Das Kind müsste dann erstmal in therapeutische Behandlung, bis es wieder beschulbar ist. Kein anderer Berufsstand setzt sich solchen Risiken aus. Wie gesagt, selbst Psychologen verweisen aggressives, oder beleidigendes Verhalten auf die Straße zurück. Die einzigen, die verpflichtet sind sich damit abzugeben, sind Psychiatrien und Notaufnahmen von Krankenhäusern. Was die im Notfall für Rechte haben, hatte ich ja mal erwähnt.
Man könnte ja mal versuchen, einen Krankenwagen zu rufen, wenn ein Schüler mal wieder den Unterricht stört...
Aber mal im Ernst, ich hab es ja schon mal gefragt, hast du dich schon einmal mit dem Thema Inklusion auseinandergesetzt? Das wird definitiv in den nächsten Jahren auf alle Schulen zukommen und das bedeutet zwangsläufig, dass es auch am Gymnasium nicht mehr reicht, Unterrichtsinhalte zu vermitteln.Die pädagogische Arbeit wird zunehmend wichtiger werden, auch wenn die Ausbildung erstmal nicht darauf ausgerichtet ist. Was machst du denn mit dem hochbegabten Schüler, der sonderpädagogischen Förderbedarf ES hat und in deiner Klasse sitzt? So einfach der Schule verweisen geht nicht, er hat einen Anspruch auf Beschulung und zwar dort, wo seine Eltern es wünschen. Der hält dir unter Umständen tatsächlich die Klasse auf Trab, rausschmeißen kannste den aber auch nicht, weil er dann das Gebäude abfackelt oder so. Die Integrationskraft ist auch nur für ein paar Stunden bewilligt, der Sonderpädagoge hat so 2 Std/Woche Zeit für den Schüler...Schwierig, weil man als Lehrer tatsächlich wenig Möglichkeiten hat... Und so bereits lange Realität an Grund- und Hauptschulen...