch unsicher.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Wenn ich privat fahre, wieso habe ich dann eine Aufsichtspflicht?
    Ich fahre nach Londen und zufällig fahren eben auch Schüler nach London, so what?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Wenn ich privat fahre, wieso habe ich dann eine Aufsichtspflicht?
    Ich fahre nach Londen und zufällig fahren eben auch Schüler nach London, so what?

    Blödsinn. Das ist eben kein Zufall, sondern als gemeinsame Fahrt geplant. Gemeinsame Anreise, gemeinsame Unterkunft.
    Wer sich da auf Zufall herausreden will, trägt die Unterhose auf dem Kopf.


    Wenn man schon freie Tage/Wochenende für so eine Fahrt opfert, dann sollte diese offiziell laufen. Wird die nicht genehmigt, so führt man sie auch nicht durch. Was soll das bringen, sich auf solche Tricksereien einzulassen. Am Ende ist man der Gearschte.


    L. A

  • Zitat

    Wenn ich privat fahre, wieso habe ich dann eine Aufsichtspflicht?


    Ich fahre nach Londen und zufällig fahren eben auch Schüler nach London, so what?

    Weil du eben nicht zufällig nach London fährst und dort Schüler triffst! Diese Sätze klingen für mich doch etwas naiv! Du planst die Fahrt, bist damit quasi Reiseveranstalter, die Eltern vertrauen die minderjährige (!!) Schüler an, du bestimmst vor Ort, wann die Schüler in der Unterkunft sein müssen, legst die Regeln fest, und ich gehe davon aus, es wird auch eine Unterschrift unter eine Anmeldung im Vorfeld geben (wenn nicht, hast du schließlich nichts in der Hand, falls einer kurzfristig abspringt, sondern bleibst zudem auf den Kosten sitzen!). Passiert etwas, werden die Eltern bei so einer Fahrt immer dich verantwortlich machen, völlig egal, wie das vorher mündlich dargestellt wurde. Bei uns gibt es auch Kollegen, die z.B. in den Ferien freiwillige Fahrtangebote für ihre Schüler machen, aber immer mit offiziellem Anschreiben an die Eltern, unter Beachtung aller Formalien (Hinweis, dass die Kinder bei Fehlverhalten auf Kosten der Eltern heimgeschickt werden etc.) und mit Genehmigung der Schulleitung. Der Wunsch, Schülern über die offiziellen Fahrten hinaus noch weitere Möglichkeiten zu eröffnen, sollte nicht dazu führen, dass man sich selbst auf sehr dünnes Eis begibt!


    Und noch eine Bemerkung zu "privat" am Schluss: sobald ich als Lehrer mit einer Klasse, die ich unterrichte, und sei es auch nur mit einem Teil dieser Klasse, etwas unternehme, hört die Privatheit auf! Stell dir mal vor, du gehst auf eine Party deiner Schüler, als "Privatperson", und es passiert etwas (z.B. Komasaufen, Drogenkonsum ...). Wen, glaubst du, werden die Eltern als Aufsichtsperson im Nachhinein wahrnehmen? Bei einer Fahrt ist es genauso!

  • Und noch eine Bemerkung zu "privat" am Schluss: sobald ich als Lehrer mit einer Klasse, die ich unterrichte, und sei es auch nur mit einem Teil dieser Klasse, etwas unternehme, hört die Privatheit auf! Stell dir mal vor, du gehst auf eine Party deiner Schüler, als "Privatperson", und es passiert etwas (z.B. Komasaufen, Drogenkonsum ...). Wen, glaubst du, werden die Eltern als Aufsichtsperson im Nachhinein wahrnehmen? Bei einer Fahrt ist es genauso!

    By the way:
    Als Beamter (=Vertreter der Staatsgewalt) wärst du verpflichtet, einzugreifen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Dein Amtseid lautete:

    Zitat

    „Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach
    bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und
    verteidigen
    , meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit
    gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

    Dies schließt ein, dass du bei Gesetzesverstößen eingreifen musst - nicht unbedingt durch persönliches Eingreifen - aber durch Hinzurufen anderer Teile der Staatsgewalt. Drogenkonsum oder Alkoholexzesse Jugendlicher sind durch Gesetze bzw. das Jugendschutzgesetz untersagt. Wenn du nicht eingreifst, handelst du gegen deinen Diensteid - denn du musst die Gesetze nicht nur befolgen, sondern sogar verteidigen. Dazu gehört auch, dass du auf deren Einhaltung achtest.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Bezogen auf den Threadersteller (Schüler einer 10ten Klasse) und eure Ausführungen bezüglich minderjähriger Schüler habt ihr sicher Recht.


