Hallo,
ich habe mal eine Frage bzgl. der Stimmberechtigung in der Klassenpflegschaft. Im Schulgesetz (NRW) habe ich leider "nur" gefunden, dass die Eltern Mitglieder der Klassenpflegschaft sind. In meiner Klasse gibt es den Fall, dass zu den Klassenpflegschaftssitzungen bzw. den Elternabenden von einem Kind immer die Großmutter erscheint anstelle der Mutter. Das Kind wird tagsüber auch schwerpunktmäßig von ihr betreut. Mit der Mutter haben wir aus beruflichen Gründen nur selten Kontakt (zum Verbleib des Vaters habe ich keine Informationen).
Meine Frage dazu: Ist diese Großmutter stimmberechtigt? Und wenn nicht, gibt es eine Möglichkeit, ihr das Stimmrecht zu geben (evtl. durch Vollmacht der Mutter oder Zustimmung der anderen Pflegschaftsmitglieder)?
Schonmal vielen Dank vorab!