Als ich an der Sek. I unterrichtet habe, habe ich gern Philosophie unterrichtet. Nun bin ich an der Grundschule und dort wird lediglich eveangelischer Religionsunterricht angeboten. Bei uns an der Schule wird über "Zehn Plagen" oder über den "Elefanten Elmar" gesprochen oder gemeinsam eine Arche gebastelt. Solche Inhalte sind bei uns von der Fachkonferenz sehr klar und unmissverständlich festgelegt. Ich habe versucht, herauszufinden, ob ich das auch "darf", obwohl oder weil ich getauft und konfirmiert bin, aber zur Zeit keine Kirchensteuern bezahle. Meine Recherchen ergaben, dass man als fachfremde Lehrkraft Religionsunterricht erteilen darf, wenn man sich eingehend in das Fach eingearbeitet hat und über die kirchliche Zustimmung verfügt. Wie bekommt man diese Zustimmung? Wen muss man genau fragen, ob er zustimmt? Erlange ich diese Zustimmung automatisch mit der Zahlung von Kirchensteuern? Oder soll man besser keine schlafende Hunde wecken, sondern einfach machen?
Möglichweise ist das abhängig vom Bundesland und der zuständigen Kirche? Ich arbeite in Schleswig-Holstein und die zuständige Kirche ist die Nordelbische.
Sport wird bei uns z.B. sehr viel fachfremd unterrichtet und die möglichen körperlichen Gefahren sind in dem Fach doch erheblich größer als in Religion, behaupte ich als nicht-ausgebildete Religionsfachlehrerin. Ich habe aber noch nie gehört, dass jemand von außen zustimmen muss, ob wir Sport unterrichten dürfen.
Vielen Dank,
ohlin