Ich habe eine Klausur in der Sek. II in Deutsch vorliegen, die inhaltlich und strukturell so dermaßen an der Aufgabenstellung vorbei geschrieben ist, dass im Inhaltsbereich, aber auch im Darstellungsbereich so wenig Punkte erreicht wurden, dass die Klausur im Bereich der 5- liegt. Ich würde sie aber auch ohne das Punkteraster als solche bezeichnen, weil wirklich eigentlich gar nichts passt, auch wenn mehrere Spalten vollgeschrieben wurden. Die Rechtschreibung und Zeichensetzung und auch die Wortwahl sind aber so la la. Muss eine Klausur für eine 5- auch im Ausdrucks- und Rechtschreibungsbereich eine Katastrophe sein?
Frage zu einer vollkommen verfehlten Klausur in der Sek II
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Würde ich nicht sagen.
Wenn sie inhaltlich und strukturell so daneben ist, dann sind bzgl. des aktuellen Themas ja offensichtlich keine Grundkenntnisse vorhanden, das wäre dann ja laut Notendefinition höchstens 5.
Im ZA sind die Punkteraster ja vorgegeben, außerdem auch die Gewichtungen der einzelnen Bereiche, u.a. auch des formalen Bereichs. Wenn in der Endabrechnung in einer Klausur Punkte fehlen, darf es meiner Ansicht nach keine Rolle spielen, in welchem Bereich sie verloren sind. -
Ich weiß nicht, wie der Kernlehrplan für die SekII aussieht.
In der SekI sieht es so aus, dass man vor allem den Inhalt bewertet. Man darf die Arbeit dann eine Ganznote nach oben oder nach unten auf-/abwerten, wenn die Rechtschreibung dementsprechend gut oder schlecht ist. Dann kommt noch der sprachliche Ausdruck hinzu, den du werten kannst.Wenn die Arbeit vollkommen inhaltlich daneben ist, wird es ja wahrscheinlich beim Inhalt auf Null Punkte hinauslaufen, oder? Dann kannst du eben sehen, dass du sie (weil sie sprachlich in Ordnung ist) um eine (Rechtschreibung) bzw. zwei (Rechtschreibung und Ausdruck) Ganznoten nach oben aufwertest.
Wie gesagt, ich weiß nicht, wie es im SekII-Bereich aussieht. So wäre es für Sekundarstufe I laut Kernlehrplan Deutsch NRW.
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Zumindest in unserer Deutsch-Fachschaft an der Realschule hieß es immer: wenn der iNhalt 5 ist, ist die ganze Arbeit 5. Egal wie Ausdruck und Rechtschreibung sind. damit kann man die Arbeit also nicht hochziehen.
Aber eine schulübergreifende Einheitliche Richtlinie gibt es IMHO dafür nicht, ist Sache der Fachschaften.kleiner gruener Frosch
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Selbst wenn der Inhalt einigermassen ist, zählt die Sprache ja deutlich mehr- wenn da also insgesamt sehr wenig Punkte zusammenkommen, könnte ja die Rechtschreibung theoretisch in Ordnung sein, der Rest ist aber halt zu schwach. Es wird doch aufgezählt, wofür die Punkte vergeben werden und wenn es insgesamt halt zu wenig sind, muss ja nicht auch noch jeder einzelne Bereich schlecht sein.
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In Deutsch zählt der Inhalt 72, die sprachliche Darstellung 28 Punkte - das ist nicht wie in den Fremdsprachen mit 60 vs. 90 Punkte.
Selbst wenn der Inhalt einigermassen ist, zählt die Sprache ja deutlich mehr- wenn da also insgesamt sehr wenig Punkte zusammenkommen, könnte ja die Rechtschreibung theoretisch in Ordnung sein, der Rest ist aber halt zu schwach. Es wird doch aufgezählt, wofür die Punkte vergeben werden und wenn es insgesamt halt zu wenig sind, muss ja nicht auch noch jeder einzelne Bereich schlecht sein
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Nur mal so zum Verständnis: Die Überlegung ist, eine inhaltlich schwache bis sehr schwache Arbeit in Sek II u.U. aufzuwerten, weil die Rechtschreibung und der Ausdruck in Ordnung sind?
Ich bin der Meinung, dass man ab der 8.Klasse weitgehend fehlerfrei schreiben kann und soll, auch was eine halbwegs komplexe Syntax betrifft. (Mal eine Handvoll Flüchtigkeitsfehler und außen vor gelassen, die natürlich im Rahmen ist, erst recht in einer Schulaufgabe.)Selbst eine fehlerlose Rechtschreibleistung wäre für mich in diesem Fall keine Begründung, eine Arbeit aufzuwerten. Ich werte in der Oberstufe im Gegenteil konsequent ab, wenn Sprachrichtigkeit ingoriert wird. (Willkürliche Groß-und Kleinschreibung etc.) In D bin ich in diesem Punkt sehr pingelig, den ich in der Fremdsprache wiederum sehr großzügig handhabe. Ich finde nämlich, dass im Fremdsprachunterricht das richtige Schreiben viel zu hoch gehängt wird, während es in D zu sehr vernachlässigt wird.
