Ich habe in einer Klausur (Jg. 13) den Fall, dass ein Schüler bei einer textgebundenen Erörterung nur die 1. Aufgabe vollständig erarbeitet hat und bei der zweiten - der Hauptaufgabe - nur ein paar Zeilen geschrieben hat. Für die 2. Aufgabe gibt es also so gut wie keine inhaltlichen Punkte. Bei der Darstellungsleistung gibt es im Abiturbogen, mit dessen Formulierungen ich arbeite folgende Formulierung:
strukturiert seinen Text kohärent, schlüssig,stringent und gedanklich klar
- angemessene Gewichtung der Teilaufgaben in der Durchführung
- gegliederte und angemessen gewichtete Anlage der Arbeit
- schlüssige Verbindung der einzelnen Arbeitsschritte
- schlüssige gedankliche Verknüpfung von Sätzen
Dafür gibt es bis zu 6 Punkten.
1) Wie verfahrt ihr hier - der Schüler hat ja eigentlich auch die Aufgaben nicht richtig gewichtet - bepunktet bzw. "bestraft" ihr das zwei Mal?
2) Kann e.E. eine Klausur mit einer weitgehend sinnvoll bearbeiteten Darstellung des Argumentationsganges und -inhaltes aber im Grunde nicht vorhandener Erörterung (Aufgabentyp III) noch eine glatte 4 sein, also "ausreichend"?