Revision - Entwurf aus Ref?

  • Hallo ihr Lieben,
    da in einigen Wochen meine Revision zur Verbeamtung auf Lebenszeit ansteht, hätte ich eine wichtige Frage an euch: Ich würde gerne einen Unterrichtsbesuch aus dem Ref in dieser Stunde zeigen. Also den alten Entwurf umschreiben, das Thema neu formulieren und die Stunde neu aufbauen. Meint ihr, dass das zulässig ist oder krieg ich dann Ärger mit der Bezirksregierung? So weit ich weiß, werden die Entwürfe ja dahin geschickt... Werden die wohl auch miteinander abgeglichen?
    Wenn jemand damit Erfahrungen hat und schnell antworten würde, wär das suuuuuuuper!!!!

  • Es gelten (bestimmt auch in Deinem Bundesland) die Regeln der wissenschaftlichen Zitierweise.


    Das heisst, Du musst alle Quellen angeben - und damit auch Deinen alten Entwurf (ich glaube, sone Literaturangabe käme nicht so gut an)


    Also zulässig ohne Angabe der Quelle: nein.


    Man muss natürlich so die Frage mit dem Kläger und dem Richter stellen (in NRW hat die Entwürfe aus dem Ref. nur der Fachleiter)


  • Es gelten (bestimmt auch in Deinem Bundesland) die Regeln der wissenschaftlichen Zitierweise.

    Zitieren tut man doch um anzugeben, was eigenes und was fremdes Gedankengut ist. Daher musst du dich selbst nicht zitieren. Wenn "Wissenschaftler" dies tun, hat dies andere Gründe.


    Dass sich ein Thema nicht wiederholen dürfte, wäre mir neu ... zumal sich das ja im Lehreralltag ja ohnehin nicht vermeiden ließe. Abgesehen davon glaube ich nicht, dass sich irgendjemand die Mühe machen würde, zu gucken, welche Themen du in den Lehrproben im Ref behandelt hast.


    Ich würde das auch auf Nachfrage zugeben. Ja, hat halt gerade gepasst und natürlich konnte man auf die Art auch die Rückmeldungen von "damals" verwerten. Und da es sich um eine andere Lerngruppe handelt, kann man es ja sowieso nicht 1:1 übernehmen.

  • Doch man muss natürlich auch eigene Werke zitieren. Deshalb sollte man im 2. Stex auch keinen vorangehenden UB verwenden.


    Was hier manche Leute so leichtfertig schreiben....naja, geht ja nicht um ihre eigene Verbeamtung.

  • So weit ich weiß, werden die Entwürfe ja dahin geschickt... Werden die wohl auch miteinander abgeglichen?

    Woher weißt du das denn? Eine Kollegin von meiner Ausbildungsschule musste nicht mal einen Entwurf schreiben, sondern nur einen kleinen Verlaufsplan, also diese Matrix. Das wird doch von Schulleiter zu Schulleiter unterschiedlich gehandhabt.

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Güte. Das wird ja wohl nicht die einzig halbwegs gute Stunde sein, die du vorzeigen kannst? Und so'n Entwurf schreibt sich mit etwas Erfahrung doch auch nicht mehr so zäh wie im Ref... Ich würd mir so ein Geeier sparen und was Neues machen, anstatt hier lang über Selbstplagiat zu diskutieren...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Doch man muss natürlich auch eigene Werke zitieren. Deshalb sollte man im 2. Stex auch keinen vorangehenden UB verwenden.


    Was hier manche Leute so leichtfertig schreiben....naja, geht ja nicht um ihre eigene Verbeamtung.

    Das hat dann aber NICHTS mit der wissenschaftlichen Zitierweise zu tun. Bundesland und Seminarspezifisch kann meinetwegen sein, ob man das Thema eines UB in einem weiteren Besuch oder einer Lehrprobe erneut zeigen darf. Und Vorgaben dazu halte ich persönlich für Nonsens. Wer schon mal Parallelklassen unterrichtet hat, weiß, dass man Konzepte ohnehin nicht so ohne weiteres übertragen kann.

  • Ich halte es wie Meike: Ich würde einfach eine andere Stunde als im Ref zeigen. Ich würde nicht das Risiko eingehen wegen eines möglichen Selbstplagiats Stress zu bekommen. Und Literaturangaben gehören ohnehin dazu, also von daher ...

Werbung