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Also ich kann nur für Hessen sprechen, aber hier handhaben wir das so, dass die sprachliche Richtigkeit in der Oberstufe quasi vorausgesetzt wird und kein Bestandteil der Aufgabe ist, sprich Verstöße gegen Orthographie, Grammatik und Ausdruck können zum Punktabzug führen, aber nicht eine inhaltlich schlechte Klausur "retten".
Ist die Klausur inhaltlich bei 1 Punkt, dann bleibt sie es, selbst wenn kein einziger Rechtschreibfehler vorliegen sollte. Ist sie da auch noch schlecht, kann u.U. sie zu O P. abgewertet werden. -
Also ich kann nur für Hessen sprechen, aber hier handhaben wir das so, dass die sprachliche Richtigkeit in der Oberstufe quasi vorausgesetzt wird und kein Bestandteil der Aufgabe ist, sprich Verstöße gegen Orthographie, Grammatik und Ausdruck können zum Punktabzug führen, aber nicht eine inhaltlich schlechte Klausur "retten".
Ist die Klausur inhaltlich bei 1 Punkt, dann bleibt sie es, selbst wenn kein einziger Rechtschreibfehler vorliegen sollte. Ist sie da auch noch schlecht, kann u.U. sie zu O P. abgewertet werden.Ist bei uns im niedersächsischen Abitur auch so. Der Inhalt zählt bei entsprechend verständlichem Ausdruck quasi 100 % der Punkte und ich darf dann bei "Verstößen gegen die schriftsprachliche Norm" bis zu 10% abziehen. In Klasse 11 bin ich da noch relativ großzügig, aber in Klasse 13 schöpfe ich den Rahmen voll aus!
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Ich habe eine Klausur in der Sek. II in Deutsch vorliegen, die inhaltlich und strukturell so dermaßen an der Aufgabenstellung vorbei geschrieben ist, dass im Inhaltsbereich, aber auch im Darstellungsbereich so wenig Punkte erreicht wurden, dass die Klausur im Bereich der 5- liegt. Ich würde sie aber auch ohne das Punkteraster als solche bezeichnen, weil wirklich eigentlich gar nichts passt, auch wenn mehrere Spalten vollgeschrieben wurden. Die Rechtschreibung und Zeichensetzung und auch die Wortwahl sind aber so la la. Muss eine Klausur für eine 5- auch im Ausdrucks- und Rechtschreibungsbereich eine Katastrophe sein?
Hallo AK,
die Sprache wird in Deutsch vermutlich nicht so stark gewichtet wie in den Fremdsprachen. Im Zentralabitur gilt z.B. in Englisch, dass eine Klausur, deren inhaltliche Darstellung oder sprachliche Darstellung ungenügend ist, insgesamt nicht besser als drei Punkte (also 5+) bewertet werden darf. So etwas ähnliches müsste es doch auch für Deutsch geben, oder?
Letztlich wird es aber keine Vorgabe geben, weil die Note ja über die Gesamtpunktzahl ermittelt wird - und wenn insgesamt eben nur so wenig Punkte erzielt wurden, dass dabei eine 5- bei herauskommt, dann brauchst Du für die Teilbereiche keine separate Legitimation mehr. Die Unsitte unserer Landesregierung, für jeden halbwegs geradeaus geschriebenen Satz den Schülern so viele Punkte in den Hintern zu blasen, dass Noten jenseits der schwachen vier eigentlich die Ausnahme sind, muss man ja nicht noch verschärft mittragen, oder?
Gruß
Bolzbold -
Wenn eine Deutsch-Klausur inhaltlich zwischen zwei Noten (oder Punkten) liegt, sprachlich und stilistisch aber im Bereich der Note 1 oder 2+, dann lasse ich in Einzelfällen noch mal Gnade walten. Als Beispiel: Jemand steht im Inhalt zwischen 5 und 6 Punkten oder zwischen 4 und 5 Punkten, dann können für mich auch Sprache, Stil und Aufbau der Arbeit entscheidend sein.
Ich hatte einen solchen Fall mal vor Jahren im Abitur: Eine Schülerin hatte ein Gedicht zum größten Teil falsch interpretiert, war aber stilistisch gewandt, man sah kaum Sprachfehler und der Aufbau der Interpretation war klar und gut strukturiert, origineller Einleitungssatz, schöner Schlusssatz.... Es ging um die Frage "4 Punkte oder 5 Punkte"? Ich habe mich dann an die Fachleitung gewandt, da wurde mir gesagt "Ja, im Zweifelsfall darf der Bereich Sprache/Stil/Aufbau mit einbezogen werden." Ich habe das dann auch im Gutachten so begründet, keiner hat es beanstandet.