    Ich sah das durch die berufsschulische Brille und bin von volljährigen Schülern ausgegangen.
    Und wenn ich schreibe "privat", dann meine ich auch privat und nicht als quasi "Reiseveranstalter" o.ä..
    Dann bin zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort und wenn meine Schüler mögen, sind sie halt auch da, freiwillig und auf eigene Verantwortung.
    Bezüglich Alkohol- und Drogenkonsum gibt es sowas wie Eigenverantwortung. Eingreifen, wenn es kritisch wird, ja, aber ich denke nicht dass sich daraus eine juristische Pflicht ableiten liese.
    Und wenn ich dann privat weggehe würde ich ehrlichgesagt auch Alkohol konsumieren.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Nein! Mein Eid lautete:
    "Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der
    Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte
    Erfüllung meiner Amtspflichten, (so wahr mir Gott helfe.)" Den Gottesteil darf man weglassen.


    Ich muss nicht für die Einhaltung von Gesetzen bei anderen sorgen! Das meine ich allgemein und beziehe mich nicht auf Schüler.

  • Dann bin zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort und wenn meine Schüler mögen, sind sie halt auch da, freiwillig und auf eigene Verantwortung.

    Aber nach Absprache ist das eben auch kein Zufall mehr. Wie soll ich mir das eigentlich bei einer Reise vorstellen? Alle Reisen auf eigene Faust mit einem Verkehrsmittel ihrer Wahl, buchen vor Ort ein Zimmerchen und dann trifft man sich zum Kaffee auf dem Trafalgar Square? Klingt sehr realistisch.


    Auch mit volljährigen Schülern würde ich einen solchen Murks mit behaupteter Privatheit nicht veranstalten. Überhaupt verkehre ich nicht privat mit meinen Schülern. Ich habe nur dienstlich mit denen zu tun. Sollte ich mit diesen nur eine Cola trinken gehen, ist das Mindestens ein Unterrichtsgang - natürlich pädagogisch begründet und genehmigt. Einfach nur Cola gibt's nämlich nicht.


    L. A

    Einmal editiert, zuletzt von Lehrkraft A ()

  • Zitat Lehrkraft A :

    Zitat

    Auch mit volljährigen Schülern würde ich einen solchen Murks mit
    behaupteter Privatheit nicht veranstalten. Überhaupt verkehre ich nicht
    privat mit meinen Schülern. Ich habe nur dienstlich kit denen zu tun.

    Meine vollste Zustimmung, geehrter Lehrkraft A !
    Alles andere halte ich auch für unvernünftig und unprofessionell. Der Arzt, Rechtsanwalt, Psychiater etc. verkehrt ja auch nicht privat mit seinen Mandanten/Patienten. 8)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Zitat

    Alle Reisen auf eigene Faust mit einem Verkehrsmittel ihrer Wahl, buchen vor Ort ein Zimmerchen und dann trifft man sich zum Kaffee auf dem Trafalgar Square? Klingt sehr realistisch.


    Genau das ist Eigenverantwortung.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

    • Offizieller Beitrag

    Dann bin zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort und wenn meine Schüler mögen, sind sie halt auch da, freiwillig und auf eigene Verantwortung.
    Bezüglich Alkohol- und Drogenkonsum gibt es sowas wie Eigenverantwortung. Eingreifen, wenn es kritisch wird, ja, aber ich denke nicht dass sich daraus eine juristische Pflicht ableiten liese.
    Und wenn ich dann privat weggehe würde ich ehrlichgesagt auch Alkohol konsumieren.


    Mir persönlich wäre das alles viel zu viel Konstruktion und Rumeierei. Bei 10.Klässlern erst recht. :thumbdown:
    Deshaslb würde ich -als Fan von klaren Verhältnissen- sagen: entweder eine Schulfahrt mit vollem Versicherungsschutz und schulinternen Verhaltenskodices oder gar keine Fahrt.

  • Mir persönlich wäre das alles viel zu viel Konstruktion und Rumeierei. Bei 10.Klässlern erst recht. :thumbdown:
    Deshaslb würde ich -als Fan von klaren Verhältnissen- sagen: entweder eine Schulfahrt mit vollem Versicherungsschutz und schulinternen Verhaltenskodices oder gar keine Fahrt.

    Alles andere käme mir auch nicht in die Tüte.

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