Nach Elternzeit wieder zurück an die alte Schule? Welche Vorraussetzungen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe die Suchfunktion bereits bemüht, aber noch keine Antwort auf meine Frage gefunden:


    Ich werde in 3 Wochen mein (erstes) Baby bekommen und sitze gerade vor der Überlegung: Wie lange Elternzeit?
    Zu den Vorraussetzungen: Ich bin in NRW und verbeamtet.
    Jetzt zu meinen Fragen:


    1. Woher bekomme ich den Antrag für die Elternzeit? Schickt den die Bezirksregierung? Wenn ja: Wann schicken die den, ich muss ja schließlich 7 WOchen vor Beginn der Elternzeit den Antrag gestellt haben (dh. 1 Woche nach Geburt)! Wenn die den erst losschicken, wenn sie die Geburtsurkunde haben wird das ja knapp! Oder muss ich die Geburtsurkunde gar nicht zur BezReg schicken?


    2. Ich muss ja direkt angeben, wie lange ich Elternzeit machen will.
    Ich kann mir zurzeit nicht vorstellen, wieder nach 1 Jahr arbeiten zu gehen, würde gerne etwa 1,5 Jahre mindestens zu Hause bleiben. Somit könnte ich theoretisch einfach für 2 Jahre Elternzeit beantragen, und dann "mich selbst" ein halbes Jahr (Teilzeit) vertreten. Geht das "so einfach"? Oder kann es sein, dass mein Chef sagt "nö."?


    Und ist es richtig, dass mein Anspruch auf mein Stelle an der Schule flöten geht, wenn ich die Elternzeit länger als 1 Jahr beantrage? Falls ja: Wo würde ich dann landen und wie würde man da auf mich eingehen was Wohnortnähe angeht? Ich bin zB. aktuell nicht in meinem wohnortnahen Schulamtsbezirk. Die Schule an der ich gearbeitet habe, liegt aber trotzdem ganz gut. Andere Schulen im Bezirk lägen fahrttechnisch nicht mehr gut. Könnte es auch sein dass ich an eine Schule in einem anderen Schulamt "gesteckt" werde, zB. wohnortnah? (Dann hätte sich ja ein Versetzungsantrag den ich vielleicht sonst beim zweiten Kind gestellt hätte ggf. erledigt).


    Demnach würde es aus "sicherheitstechnischen Gründen" Sinn machen, nur 1 Jahr Elternzeit zu beantragen (damit man den Anspruch auf die Stelle an der Schule nicht verliert) und dann ein halbes Jahr "zu verlängern"???
    Da hört man auch immer "das geht, man kann einmalig verlängern". Aber ist das auch so???? Überall lese ich nur "Verlängerung wenn Behörde zustimmt". Wie ist das in der Praxis?


    Oh Mann, da ist das Kind noch nicht geboren und ich muss mir Gedanken machen, wann ich wieder arbeiten will.... :nixmitkrieg:


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen und danke euch für die Mühen :)
    Mrs. B.

  • Ich habe drei Jahre Elternzeit (laufen in 14 Tagen aus) genommen. Ein Jahr bin ich zuhause geblieben und zwei Jahre habeich mich selbst vertreten.


    Soweit ich weiß, kannst du auch bei länger als 1 Jahr an deine Schule zurück, wenn deine Fächer dort dann noch gebraucht werden. Du hast nur keinen Rechtsanspruch drauf. Ist aber schon vorgekommen im Bekanntenkreis.


    Ansonsten ruf einfach bei der zuständigen Bezirksregierung an. Morgen ist Donnerstag, da haben die Sachbearbeiter Präsenztag, da erreichst du die Leute eigentlich immer. So war es bei mir. Dort habe ich sehr umfassend und freundlich Auskunft bekommen. Das würde ich dir dringend empfehlen.


    Ich wollte auch erst ein Jahr nehmen und dann wieder Teilzeit. Man hat mich bei der Bezirksregierung aufgeklärt, dass das ungünstig sei, da die Elternzeit z.B. für die Pension als Vollbeschäftig gilt, man einen Zuschuss für die Krankenkasse bekommt, Verbesserung bezüglich der Kostendämpfungspauschale, ... Das bekommt man aber nicht mehr, wenn man die Elternzeit beendet.


    Kümmer dich aber am Besten vor der Geburt darum. Ist das Kind einmal da, hast du genug zu tun. Dann hast du auch evtl. irgentwas versäumt.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt und wurde vom RP informiert, dass ich keinen Anspruch habe an meine alte Schule zurückzukehren.

  • lolle: in NRW hat man den, wenn man nach genau einem Jahr wiederkommt. Erst bei Elternzeit über ein Jahr länge nicht.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Das dachte ich in BW eigentlich auch - bis mich die Dame vom RP am Telefon eines besseren belehrte. Auch aus diesem Grund wollte ich schon nach 11 Monaten zurück kommen - ging auch nicht, denn das wäre zu kurz vor den Ferien gewesen. Pech gehabt... mein Chef fordert mich zwar an und Bedarf sollte auch sein, aber wenn es doof läuft, dann muss ich ab nächstem Jahr 60km einfach fahren und das mit einjährigem Kind in der KiTa.

  • Das ist natürlich doof.


    In NRW ist das zum Glück immer gut gelaufen. Steht auch so in den Paieren, die ich bekommen habe. Bei allen Fällen, die ich kenne. Aber Mrs.B soll einfach mal bei der Bzgr. anrufen.Aber da sieht man mal wieder wie unterschiedlich die Bundesländer das handhaben.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

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