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@irsin
Wenn Du mit einem Punkteraster arbeitest, anhand dessen Du die Note ermittelst, wirst Du diese Gewichtung von Sprache und Inhalt nicht mehr gesondert vornehmen müssen, weil das der Erwartungshorizont mit Punkteraster ja bereits berücksichtigt. Und wenn ich mit einem solchen Raster arbeite, dann darf ich auch nicht ob meines persönlichen Bauchgefühls hinsichtlich der Qualität einer Klausur davon abweichen. Das ließe sich m.E. nur schwer begründen.
Gruß
Bolzbold -
@ bolzbold
In Niedersachsen gibt es in Deutsch kein "Punkteraster", die Bewertung von Sprache/Stil und Aufbau ist nicht mit einer bestimmten Prozentzahl Teil der Gesamtnote.
Mal abgesehen von einer Liste der erwarteten Inhalte bekommen wir nur Anweisungen wie diese:
"Die Note gut verlangt
- eine differenzierte Analyse [...] hinsichtlich zentraler inhaltlicher sowie wesentlicher struktureller und sprachlicher Merkmale in funktionaler Anbindung zur Wirkungsabsicht
- eine aspektreiche, inhaltlich schlüssige Auseinandersetzung mit [...]
- eine standardsprachlich korrekte, terminologisch präzise und stilistisch gewandte Darstellung.Die Note ausreichend verlangt
- eine Erfassung des [...] im Ganzen sowie von einzelnen inhaltlichen, strukturellen und sprachlichen Merkmalen in funktionaler Anbindung zur Wirkungsabsicht
- eine insgesamt nachvollziehbare Auseinandersetzung mit [...]
- eine in Aufbau und Stil verständliche, insgesamt standardsprachlichen Normen entsprechende Darstellung."Zudem gibt es die Regelung: Liegt der Schnitt an Sprachfehlern höher als 5 Fehler pro Seite, wird ein Punkt von der Gesamtnote abgezogen, bei mehr als 7 Fehlern sogar 2 Punkte. Haben wir alles damals von den Schulinspektoren vorgeschrieben bekommen...
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Zitat
höher als 5 Fehler pro Seitewas ist denn das für ein Blödsinn.
(nein. Geht nicht gegen dich, sondern gegen die Schulinspektoren)
die wissen aber schon, dass es je nach Schüler und Schriftgröße massive Unterschiede in der Wrtanzahl pro Seite gibt, oder?kleiner gruener Frosch
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@frosch
Das haben wir mittelbar in NRW ja mit dem neuen Fehlermodell im Zentralabitur auch. Letztlich wird die Wahrnehmung der Fehlerzahl, sofern man nicht wieder den ja mittlerweile abgeschafften FQ heranzieht, durch die Menge an rot abhängig von der Schriftgröße beeinflusst.
@irsin
Aktenklammer bezog sich ja auf NRW - und wenn wir analog zum späteren Zentralabitur mit Punkteraster arbeiten, ermitteln wir eben anhand der Punktzahl die Gesamtnote - und das ohne Zusammenziehen zweier Teilnoten.
Gruß
Bolzbold -
Wir in Hessen ermitteln noch den Fehlerquotienten. Was ich sinnvoller finde, als Fehler/Seite zu zählen.
Dennoch finde ich es mal wieder total erschreckend, wie unterschiedlich das gehandhabt wird. In manchen Ländern darf man offensichtlich mehr Fehler machen als in anderen.
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Wir in Hessen ermitteln noch den Fehlerquotienten. Was ich sinnvoller finde, als Fehler/Seite zu zählen.
Dennoch finde ich es mal wieder total erschreckend, wie unterschiedlich das gehandhabt wird. In manchen Ländern darf man offensichtlich mehr Fehler machen als in anderen.
Och, ich glaube das hat mehr damit zu tun, dass man in einigen Ländern per Dekret stärker Kohle zu Diamanten umetikettiert als in anderen Ländern. In NRW hat das System.
Gruß
Bolzbold -
die wissen aber schon, dass es je nach Schüler und Schriftgröße massive Unterschiede in der Wrtanzahl pro Seite gibt, oder?
kleiner gruener Frosch
Ja, das wissen die scheinbar durchaus. Man soll dann nämlich im Zweifelsfall nach Augenmaß entscheiden. Und wenn man sich nun gar nicht entscheiden könne, ob man 6 Seiten (bei riesengroßer Schrift und vielen Lücken/Streichungen) oder 6,5 Seiten oder 6,75 oder (bei mikroskopisch kleiner Schrift) 7 Seiten anrechnen müsse, dann könne man ja Kolleg(inn)en und/oder die Fachobleute mit einbeziehen. Enorm hilfreich, aber ich bin schon als Schülerin mit diesem System aufgewachsen, von daher habe ich selten Probleme und entscheide im Zweifel immer für den Angeklagten.
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