Schülerin sagt mir, sie sei schwanger - was ist zu tun?

  • Hallo, ich brauche euren Rat,


    Heute hat mich eine Schülerin aus der 9. Klasse (15 Jahre) zusammen mit ihrem Freund (auch 9. Klässler) ins Vertrauen gezogen: Sie ist von ihm schwanger. Sie war sogar schon beim Frauenarzt und hat sogar ein Bild bekommen. Ihre Eltern und auch sonst niemand wissen davon.


    Ich habe ihr gesagt, dass ich mich erstmal erkundigen werde, was nun zu tun sei. Habe die Nummer von Pro Familia rausgesucht und werde auch morgen mit ihr zusammen mal da anrufen.
    Was kann ich sonst noch tun?
    Darf ich beim Arzt anrufen? Darf ich mit ihr zum Arzt gehen (Sie hatte heute Blutungen)?
    Muss ich den Eltern was sagen? Sofort? Sollte ich sie zu dem Gespräch begleiten?
    Wann sollte es die Schulleitung erfahren? Wann die anderen Lehrer, die sie unterrichten.
    Sollte ich unseren Sozialarbeiter einweihen?


    Habt ihr weitere wichtige Hinweise?


    Vielen Dank schon mal! :S

    • Offizieller Beitrag

    ich finde es toll, dass die beiden so viel Vertrauen zu dir haben !!


    Allerdings wäre ich vorsichtig beim weiteren Vorgehen.
    Zum Arzt würde ich nicht unbedingt mit ihr gehen, ihn anrufen schon gar nicht. Er wird dir sicherlich auch keine Auskunft oder Patientendaten geben, das darf er gar nicht.
    Ich würde ihr vorschlagen, dass sie mit ihren Eltern in deinem Beisein spricht, wenn ihr/ihnen das Sicherheit gibt.
    Und ich würde die SL einweihen.


    Dass du ihr die Nummer von Pro Familie gegeben hast, finde ich auch gut. Aber ichn selbst würde es als übergriffig ansehen, dem Mädchen irgendetwas Konkretes zu raten in punkto Abtreibung oder Kind behalten. Da sehe ich eine ganz deutliche Grenze zu dir als Lehrerin.


    Wie sehen Andere hier das ?

  • Hallo Tambeline!
    Wie ist denn eure Schulsozialarbeiterin so drauf?
    Auf jeden Fall hat sie eine Schweigepflicht ... und vermutlich bei dem Thema "schwangere Schülerin" viel mehr Erfahrung. Wende dich vertrauensvoll an sie, damit du die Schülerin richtig beraten kannst.
    Weißt du etwas über die Elternhäuser?
    Und haben die Schülerin und der Schüler verlauten lassen, ob sie das Kind bekommen und behalten wollen oder ob für sie eine Abtreibung in Frage kommt?
    Die Verantwortung, die dir die werden Eltern durch ihr Vertrauen übertragen haben, kannst du nicht alleine tragen. Such dir Unterstützung!
    LG,
    Peselino

  • Sie ist von ihm schwanger. Sie war sogar schon beim Frauenarzt und hat sogar ein Bild bekommen. Ihre Eltern und auch sonst niemand wissen davon.

    Falls Sie ein Bild hat, dürfte der Hinweis auf Pro Familia zu spät kommen. Auch wenn das Wort "Jugendamt" immer wie eine Drohung empfunden wird - dort sitzen die kompetenten Leute, die auch Mutter-Kind-Modelle für junge Mütter finanzieren. Die kennen auch Beratungsstellen und Betreuer.


    Ich würde den beiden anbieten, den Kontakt mit einem Sozialarbeiter vom Jugendamt zu vermitteln.
    Weil die beiden noch nicht volljährig sind, darf jedoch nichts ohne Wissen und Einverständnis der Eltern geschehen. Die haben die "Erziehungshoheit".

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich würde an deiner Stelle auch den Schülern vor allem dabei Hilfe anbieten, das Gespräch mit den Eltern zu suchen, ggf. auch durchaus andere Stellen, mit denen sie reden können, benennen/ die Kontaktdaten weitergeben (kannst du ja euren Sozialarbeiter fragen, ohne den Namen zu nennen). ich würde jedoch nicht ohne Einverständnis der Schüler die Information einfach so weitergeben, sondern eben dahingehend beraten, dass sie sich weitere Hilfe holen und auch ihre Eltern informioeren müssen - durchaus auch mit dem Hinweis, dass du alleine damit überfordert bzw. nicht der richtige Ansprechpartner bist, ihnen vernünftig zu helfen.
    Wobei ich nicht genau weiß, wie der rechtliche Rahmen hier ist - und ich war bis dato noch nie in einer auch nur ähnlichen Situation.

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Falls Sie ein Bild hat, dürfte der Hinweis auf Pro Familia zu spät kommen.


    Wieso sollte der Hinweis auf Pro Familia zu spät kommen? Pro Familia kann viele Hilfen geben, was für Gelder zu beantragen sind usw. die sind doch nicht unbedingt für Abtreibungen nur der richtige Ansprechpartner!

  • Hallo,



    vielen Dank euch beiden für die schnelle Antwort.


    Das Mädchen sagte mir heute, dass beide das Kind behalten wollen. Ich würde es mir nie anmaßen den beiden in diesem Fall einen Ratschlag zu geben, das müssen die jeweiligen Familien überlegen.


    Mit dem Schulsozialarbeiter habe ich jetzt Kontakt aufgenommen und wir werden uns morgen treffen.


