Wir haben allerdings den Eltern gegenüber keine Schweigepflicht, sondern (in Hessen sogar bis zum 21. Lebensjahr) eine Informationspflicht. Ich würde es zwar für mich vom Einzelfall abhängig machen, aber im Wissen, dass ich da evtl. Ärger bekomme.
Es gelten
Elterliche Sorge
Elternrecht
und das
Kindeswohl