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Gesunde Schule
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Nun, was sagt denn der Arbeitsschutz für Beamte dazu (falls es sowas überhaupt gibt)?
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Nun, was sagt denn der Arbeitsschutz für Beamte dazu (falls es sowas überhaupt gibt)?
Die ArbeitsstättenVO gilt auch fürBeamte.
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Zitat
Die ArbeitsstättenVO gilt auch fürBeamte.
Heisst das, zu laute Arbeitsstellen in Schulen müssen nicht akzeptiert werden? -
Grundsätzlich nicht, allerdings ist da die Beweisführung schwierig. Eine Eigenmessung würde da nicht anerkannt werden. Da braucht man schon eine Dauermessung durch einen Sachverständigen (zumal die Verordnung zwischen Dauerlärm und Lärmspitzen unterscheidet). Die Schulträger werden sich da natürlich winden (ich sehe schon dass Argument vor mir, dass die Lautstärke im Unterricht am mangelnden Durchsetzungsvermögens der Lehrkraft läge). Man müsste das wirklich mal durchklagen, als Gewrkschafts- oder Lehrerverbandsmitglied hat man ja eine Dienstrechtschutzversicherung.
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