    Das Elternhaus meiner Schülerin (den Jungen kenne ich nicht so gut) ist nicht wirklich einfach. Die Mutter ist zwar interessiert am Fortkommen ihrer Tochter, aber auch sehr sehr rigoros. Und sie kann schnell laut werden. Der Stiefvater hat mal etwas in der Art geäußert, dass er die Mutter verlässt, wenn sie so früh Oma wird (ist ihm wohl peinlich ?( ). Jedenfalls steht das Mädchen ziemlich unter Dampf und hat Schiß zu hause etwas zu erzählen. Kann ich verstehen, aber ich werde ihr trotzdem raten so schnell wie möglich mit den Eltern zu reden.


    Wie ist das eigentlich mit Schutz der Mutter? Müssen schwangere Schülerinnen, genauso wie Lehrerinnen ihren Immunschutz überprüfen lassen und dürfen dann erst wieder zur Schule?


    Grüße

  • Also ich versuche mich gerade mal in die Lage der Eltern hineinzuversetzen: meine Tochter ist schwanger und hat Blutungen. Die Lehrkraft weiß davon, informiert mich aber nicht, sondern geht selbst mit der Tochter zum Arzt (was nebenbei das Erziehungsrecht der Eltern verletzt). Stell dir mal vor, das Ganze geht nicht gut aus. Dann hast du ein ernstes Problem! Ich halte es in diesem Fall auch nicht für einen Vertrauensbruch, den Schulleiter einzuweihen, sondern für ganz normal. Das ist ein Problem, das du allein nicht lösen / bewältigen kannst.

  • Wie ist das eigentlich mit Schutz der Mutter? Müssen schwangere Schülerinnen, genauso wie Lehrerinnen ihren Immunschutz überprüfen lassen und dürfen dann erst wieder zur Schule?


    Anspruch auf Mutterschutz usw. nach dem Mutterschutzesetz haben sie nicht, aber es gibt in einigen Bundesländern ähnlliche Vorschriften für Schüler. Evtl. guckst du da mal, ob es so etwas bei euch gibt.

  • Anspruch auf Mutterschutz usw. nach dem Mutterschutzesetz haben sie nicht

    Ist irgendwie schon komisch, dass man Mutterschutz erst mit Ende der Schulpflicht erreicht! :wacko: Tja... Gesetze



    Danke euch allen schon mal! Ich hab jetzt etwas genauere Vorstellungen und "schwimme" nicht mehr so in der Überforderung mit der Thematik. Bei Interesse halte ich euch auf dem Laufenden.

    • Offizieller Beitrag

    Falls Sie ein Bild hat, dürfte der Hinweis auf Pro Familia zu spät kommen.

    Also ein erstes Bild kann man beim Frauenarzt doch schon in der 5. oder 6. Woche bekommen, wenn man darunter das Bild einer Fruchthöhle oder des schlagenden Herzchens versteht.
    Und ich sehe es wie SusanneA: Pro Familia fungiert doch als Beratungsstelle. Die können ihr doch auch helfen, wenn sie das Kind bekommen möchte.

  • Ist irgendwie schon komisch, dass man Mutterschutz erst mit Ende der Schulpflicht erreicht! Tja... Gesetze


    Nein, da hast du das Gesetz nicht gelesen, generell haben nur Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Mutterschutz, sprich Selbstständige, Studenten usw. haben auch keinen Mutterschutz! Ist also nicht altersabhängig!

    • Offizieller Beitrag

    Nur mal so interessehalber: Warum eigentlich die Schulleitung informieren? Klar, irgenwann schon, wenn es um Mutterschutz, Erziehungszeit und evtl. Klassenwiederholung geht. Aber im Augenblick geht das die Schulleitung meines Erachtens erst mal gar nichts an, ist ja keine ansteckende Krankheit.

  • Aber im Augenblick geht das die Schulleitung meines Erachtens erst mal gar nichts an, ist ja keine ansteckende Krankheit.


    Aber genau diese ansteckenden Krankheiten, die man evtl. anderen nicht weiter sagt oder wo sie auftreten könnten eben das Problem sein. Und da sollte der Schulleiter die Gefahr evtl. kennen.

    • Offizieller Beitrag

    Nicht sofort mit den Eltern zu sprechen, bevor man irgendwas anderes veranlasst, finde ich sehr problematisch: die haben die Erziehungshoheit... wenn es Eltern sind, mit denen die Schülerin derzeit ein Vertrauensproblem hat, muss man das halt in einem setting machen, wo es nicht eskaliert - aber die Eltern müssen schon Bescheid wissen. Es sei denn, es ist eine hardcore gewaltintensive Problemfamilie, wo das Risiko für die Tochter und deren Kind wirklich unkontrollierbar hoch ist. Dann muss aber eh das JA (eigentlich schon längst) informiert sein und das offizielle Prozedere eingeleitet werden.

  • Aber DARF man denn überhaupt mit den Eltern sprechen? Das glaub ich nämlich nicht - Ärzte haben auch den Eltern gegenüber Schweigepflicht, sobald ein/e Patient/in 14 ist. Deswegen halte ich es für äußerst schwierig, zu sagen, man solle mit den Eltern sprechen. Zumindest wenn das Mädchen es noch nicht sagen wil.

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben allerdings den Eltern gegenüber keine Schweigepflicht, sondern (in Hessen sogar bis zum 21. Lebensjahr) eine Informationspflicht. Ich würde es zwar für mich vom Einzelfall abhängig machen, aber im Wissen, dass ich da evtl. Ärger bekomme.

  • http://www.psychomeda.de/psych…en-psychotherapeuten.html


    Ich denke, eine unverzügliche Information der Eltern ist hier absolut unvermeidlich - mittelfristig ist ja ohnehin nicht zu vermeiden, dass die Eltern erfahren, was los ist. Wie man das Gespräch am besten gestaltet, ist eine andere Frage. Du wirst der Schülerin wohl klar machen müssen, dass sie Dich nicht auf Schweigen verpflichten kann.

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