@Lion: Bilder wird das Programm wohl nicht suchen, da die Schulbücher ja sehr oft selbst die Bilder aus anderen Quellen haben und selbst lizensieren mussten. Zudem mutmaße ich jetzt mal, dass es recht schwierig sein dürfte, einen beliebigen Bildausschnitt seinem Original zweifelsfrei zuzuordnen.
Schultrojaner
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Hallo,
ich bins zufrieden, meine Kollegen und mein Chefe auch, aber du kannst das ja besser beurteilen.Ach, du bist der Ministerialdirektor des bayerischen Kultusministers, der im Namen aller 16 Bundesländer den Vertrag mit den Verwertungsgesellschaften abgeschlossen hat?
Wenn du immer so oberflächlich liest, wundert mich auch nicht, dass du unkritisch Propagandamaterial der Rechteverwertungsgesellschaften in deiner Schule verbreitest.Ganz nebenbei:
Zitat von http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,795100,00.htmlDie Software wird vor Ort im Schulnetzwerk eingesetzt und gleicht die dort gespeicherten Texte mit einer Online-Datenbank mit Textbausteinen aus Schulbüchern ab
Heißt auf gut Deutsch, das Programm durchsucht den Rechner nach Texte und sendet diese zum Abgleich an die Schulbuchverlage. Da das Programm selber möglicherweise kopierte Texte aber nicht erkennt (das passiert ja erst durch den Abgleich auf dem Server) müssen sämtliche auf dem Rechner gespeicherte Texte übertragen werden (wenn sie über das Intranet zugänglich sind) - neben möglicherweise geschützem Material also mindestens bei Verwaltungsrechnern auch Schüler- und Lehrerlisten, Zeugnisse, Auszüge aus Schülerakten usw.
Natürlich werden die Schulbuchverlage behaupten, dass alle nicht als Rechtsverstoß identifizierten Texte nicht gespeichert werden. Das die Schulbuchverlage die technisch hiermit gegebene Möglichkeit nutzen, um zu Werbezwecken an komplette Adressdaten von Schülern und Lehrern zu kommen, muss man ja nicht mal unterstellen (das wäre wahrscheinlich doch zu auffällig), aber wer sagt denn, dass nicht jemand mit entsprechendem technischen Geschick die Daten bei der Übertragung mit abgreift. Man könnte so an praktisch vollständige schulische und persönliche Daten von zigtausen deutschen Schülern kommen. -
Hallo Moebius,
ZitatAch, du bist der Ministerialdirektor des bayerischen Kultusministers
jetzt ist mir deine Bezugnahme klar, hab das missverstanden.Zitatdass du unkritisch Propagandamaterial der Rechteverwertungsgesellschaften in deiner Schule verbreitest
Ich existiere in meinem Kollegium nicht nur durch Aushänge.
Ciao -
Grundsätzlich finde ich das Vorhaben bedenklich, wie oben auch schon gesagt wurde.
Dennoch denke ich, dass auch hier nichts so heiß gegessen werden wird, wie gekocht wird. Erstens ist die Software noch nicht einmal programmiert, zweitens gibt es keinerlei Vorgaben, was ihre Prüfung durch die Länder betrifft d.h. man kann sich Zeit lassen und drittens ist es doch auch fraglich, wie konkret die Rechte denn nun durchgesetzt werden sollen. Durch Einzelabrechnung?
Medial wurde da ein Riesending draus gemacht und im Detail ist es eben doch nicht so einfach.
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Da bekommen einige Leute nasse Füße.
Der Schultrojaner ist vorerst gestoppt:http://www.kmk.org/presse-und-…-des-geistigen-eigen.html
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Mist, jetzt muß ich meine Signatur ändern.
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Da war der Wind wohl zu harsch, der ins Gesicht blies:
http://netzpolitik.org/2012/der-schultrojaner-wird-beerdigt/Es lebe das schnelle Netz
Das Ministerium spricht von einer Entscheidung mit Augenmaß:
http://www.km.bayern.de/presse…r-106-vom-04-05-2012.htmlDa sind wohl die Veilchen gemeint, die sie sich eingefangen haben
Es gilt jedoch wachsam zu bleiben - die Gespräche über Lösungen sollen weitergehen.... -
Ich habe gehört, stattdessen sollen jetzt stichprobenartig 1% der Lehrerwohnungen jedes Jahr von einer Schulbuchverlags-Tastforce durchsucht werden.
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Ich habe gehört, stattdessen sollen jetzt stichprobenartig 1% der Lehrerwohnungen jedes Jahr von einer Schulbuchverlags-Tastforce durchsucht werden.
Soweit ich gehört habe, sollen es 2 % sein - allerdings soll nur in der Hälfte eine dauerhafte Online-Videoüberwachung statistisches Material liefern, welche Verlagsmaterialien für Copy-Paste verwendet werden.
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Soweit ich gehört habe, sollen es 2 % sein - allerdings soll nur in der Hälfte eine dauerhafte Online-Videoüberwachung statistisches Material liefern, welche Verlagsmaterialien für Copy-Paste verwendet werden.
na wenn das mal Rechtlich erlaubt ist von wegen unantasbarkeit der wohnung ...
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Deshalb wird das nur bei verbeamteten Lehrern gemacht, die haben schließlich auf die Verfassung geschworen und müssen ihrem Dienstherren zu Diensten sein.
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Nö - da werden schon alle herangezogen, sonst wäre das statistische Material ja verfälscht. Die Überwachten bekommen aber als Aufwandsentschädigung und Gegenleistung 43 Arbeitsblätter pro Jahr gratis frei Haus. Die Themenwahl verbleibt allerdings bei den Verlagen.
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Das Thema ist vorerst einmal vom Tisch.
Man vergleiche hier: http://www.phv-bw.de/Veroeffen…ilungen/2012/pm_10-12.pdf
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