Stimmberechtigte in der Klassenpflegschaft

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage bzgl. der Stimmberechtigung in der Klassenpflegschaft. Im Schulgesetz (NRW) habe ich leider "nur" gefunden, dass die Eltern Mitglieder der Klassenpflegschaft sind. In meiner Klasse gibt es den Fall, dass zu den Klassenpflegschaftssitzungen bzw. den Elternabenden von einem Kind immer die Großmutter erscheint anstelle der Mutter. Das Kind wird tagsüber auch schwerpunktmäßig von ihr betreut. Mit der Mutter haben wir aus beruflichen Gründen nur selten Kontakt (zum Verbleib des Vaters habe ich keine Informationen).
    Meine Frage dazu: Ist diese Großmutter stimmberechtigt? Und wenn nicht, gibt es eine Möglichkeit, ihr das Stimmrecht zu geben (evtl. durch Vollmacht der Mutter oder Zustimmung der anderen Pflegschaftsmitglieder)?


    Schonmal vielen Dank vorab! :)

    "I propose we leave math to the machines and go play outside."
    (Calvin and Hobbes, Bill Waterson)

  • Wie wäre es denn mit diesem Absatz aus dem Schulgesetz zur Begriffseläuterung Eltern/Erziehungsberechtigte? Vielleicht hilft dir das weiter:


    Edit:
    Aus der Broschüre "Einfach mitwirken - Elternmitwirkung in der Schule" des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder NRW:

    Zitat

    Eltern sind die für die Person des Kindes Sogerberechtigten und jede sonstige Person über 18 Jahren, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit den bzw. der oder dem Personensorgeberechtigten nicht nur vorübergehend und nicht nur für einzelne Verrichtungen Aufgaben der Personensorge wahrnehmen. Personensorgeberechtigte können z.B. auch die Großeltern, Pflegeeltern oder Heimeltern sein.

  • Wir hatten mal einen ähnlichen Fall an der Schule. Da hieß es, die Person darf am Elternabend teilnehmen, ist aber nicht stimmberechtigt. Stimmberechtigt wäre sie nur, wenn ihr das Sorgerecht dauerhaft von einem Vormundschaftsgericht o.ä. übertragen worden sei. Am Elternabend ginge es ja um langfristige Entscheidungen. Also können auch andere Eltern der Person kein Stimmrecht übertragen.


    Geht es nur um die Information über die Leistungen/das Verhalten das Kindes in einem Elterngespräch, dann reicht die schriftliche Vollmacht des Erziehungsberechtigten aus, da es sich um eine kurzfristige "Vertretung" handelt.

    • Offizieller Beitrag

    Wieder mal eine Frage zum Verständnis: Was ist denn eine Klassenpflegschaft?

  • Vielen Dank für eure Antworten! :)
    §123 hab ich wohl überlesen :rolleyes: Aber das ist ja schon aufschlussreich. So kann die Großmutter dann ja wohl doch mitbestimmen, sofern die Mutter ihr schriftliches Einverständnis gibt.


    Zu der Frage, was die Klassenpflegschaft ist, kann ich kurz §73 des Schulgesetzes zitieren.

    Zitat

    Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

    Also das, was man gerne auch schonmal als "Elternabend" bezeichnet.

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    (Calvin and Hobbes, Bill Waterson)

  • In NRW heißt das Klassenpflegschaft. Ist aber nix anderes als ein Elternabend, also ne Versammlung der Eltern einer Klasse in der der Klassenlehrer teilnimmt und den Abend führt.

    LG Orasa :D

    8) Heitere Lehrer verändern die Welt.

  • In BW auch.
    Wahrscheinlich heißt es offiziell fast überall Klassenpflegschaft und wird ebenso fast überall im mündlichen Sprachgebrauch Elternabend genannt.

  • Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

    Information und Meinungsaustausch ist aber etwas anderes als das Stimmrecht! Zu klären wäre außerdem noch, ob sie sich zur Wahl des Elternvertreters aufstellen lassen könnte.
    Wie bereits oben beschrieben - bei uns ging es auch um einen nahen Verwandten - und wurde von der Rechtsabteilung des Ministeriums - allerdings anderes Bundesland - so angegeben:Teilnehmen ja, Stimmen nein. In unserem Fall war das ein Glücksfall, dass es so war --> heißt für dich: Wenn die Großmutter "keinen Terz" macht ... wird sich da wohl niemand drum scheren.



    Über die Wahlvorgänge auf Elternabenden gibt es meist Verwaltungsvorschriften, da müsste sich sowas finden lassen.

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