Hallo zusammen,
ich habe ein LRS Problem und brauche Hilfe beim Interpretieren oder Erfahrungswerte. Es geht um einen Schüler in der Oberstufe, der LRS hat. Die Frage lautet, ob und wenn ja welche Sonderbehandlung bekommt. Meine derzeitige Antwort lautet: keine.
Gemäß dem LRS Erlass sehe ich z.B. bei der Leistungsbeurteilung:
4. Leistungsfeststellung und -beurteilung
Soweit nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten für
Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben die
allgemeinen Bestimmungen über die Leistungsfeststellung und -beurteilung.
Für Schülerinnen und Schüler, die einer zusätzlichen Fördermaßnahme
bedürfen, gilt für die Klassen 3 bis 6 und in besonders begründeten Einzelfällen
auch für die Klassen 7 bis 10 zusätzlich:
4.1 Schriftliche Arbeiten und Übungen Bei einer schriftlichen Arbeit oder
Übung zur Bewertung der Rechtschreibleistung im Fach Deutsch und in den
Fremdsprachen kann die Lehrerin oder der Lehrer im Einzelfall eine andere
Aufgabe stellen, mehr Zeit einräumen oder von der Benotung absehen und die
Klassenarbeit mit einer Bemerkung versehen, die den Lernstandaufzeigt und zur
Weiterarbeit ermutigt. In den Fremdsprachen können Vokabelkenntnisse durch
mündliche Leistungsnachweise erbracht
werden. Die Erziehungsberechtigten sind über den Leistungsstand ihres
Kindes zu informieren. Die Rechtschreibleistungen werden nicht in die
Beurteilung der
schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einemanderen
Fach mit einbezogen.
S II Schüler sind nicht unter den Ausnahmen aufgeführt, also wird die Klausur normal bewertet.
Richtig oder falsch?
Danke schonmal für die Hilfe!