Verlängerung Vertretungsvertrag

  • Hallo,


    darf die Schule bzw. die BR einen Vertretungsvertrag beliebig oft verlängern? Oder ist irgendwann Schluss?
    Könnte ich also z.B. mehrere Jahre an einer Schule bleiben, wenn die Schulleitung jedes Halbjahr einen neuen Antrag auf Verlängerung stellt?



    Über Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.


    MfG
    MiJeNiTi

  • Meine Frage resultiert daher, dass ich im Lehrerzimmer gehört habe, man könne einen Vertretungsvertrag an der gleichen Schule nur zwei Mal verlängern. Öfters wäre es nicht erlaubt. Da mein Vertrag nun das zweite mal verlängert wurde, würde ich gerne wissen, ob ich länger an dieser Schule bleiben kann, oder ob ich mir für nächstes Halbjahr eine neue Schule suchen muss! (Der Bedarf besteht weiterhin. Ich vertrete eine Kollegin die aus Gesundheitlichen Gründe ihre Stunden rediziert hat, und diese auch nicht wieder erhöhen will!)


    MfG
    MiJeNiTi

  • Eine Exkollegin war 5 Jahre lang an meiner Schule als Vertretungskraft eingestellt, sie hatte bestimmt über 10 Verträge, die immer nur ein paar Monate liefen. Auf jedem stand ein anderer Grund (Krankheitsvertretung, Schwangerschaftsvertretung, Elternzeit,......). Es ist also möglich, längere Zeit zu bleiben.

  • Kettenarbeitsverhältnisse sind nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) grundsätzlich unzulässig.


    Davon gibt es vier Ausnahmen:

    • Allgemein darf ein befristeter Vertrag bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren maximal dreimal verlängert werden (§ 14 Absatz 2 TzBfG).
    • In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Dauer von vier Jahren zulässig, und zwar ohne Begrenzung der Anzahl der Befristungen in dieser Zeit (§ 14 Absatz 2a TzBfG).
    • Mit Arbeitnehmern, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, können befristete Arbeitsverträge ohne Beschränkung der Höchstdauer abgeschlossen werden.
    • Es besteht ein sachlicher Grund für die Befristung, beispielsweise die (mehrfache) Vertretung von Arbeitnehmern im Erziehungsurlaub.

    Du siehst, es sollte also ohne Probleme möglich sein, den Vertrag beliebig zu verlängern, solange eine der o. g. Ausnahmen zutrifft.

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

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