Hallo,
ich suche die genaue gesetzliche Grundlage zum Thema "Entschuldigen von Fehlzeiten" in Niedersachsen. Ab wann ist ein Attest beizubringen, wer kann unter welchen Umständen einen Attestzwang aussprechen, etc, kann ich zB auch ohne Einschalten des Schulleiters ein Attest verlangen, wenn sich Fehlzeiten in einem Fach auffällig häufen, die Eltern aber immer für die Doppelstunde eine Entschuldigung ausstellen.
Erstaunlicherweise kann ich im Schulgesetz kein Wort dazu finden. Das es in den meisten Schulordnungen dazu Regelungen gibt, ist mir klar, aber irgendwo weiter oben in der Rechtshierachie muss ja zumindest ein Rahmen abgesteckt sein.
Grüße,
Moebius